Rechtsprechung

Gericht
BVerwG
Datum
13.01.1983
Aktenzeichen
5 C 114.81
Dazu im Internet

dejure.org

Gehaltsabtretung wegen Mietschulden

§ 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren bleibt auch dann entbehrlich, wenn die Behörde den Kläger während des Prozesses bescheidet (anders bei einer "auf Vorrat" erhobenen Untätigkeitsklage)

Kanzlei Prof. Schweizer

Notwendigkeit des Vorverfahrens bei Untätigkeitsklage

Fundstellen
BVerwGE 66, 342
NJW 1983, 2276
NVwZ 1983, 674
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