Geschäftsführer mit Nebentätigkeit
§ 611 BGB, nicht erbrachte und nicht nachholbare Dienstleistung, Abgrenzung pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>)- §§ 323 ff BGB <Fassung bis 31.12.01>, Teilunmöglichkeit