Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1989 - VI ZR 284/88   

Gehaltsfortzahlung

§ 616 BGB, § 1 LFZG (§ 1 EntgFG), § 255 BGB, Verfügungsberechtigung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LohnFG § 4

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Lohnfortzahlung bei Angestellten: Gesetzlicher Anspruchsübergang von unfallbedingtem Verdienstausfall auf Arbeitgeber?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Übergang des Verdienstausfallschadens eines Angestellten auf seinen Arbeitgeber in entsprechender Anwendung des Lohnfortzahlungsgesetzes

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 107, 325
  • NJW 1989, 2062
  • ZIP 1989, 1149
  • MDR 1989, 902
  • NJW-RR 1989, 984
  • NZV 1989, 351
  • BB 1989, 1509
  • VersR 1989, 855
  • DB 1989, 1565



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00  

    Arbeitsrecht - Gehaltsfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

    Hierzu hat die Klägerin vorgetragen, daß sie aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem Kläger zu 1) diesem gegenüber zur Gehaltsfortzahlung verpflichtet gewesen sei, wobei sich dies unter den Umständen des Streitfalles dahin versteht, daß im Fall der Zahlung eine konkludente Abtretung der entsprechenden Schadensersatzforderung des Klägers zu 1) an sie erfolgt sei (vgl. Senatsurteil BGHZ 107, 325, 329).
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99  

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

    a) § 6 Abs. 1 EFZG entspricht § 4 Abs. 1 LFZG a.F., allerdings mit dem Unterschied, dass nunmehr auch die Schadensersatzansprüche von Angestellten, die von der früheren, auf Arbeiter zugeschnittenen Regelung in § 4 Abs. 1 LFZG nicht, auch nicht in entsprechender Anwendung erfasst wurden (BGHZ 107, 325; insoweit war Abtretung an Arbeitgeber erforderlich, vgl. BGHZ 21, 112, 119; 41, 292, 294), dem gesetzlichen Forderungsübergang unterworfen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90  

    1. Erstattung der Lohnfortzahlungsleistungen durch die Gemeinde -

    Er geht leer aus, wenn der Angestellte über den Ersatzanspruch vorher anderweitig, etwa durch Vorabtretung oder im Wege eines Abfindungsvergleichs, verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 23.5.1989, BGHZ 107, 325).
mehr
  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 124/98  

    Tempolimit beim Radrennen: Rennradler kollidiert beim Triathlonwettkampf mit

    Bis zur Abtretung bleibt er allerdings über seinen Schadensersatzanspruch verfügungsberechtigt (vgl. BGHZ 107, 325, 329).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 246/89  

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Mehraufwendungen der Gesellschaft

    Beim Verdienstausfallschaden des verletzten (geschäftsführenden) Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft ist es dem Schädiger grundsätzlich verwehrt, sich darauf zu berufen, daß die Gesellschaft dem Verletzten ungeachtet seines Ausfalls den Verdienst (Lohn, Geschäftsführervergütung) weitergezahlt hat (BGH Urteil vom 8. Februar 1977 aaO m.w.Nachw.; vgl. auch BGH Urteil vom 23. Mai 1989 - VI ZR 248/88 - BGHR LFZG § 4 Abs. 1 Angestellte 1).
  • LAG Berlin, 13.12.2002 - 6 Sa 1628/02  

    Urkundsvorlage; Analogie

    Geboten sein kann allerdings mit Rücksicht auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG die analoge Anwendung einer innerhalb der Grenzen des Wortsinns tatbestandlich nicht erfüllten Rechtsnorm (vgl. BGH, Urteil vom 23.5.1989 - VI ZR 284/88 - BGHZ 107, 325 zu II 1 b der Gründe; BAG, Urteil vom 24.3.1998 - 9 AZR 218/97 - AP BGB § 613 a Nr. 178 zu II 3 der Gründe).
  • BSG, 10.11.1993 - 9/9a RV 32/92  
    Das ergibt sich für Schadensersatzansprüche, die nicht durch Legalzession nach § 4 des Lohnfortzahlungsgesetzes oder aufgrund tarifvertraglicher Regelung (zB § 38 des Bundes-Angestelltentarifvertrages) auf den Arbeitgeber übergehen, aus dem Rechtsgedanken des § 255 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) und als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag (vgl. BGHZ 107, 325, 329).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1991 - 22 U 23/91  

    Arbeitnehmer/Beamte: Drittschadensliquidation durch betroffenen Angestellten

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