Rechtsprechung
   BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53   

Gerichtsbezirke

Art. 129 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Gerichtsbezirke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Neufestlegung von Gerichtsbezirken in Niedersachsen

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 2, 307
  • NJW 1953, 1177
  • DVBl 1953, 644
  • DÖV 1955, 61



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Wird zitiert von ... (85)  

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56  

    lex Salamander

    bisher den Grundsatz auf, eine Ermächtigung dürfe nicht so unbestimmt sein, daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächti gung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4, 7 [21]; 5, 71 [76]).

    Dabei müssen sich die Grenzen der Ermächtigung aus dem Gesetz mit einwandfreier Deutlichkeit ergeben (BVerfGE 2, 307 [334f.]; 4, 7 [21]; 5, 71 [77]).

    In derselben Linie liegen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen ausgeführt ist, daß der Gesetzgeber, wenn er eine Ermächtigung erteilt, selbst die Entscheidung treffen müsse, welche Fragen durch den Delegatar zu regeln sind, welche Ziele er zu verfolgen und welche Grenzen er einzuhalten hat (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76 f.]).

    Er muß, wenn er zur Regelung bestimmter Fragen ermächtigt, selbst schon etwas gedacht und gewollt haben (BVerfGE 2, 307 [334]).

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65  

    Spielbank

    Solche rein deklaratorischen Selbstermächtigungen sind unbedenklich (siehe BVerfGE 2, 307 [318 f., 324] sowie Bullinger, a.a.O., S. 46, 52).

    Auch der Umstand, daß diese Ermächtigung in einer Verordnung enthalten ist, steht ihrem Fortgelten nicht entgegen, wie schon die Verwendung des Ausdrucks "Rechtsvorschriften" in Art. 129 Abs. 1 bis 3 GG erweist (vgl. auch BVerfGE 2, 307 [318 f.]).

    Vorkonstitutionelle Ermächtigungen erlöschen nur unter den besonderen Voraussetzungen des Art. 129 Abs. 3 GG (BVerfGE 2, 307 [328]; 15, 268 [272]).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56  

    Preisgesetz

    129 Abs. 3 GG scheidet als Prüfungsmaßstab aus, da er sich nur auf Ermächtigungen aus der Zeit vor dem ersten Zusammentritt des Bundestages am 7. September 1949 bezieht (BVerfGE 7, 282 [291]; vgl. BVerfGE 2, 307 [326 ff.]; 4, 7 [21 f.]).

    Die Begrenzung des Ausmaßes ergibt sich aus der Begrenzung des Zweckes der Ermächtigung (BVerfGE 4, 7 [22]), so daß dem Gesetz die Grenzen der durch die Verordnungen zu treffenden Regelungen entnommen werden können (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76 f.]).

    Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung ergeben sich dann auch mit einwandfreier Deutlichkeit aus dem Gesetz (BVerfGE 1, 13 [60]; 2, 307 [334 f.]; 4, 7 [21 f.]; 5, 71 [76 f.]; 7, 282 [302 f.]).

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