Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00   

Gehilfe des Konkursverwalters

§ 82 KO (§ 60 InsO), § 278 BGB, Haftung des Konkursverwalters für (auch strafbare) Schädigungen der Konkursmasse durch seine Gehilfen in Erfüllung von konkursspezifischen Verwalterpflichten;

§§ 670, 675 BGB, Risiko der Bank bei Fälschung eines Überweisungsauftrags, zum Anspruch der Bank aus pVV;

§ 249 BGB, ersatzfähiger Schaden bei scheinbarer Belastung des Kontos (Unverfügbarkeit des "Buchgeldes");

zur (analogen) Anwendung von § 255 BGB beim Schadensausgleich hinsichtlich eines falsch ausgewiesenen Kontostands

Volltextveröffentlichungen (12)

mehr
  • Deutsches Notarinstitut (Volltext/Leitsatz)
  • rws-verlag.de

    Schadensersatzpflicht des Konkursverwalters gegenüber Amtsnachfolger wegen Masseverkürzung durch seitens einer Hilfsperson gefälschte oder verfälschte Überweisungsaufträge

  • Deutsches Notarinstitut

    KO § 82; BGB § 278
    Haftung des Konkursverwalters für Erfüllungsgehilfen

  • NWB SteuerXpert START
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch Angestellte; Schädigung der Masse

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Insolvenzverwalter haftet für gefälschte Überweisungsaufträge seines Angestellten

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schadensersatzpflicht des Konkursverwalters gegenüber Amtsnachfolger wegen Masseverkürzung durch seitens einer Hilfsperson gefälschte oder verfälschte Überweisungsaufträge

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)

    Zurechnung des Verschuldens von Angestellten des Konkursverwalters

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KO § 82; BGB §§ 254, 255, 278, 421
    Schadensersatzpflicht des Konkursverwalters gegenüber Amtsnachfolger wegen Masseverkürzung durch seitens einer Hilfsperson gefälschte oder verfälschte Überweisungsaufträge

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Haftung des Konkonkursverwalters für Erfüllungsgehilfen

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Haftung des Konkursverwalters für Masseverkürzungen mit von Gehilfen verfälschten oder gefälschten Überweisungen

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzpflicht des Konkursverwalters gegenüber Amtsnachfolger wegen Masseverkürzung durch seitens einer Hilfsperson gefälschte oder verfälschte Überweisungsaufträge

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 3190
  • ZIP 2001, 1507
  • VersR 2002, 204
  • DB 2001, 2714
  • WM 2001, 1605
  • BB 2001, 2394
  • NZI 2001, 544
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Wird zitiert von ... (34)  

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 87/08  

    Bindungswirkung eines Grundurteils; Schadensberechnung und Verurteilung bei

    Aus § 255 BGB folgt, dass der Schädiger den Geschädigten nicht darauf verweisen kann, er habe gegen den Dritten einen Anspruch, der zum Ausgleich seiner Vermögensbeeinträchtigung führen kann (BGHZ 120, 261, 268; BGH, Urt. v. 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, NJW 1997, 1008, 1012, insoweit in BGHZ 134, 212 nicht abgedruckt; v. 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, NJW 2001, 3190, 3192).

    Nur solche durch ein Schadensereignis begründeten Vorteile sind schadensmindernd zu berücksichtigen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (BGH, Urt. v. 2. Dezember 1993 - IX ZR 241/92, WM 1994, 219; v. 19. Juli 2001 aaO).

    Es entspricht aber, wie das Berufungsgericht zutreffend gesehen hat, der ständigen Rechtsprechung des Senats, in solchen Fällen § 255 BGB entsprechend anzuwenden (BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 aaO; v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, WM 2001, 2455, 2458; v. 24. Mai 2007 - IX ZR 142/05, WM 2007, 1425, 1427 Rn. 23; Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl. Rn. 1056; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 3. Aufl. § 20 Rn. 8).

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01  

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Diese von den Beklagten zu verantwortende Unsicherheit darf nicht zu Lasten der Klägerin gehen (vgl. Senatsurt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, WM 2001, 1605, 1607).
  • OLG Köln, 19.06.2007 - 3 U 172/06  

    Haftung des Frachtführers für Warendiebstahl durch Mitarbeiter in Umschlaglager

    Für die Frage, ob eine bestimmte Tätigkeit dem von § 278 BGB erfassten Bereich der Erfüllung der Verbindlichkeiten zuzuordnen ist, ist voneinander abzugrenzen, ob das schadensursächliche Verhalten in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der dem Schuldner aufgrund des Schuldverhältnisses obliegenden Pflichten stand oder ob es nur gelegentlich der Erfüllung begangen wurde (BGH NJW 2001, 3190).

    Ein innerer Zusammenhang ist auch bei vorsätzlichem Handeln und bei Handeln gegen ausdrückliche Weisungen des Schuldners bejaht worden (BGH NJW 1993, 1704, 1705; NJW 2001, 3190).

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