Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73   

Gesamtvertretung mit Geschäftsführer

§ 46 Nr. 7 GmbHG betrifft nur das Innenverhältnis, für die Erteilung der Prokura (§ 48 HGB) im (für die Prüfung durch das Registergericht maßgeblichen) Außenverhältnis sind allein die Geschäftsführer zuständig (§ 35 GmbHG);

§ 50 HGB, "gemischte Gesamtvertretung" (Prokurist kann nur zusammen mit einem Gesellschafter vertreten) ist zulässig (keine Beschränkung "dem Inhalte nach");

generelle Zulässigkeit einer "halbseitigen Gesamtvertretung" (d.h. einer der Vertreter kann auch alleine vertreten);

§ 48 Abs. 2 HGB, zu den Voraussetzungen einer Gesamtprokura (grds. unzulässig, wenn der zweite Prokurist noch nicht bestellt ist)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 48 Abs. 2
    Begriff der unechten Gesamtprokura

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 62, 166
  • NJW 1974, 1194
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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06  

    Gesellschaftsrecht - Vertrag mit mehreren Gesellschaftern einer GbR

    Soll ein Vertrag mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch für den Gegner erkennbar auf deren Seite von mehreren Gesellschaftern geschlossen werden, kommt der Vertrag im Zweifel erst dann zustande, wenn der letzte der Gesellschafter die notwendige Willenserklärung abgegeben hat, auch wenn bereits vorher ein einzelvertretungsbefugter Gesellschafter dem Vertragsschluss zugestimmt hat (vgl. auch RGZ 90, 21, 22 f; BGHZ 62, 166, 170; BGH, Urteil vom 23. Juni 1997 - II ZR 353/95 - NJW 1997, 2678).
  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00  

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Sie wird aber im Anschluß an § 78 Abs. 3 AktG und § 125 Abs. 3 HGB in dem dort bestimmten Umfang allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 13, 61, 64; 26, 330, 332; 62, 166, 170; Scholz/Schneider, aaO, Rdn. 71 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97  

    Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur

    Aus diesen Bestimmungen wird zu Recht der allgemeine Rechtsgrundsatz abgeleitet, daß einer Personenmehrheit eine Willenserklärung durch Abgabe gegenüber einem der Gesamtvertreter zugeht (BGHZ 20, 149, 153; 62, 166, 173; MünchKommBGB-Schramm, a.a.O. § 164 BGB Rdnr. 87; Behrens a.a.O. S. 188).
mehr
  • BGH, 06.11.1986 - V ZB 8/86  

    Vertretung der GmbH durch Prokuristen und gesamtvertretungsberechtigten

    Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 62, 166, 170) bereits entschieden hat, kann Prokura auch in der Weise erteilt werden, daß der Prokurist berechtigt ist, die GmbH in Gemeinschaft mit einem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer zu vertreten.

    Das aber läßt das Gesetz selbst zu (BGHZ 62, 166, 170; RGZ 40, 17, 18).

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 378/99  

    Niederlegung des Geschäftsführeramts bei Gesamtvertretung

    Es ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz, daß im Rahmen der Gesamtvertretung eine Willenserklärung mit Wirksamkeit gegenüber einem Gesamtvertreter abgegeben werden kann (BGHZ 62, 166, 173; RGZ 53, 227, 230 f.).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87  

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Zwar kann der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Generalhandlungsvollmacht i.S. des § 54 HGB nach außen wirksam erteilen (BGHZ 62, 166, 168).
  • BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97  

    Prokura für Einzelkaufmann nicht mit gemeinschaftlicher Vertretungsregelung -

    Eine Prokura, deren Geltung von der Zustimmung des Vertretenen abhinge, wäre vielmehr eine, wie Canaris (Handelsrecht 22. Aufl. § 14 III 4 d) zu Recht hervorhebt, sinnwidrige Rechtsfigur, bei der in Wahrheit überhaupt keine Kompetenzübertragung an den Rechtsvertreter vorliegt (insoweit zutreffend OLG Frankfurt MDR 1973, 764 f.; vgl. aber BGHZ 62, 166).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.1998 - 3 Wx 27/98  

    Handelsregister; Handelsregistersache; Gesamtprokura; GmbH; Entziehung; Löschung;

    Nach einhelliger Auffassung betrifft aber § 46 Nr. 7 lediglich das Innenverhältnis und beschränkt nicht die Vertretungsmacht des Geschäftsführers für die Erteilung der Prokura (BGHZ 62, 166, 169; KG NJW-RR 1992, 34, 35; Scholz-Karsten Schmidt, GmbHG 8. Aufl., Rn. 124 zu § 46).
  • KG, 07.12.2010 - 1 W 489/10  

    Eintragung erwerbender BGB -Gesellschafter mit identischen Gesellschaftern im

    Die Erteilung einer solchen Vollmacht ist eine Vertretungshandlung i.S.v. § 35 GmbHG (vgl. BGHZ 62, 166, 168; Baumbach/Zöllner/Noack, GmbHG, 19. Aufl., § 35 Rn. 76 und 84, § 46 Rn. 52), die gemäß § 35 Abs. 2 S.1 GmbHG der Mitwirkung beider Geschäftsführer bedarf.
  • KG, 07.12.2010 - 1 W 484/10  
    Die Erteilung einer solchen Vollmacht ist eine Vertretungshandlung i.S.v. § 35 GmbHG (vgl. BGHZ 62, 166, 168; Baumbach/Zöllner/Noack, GmbHG, 19. Aufl., § 35 Rn. 76 und 84, § 46 Rn. 52), die gemäß § 35 Abs. 2 S.1 GmbHG der Mitwirkung beider Geschäftsführer bedarf.
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