Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87   

Geschäftsführer mit Nebentätigkeit

§ 611 BGB, nicht erbrachte und nicht nachholbare Dienstleistung, Abgrenzung pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>)- §§ 323 ff BGB <Fassung bis 31.12.01>, Teilunmöglichkeit

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch den Geschäftsführer einer GmbH

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch GmbH-Geschäftsführer?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schadensersatzanspruch der GmbH gegen den Geschäftsführer wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Dienstzeiten

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 1988, 568
  • MDR 1988, 472
  • BB 1988, 290
  • NJW-RR 1988, 420
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Wird zitiert von ... (9)  

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96  

    Keine Überstundenvergütung für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Damit verträgt sich keine Vereinbarung über die Vergütung von Überstunden, selbst wenn Arbeitszeitvereinbarungen der Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zivilrechtlich nicht widersprechen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1987 II ZR 206/87, GmbH-Rundschau - GmbHR - 1988, 138; Lutter/ Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 14. Aufl., 1995, Anh. § 6 Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - 15 U 117/04  

    Auslegung eines Vertrages über kaufmännische und betriebswirtschaftliche

    Hat der Gläubiger dem Dienstverpflichteten die Vergütung bereits erbracht, kann er dieses Entgelt als Mindestschaden zurückverlangen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1987 - II ZR 206/87, NJW-RR 1988, 420-421).
  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 25/89  

    Schadensersatzanspruch einer Ersatzkasse wegen Mängeln bei der prothetischen

    Deshalb kann der Gläubiger einen Betrag in Höhe seiner Leistung als Mindestbetrag seines Schadens verlangen (BGH, NJW 1982, 1279, 1280 ; BGH, NJW-RR 1988, 420 ; Staudinger/Otto, aaO., § 325 Rdn. 35; Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB , 43. Aufl., § 325 Anm. 4 Bb).
mehr
  • FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 271/03  

    Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH als vGA;

    Damit verträgt sich keine Vereinbarung über die Vergütung von Überstunden, selbst wenn Arbeitszeitvereinbarungen der Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zivilrechtlich nicht widersprechen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1987 II ZR 206/87, GmbH-Rundschau - GmbHR - 1988, 138; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz , 14. Aufl., 1995, Anh. § 6 Rn. 43).
  • LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04  

    Schlechterfüllung eines Zahnarztvertrages: Schadensersatz wegen positiver

    Diese Auffassung schließt sich auch zwanglos an diejenige des BGH (NJW-RR 1988, 420) an, wonach der Mindestschaden, der einem Dienstberechtigten durch den Vertragsbruch eines Dienstverpflichteten entsteht, darin besteht, dass ihm die geldwerten Dienste nicht erbracht werden.
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 208/89  

    Rechtsfolgen der Schlechterfüllung eines Dienstvertrages; Unmöglichkeit von

    Dies träfe dann zu, wenn - wofür einiges spricht - die Berechnung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen teilweiser Nichterfüllung (vgl. BGH, Urt. v. 7. Dezember 1987 - II ZR 206/87, ZIP 1988, 568, 569 f) im Streitfall zu demselben Ergebnis führte wie die Berechnung eines Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit.
  • FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 40/98  

    Überstundenvergütung bei Gesellschafter-Geschäftsführer

    Damit verträgt sich keine Vereinbarung über die Vergütung von Überstunden, selbst wenn Arbeitszeitvereinbarungen der Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zivilrechtlich nicht widersprechen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1987 II ZR 206/87, GmbHR 1988, 138).
  • FG Hessen, 10.05.1995 - 4 K 3361/94  
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  • OLG Köln, 20.12.1994 - 20 U 90/94  

    Kündigung wegen fehlerhafter Architektenleistung?

    Auch jede andere das Vertragsverhältnis beeinträchtigen-de schwerwiegende Unzuverlässigkeit berechtigt zur Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung nach den Grundsätzen der §§ 325, 326 BGB (BGH: NJW 1969, 976; BGH NJW-RR 1988, 420, jeweils m.w.N.).
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