Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01   

Gehilfentätigkeit in Dreierbande

§§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a Abs. 1 StGB, Bandenbegriff: Bande liegt auch vor, wenn nur zwei Personen mittäterschaftlich handeln sollen und ein Dritter im Rahmen des Zusammenschlusses (nur) Gehilfentätigkeit ausüben soll

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244 a Abs. 1 StGB; § 30 Abs. 2 StGB
    Mitgliedschaft in einer Bande auch des Teilnehmers; Bandenabrede; Bandendiebstahl; Ausführungsgefahr; Verabredung eines Verbrechens; Verhältnis von Mittäterschaft und Bande als Rechtsinstitute (Rechtsbegriffe)

  • lexetius.com

    StGB §§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244 a Abs. 1

  • DFR

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

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Besprechungen u.ä.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 47, 214
  • NJW 2002, 1662
  • NStZ 2002, 318
  • StV 2003, 78 (Ls.)
  • JR 2002, 337
  • StV 2002, 191
  • StV 2002, 540 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (42)  

  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04  

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Diese bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; vielmehr genügt auch eine stillschweigende Übereinkunft, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGH 4 StR 499/01 - Beschluss vom 15.1.2002 = NStZ 2002, 318, 319; BGH 1 StR 146/03 - Urteil vom 11.9.2003 = NStZ 2004, 398, 399).

    Sie setzt den Willen voraus, sich mit anderen zu verbinden, um künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen (BGHSt 47, 214, 216; BGH NStZ 2004, 398, 399).

    Diese bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; vielmehr genügt auch eine stillschweigende Übereinkunft, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGH NStZ 2002, 318, 319; 2004, 398, 399; BGH wistra 2004, 265; aus der Literatur z. B. Schmitz in MünchKomm StGB § 244 Rdn. 35, 39; Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 44 m. w. N.; ebenso zum früheren Bandenbegriff BGH NStZ 1999, 187 und NStZ 1997, 90, 91).

    Die abstrakte Gefährlichkeit der Bandenabrede folgt aus der engen Bindung, die die Mitglieder für die Zukunft und für eine gewisse Dauer eingehen und die einen ständigen Anreiz zur Fortsetzung der kriminellen Tätigkeit bildet (BGHSt 46, 321, 336; 47, 214, 216 f.; vgl. auch RGSt 66, 236, 241 f.).

  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02  

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen ( BGHSt 46, 321; 47, 214).

    Anders kann es sich nur dann verhalten, wenn die in Aussicht genommenen Tatbeiträge des einzelnen gänzlich untergeordneter Natur sind (vgl. BGHSt 47, 214, 217; BGHR BtMG § 30a Bande 10).

    Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen ( BGHSt 46, 321; 47, 214).

    Anders kann es sich nur dann verhalten, wenn die in Aussicht genommenen Tatbeiträge des einzelnen gänzlich untergeordneter Natur sind (vgl. BGHSt 47, 214, 217; BGHR BtMG § 30a Bande 10).

  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01  

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Mitglied einer Bande kann auch sein, wem nach der - stillschweigend möglichen - Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeiten darstellen (BGH, Beschluß vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Mitglied einer Bande kann auch sein, wem nach der - stillschweigend möglichen - Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeiten darstellen (BGH, Beschluß vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Alle Angeklagten, auch der Angeklagte R., der zwar erst später in die Bandenstruktur eintrat, der aber durch die Vermittlung einer günstigeren "Bezugsquelle" und die Begleitung beim Einkauf in mehreren Fällen nicht nur völlig untergeordnete Beiträge erbrachte (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01), haben zur Verwirklichung des Bandenzwecks maßgeblich beigetragen.

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  • BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02  

    Schwerer Bandendiebstahl (Beendigung); Bandenmitgliedschaft (tatbezogene

    Es gelten vielmehr - auch bei der Bandentat - die allgemeinen Teilnahme- und Zurechnungsregeln (vgl. BGHSt - GSSt - 46, 321, 338; BGH StV 2002, 191, 192 f.).

    Es gelten vielmehr - auch bei der Bandentat - die allgemeinen Teilnahme- und Zurechnungsregeln (vgl. BGHSt - GSSt - 46, 321, 338; BGH StV 2002, 191, 192 f.; BGH, Beschluß vom 17. Januar 2002 - 3 StR 450/01 - und Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 281/01).

  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07  

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (vgl. BGHSt 47, 214, 218 f.).

    Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (vgl. BGHSt 47, 214, 218 f.).

  • BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05  

    (Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und

    Wie der Senat im Anschluss an BGHSt 46, 321 entschieden hat ( BGHSt 47, 214), kann Mitglied einer Bande auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen.

