Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1993 - V ZR 275/92   

Gesetzwidriges Versäumnisurteil

§ 513 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 514 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), (keine) Berufung statt Einspruch, 'Meistbegünstigungsgrundsatz'

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Alpmann Schmidt

    ZPO § 513, Abs. 1, § 338

  • Prof. Dr. Lorenz

    Keine Geltung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei zu Unrecht ergangenem Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines zu Unrecht ergangenen Versäumnisurteils

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Versäumnisurteil: Rechtsmittel

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 665
  • MDR 1994, 199
  • BB 1994, 316
  • WM 1994, 761
  • VersR 1994, 833



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OLG Celle, 19.06.2008 - 8 U 80/07  

    Zugang eines Faxschreibens

    Auch hat er ausdrücklich darauf abgestellt, hinsichtlich der technischen Bedeutung des Sendeprotokolls komme die Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe in Betracht (NJW 1994, 665).

    Insoweit hat auch der BGH den "OK-Vermerk" nicht für gänzlich wertlos erachtet, sondern darauf verwiesen, dieser könne Indizwirkung haben und hinsichtlich der technischen Bedeutung des Sendeprotokolls komme die Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe in Betracht (NJW 1994, 665).

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98  

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Da das Berufungsgericht mithin bei der Partei Unsicherheit über den statthaften Rechtsbehelf geschaffen hat, liegt ein Verlautbarungsfehler vor, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu führt, den Einspruch als zulässig zu behandeln (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364/5; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1986 - V ZR 169/85 - NJW 1987, 442, 443 und vom 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665, 666 sowie Beschluß vom 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96 - BGHR ZPO § 345 Einspruch, zulässiger 1).
  • OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg 9/02  

    Vergabe - Rechtsschein der Schwellenwertüberschreitung: Primärrechtsschutz?

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Grundsatz der Meistbegünstigung, wonach gegen eine der Form nach inkorrekte Entscheidung alle in Betracht kommenden Rechtsmittel zulässig sind (vgl. BGH NJW 1997, 442; NJW 1994 665, Thomas/Putzo- Reichold, vor § 511 Rn. 10).
mehr
  • LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11  

    Unzulässige Berufung gegen ein Versäumnisurteil - Meistbegünstigungsgrundsatz

    Ein Versäumnisurteil kann von der Partei, gegen die es erlassen ist, mit der Berufung nicht angefochten werden (vgl. hierzu BGH 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665 f.).

    Einen solchen Mangel des Urteils kann die Beklagte nur mit dem Einspruch geltend machen, nicht auch im Wege der Berufung (vgl. hierzu BGH 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665 f.).

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98  

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Eine solche Entscheidung ist dann zwar inhaltlich falsch; das Gericht hat bei ihr aber keinen Verlautbarungsfehler begangen und deshalb durch die Form seiner Entscheidung den Parteien auch keinen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665 f.; Beschluß vom 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96 - NJW 1997, 1448; Stein/Jonas/Grunsky aaO, § 338 Rdn. 3).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96  

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Das Oberlandesgericht hat sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 3. Dezember 1993 (V ZR 275/92, NJW 1994, 665 f) gestützt.
  • OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08  

    Verfahrensrecht - Keine Vorabentscheidung über Zulässigkeit des Rechtswegs

    Die Inkorrektheit einer Entscheidung ist nach ihrem Inhalt zu beurteilen (BGH NJW 1999, 584; 1994, 665, 666).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.12.2010 - 9 Sa 307/10  

    Unzulässige Berufung gegen Versäumnisurteil; Grundsatz der Meistbegünstigung bei

    Zulässig ist aber auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form getroffenen Entscheidung gegeben gewesen wäre (vgl. etwa BGH 17.10.1986 -V ZR 169/85-, NJW 1987, 442; 03.12.1993 -V ZR 275/92- NJW 1994, 665).
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