Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90   

Gemeindewissen II

§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Arglist (nunmehr § 444 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 166 BGB, Wissenszurechnung bei juristischen Personen, 'Wissensvertreter', Ämteraufteilung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • archive.org
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zurechnung von Wissen über Sachmängel bei Grundstücksveräußerung durch eine Stadt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff des »Wissenvertreters« und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu Lasten des Geschäftsherrn; keine - in diesem Sinne zu folgernde - Wissensvertretung der Gemeinde durch einen Bauaufsichtsamts-Sachbearbeiter, soweit es um Informationen für den Privatrechtsverkehr der Gemeinde geht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet die Gemeinde bei Kenntnis eines Sachbearbeiters von Mängeln des verkauften Baugrunds? (IBR 1992, 251)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 117, 104
  • NJW 1992, 1099
  • MDR 1992, 480
  • BB 1992, 456
  • DNotZ 1993, 166
  • WM 1992, 792
  • DÖV 1992, 498
  • DB 1992, 1235
  • IBR 1992, 251



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