    Ebenso wie es zur Qualifikation der Einzeltat als Bandentat genügt, dass bei der eigentlichen Tatbegehung ein Bandenmitglied allein handelt und sich die erforderliche Mitwirkungshandlung eines weiteren Bandenmitglieds in Beihilfehandlungen etwa im Vorbereitungsstadium erschöpft, ist die Zusage regelmäßiger Erbringung solcher Tatbeiträge auch grundsätzlich geeignet, die Bandenmitgliedschaft zu begründen (vgl. Erb JR 2002, 337, 339 unter Hinweis auf BGHSt 46, 321).

  • BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04  

    Geldfälschung (Sichverschaffen; Mittäterschaft); Beihilfe zum versuchten

    Die - jedenfalls für diese Tat - rechtlich nicht zu beanstandende Annahme der Strafkammer, der Angeklagte sei als Mitglied einer Bande tätig geworden, vermag die Feststellung der Täterschaft nicht zu ersetzen; denn Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur solche Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeiten darstellen (vgl. BGHSt 47, 214, 218 f.; BGHR BtMG § 30 a Bande 10).

    Es begegnet keinen sachlich-rechtlichen Bedenken, wenn der Tatrichter die Feststellung einer Bandenabrede nur aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen herleitet (vgl. BGHSt 47, 214, 219, 220).

  • BGH, 22.03.2006 - 5 StR 38/06  

    (Schwerer) Bandendiebstahl (Anforderungen an die Feststellung einer Bande).

    Ein bandenmäßiger Zusammenschluss mehrerer Personen im Sinne der genannten Vorschriften setzt lediglich voraus, dass sich diese mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige im Einzelnen noch ungewisse Straftaten der im Gesetz beschriebenen Art zu begehen ( BGHSt 46, 321, 329 f.; BGHSt 47, 214, 215, 216; BGH NStZ 2002, 375; BGH StV 2005, 555, 556).

    Ein bandenmäßiger Zusammenschluss mehrerer Personen im Sinne der genannten Vorschriften setzt lediglich voraus, dass sich diese mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige im Einzelnen noch ungewisse Straftaten der im Gesetz beschriebenen Art zu begehen (BGHSt - Großer Senat für Strafsachen - 46, 321, 329 f.; BGHSt 47, 214, 215, 216; BGH NStZ 2002, 375; BGH StV 2005, 555, 556).

  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Mitglied einer Bande kann auch derjenige Tatbeteiligte sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen ( BGHSt 47, 214).

    Die Bandenabrede muss nicht ausdrücklich getroffen werden; vielmehr genügt jede Form auch stillschweigender Vereinbarung, die aus dem wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann ( BGHSt 47, 214, 219 f.).

  • BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03  

    Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten (mit Speicherelementen versehenes

    "Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfenstellung darstellen" (BGH NStZ 2002, 318).

    Die Bandenabrede muß nicht ausdrücklich getroffen werden; vielmehr genügt jede Form auch stillschweigender Vereinbarung, die aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrer Personen hergeleitet werden kann (BGH NStZ 2002, 318 [319]).

  • BGH, 09.12.2004 - 4 StR 164/04  

    Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel (Auslegungsgrundsätze zur Bande; keine Bande

  • BGH, 11.02.2009 - 2 StR 528/08  

    Erörterungsmangel hinsichtlich des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 10.11.2011 - 3 StR 355/11  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Teilnahme);

  • BGH, 01.02.2005 - 4 StR 519/04  

    Mittäterschaftlich begangene bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02  

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03  

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

  • BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07  

    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung;

  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06  

    Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06  

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Angemessenheit des Rechtsfolge.

  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07  

    Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung; Bande; Jugendstrafe (schädliche

  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03  

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); erweiterter Verfall.

  • BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06  

    Mangelnde Feststellungen zur Mitgliedschaft in einer Bande (Verbindungen;

  • BGH, 05.08.2005 - 2 StR 254/05  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede; Abgrenzung von

  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07  

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Feststellungen; Urteilsgründe;

  • BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02  

    Beweiswürdigung (Widersprüchlichkeit des Urteils; Prüfung eines Geständnisses auf

  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 609/05  

    Beihilfe zum Bandendelikt (strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal).

  • BGH, 21.01.2009 - 1 StR 727/08  

    Bandenmäßige Geldfälschung (besonderes persönliches Merkmal der

  • LG Landau/Pfalz, 30.09.2005 - 7336 Js 1371/05  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mitglied einer Bande

  • BGH, 21.12.2006 - 4 StR 393/06  

    Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 372/02  

    Bandenmitgliedschaft bei Gehilfen; Bandendiebstahl.

  • OLG Bamberg, 20.10.2004 - 4 W 108/04  

    Immobilienanlagen

  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache

  • BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Mittäterschaft;

  • BGH, 01.12.2010 - 2 StR 308/10  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 398/11  
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 665/11  
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 29/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06  
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/01  
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