Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56   

Geschäftsführergehalt in der Familien-KG

Actio pro socio;

§ 242 BGB, Verwirkung

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 25, 47
  • NJW 1957, 1358
  • DB 1957, 770
  • BB 1957, 979



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (96)  

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87  

    Voraussetzungen der Prozeßverwirkung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00  

    Versicherungsrecht - Zum maßgebl. Zeitpunkt der Kenntnis vom Schadensfall

    Eine Verwirkung von Ansprüchen kommt zwar bei illoyal verspäteter Geltendmachung von Rechten in Betracht (BGHZ 25, 47, 52; 92, 184, 187).

    Erforderlich ist vielmehr weiter, daß der Berechtigte durch sein gesamtes Verhalten bei dem Verpflichteten das Vertrauen geschaffen hat, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und dieser sich darauf eingerichtet hat (BGHZ 25, 47, 52; 84, 280, 281; Senatsurteile aaO).

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74  
    Als Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Tuns (venire contra factum proprium) greift Verwirkung ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, daß nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung des Anspruchs als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muß (vgl zB Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 27. Juni 1957 II ZR 15/56 , BGHE 25, 47 (52)).

    Entscheidend ist das Umstandsmoment, wobei neben dem Verhalten des Berechtigten auch das Verhalten des Verpflichteten von Bedeutung ist (BGH-Entscheidung II ZR 15/56; BAG-Entscheidung 2 AZR 438/56).

    Er muß vielmehr auch tatsächlich darauf vertraut und sich auf die Nichtgeltendmachung eingerichtet haben L (BFH-Urteile II 137/60 U, BFHE 75, 631; II 15/64, BFHE 88, 43; III R 133/71 , BFHE 106, 236; ferner BAG-Entscheidung 2 AZR 438/56, BAGE 6, 168; BGH-Entscheidung II ZR 15/56, BGHE 25, 52; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 7. Februar 1974 III C 115/71 , Verwaltungsrechtsprechung Bd 26 S 126; Weber in Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 11. Aufl, § 242 D 619), und zwar so, daß die nachträglich begehrte Anspruchsbefriedigung schlechthin als unzumutbar erscheint.

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht