Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1999 - VI ZR 53/98   

Gerangel im Lokal

§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 227 StGB aF (§ 231 StGB nF), Beweiserleichterungen für den Geschädigten bei zivilrechtlicher Inanspruchnahme eines Beteiligten an einer strafbaren Schlägerei

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    BGB § 823 Be, I; StGB § 227 F.: 10. März 1987

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Teilnahme an einer Schlägerei

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • KG - LG Berlin
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 53/98

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 2895
  • MDR 1999, 805
  • VersR 1999, 1375
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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00  

    Verfahrensrecht - Zu eigen machen von bei Beweisaufn zutage tretenden Umständen

    Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat diese Entscheidung mit Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98 - VersR 1999, 1375 aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem ersten Urteil des Senats vom 23. März 1999 aaO verwiesen.

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2006 - 12 U 298/05  

    Amtshaftung - Verletzung der Personenaufsicht: § 832 BGB nicht analog anwendbar

    Im Verhältnis zur Beklagten kommt den Klägern auch § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zugute, denn die Kinder - hier käme die Vorschrift zum Zuge - stehen als Verursacher fest (BGH NJW 1999, 2895).
  • LAG München, 22.05.2006 - 2 Sa 1110/05  

    Haftung des Arbeitnehmers

    Im Schadensersatzrecht trägt der Schuldner die Beweislast für das Vorliegen solcher Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe (MünchKomm BGB/Grundmann, Rn 165 zu § 276; BGH vom 23.3.1999 - VI ZR 53/98 - NJW 99, 2865).
  • OLG Köln, 22.08.2007 - 5 U 267/06  
    Zwingende Voraussetzung ist allerdings in jedem Fall, dass nicht einer der Beteiligten für den ganzen Schaden allein verantwortlich ist (BGHZ 67, 14; NJW 1999, 2895).
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