Rechtsprechung
   BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00   

Gespräche des Bundesumweltministeriums mit Kernkraftwerkbetreibern

Art. 30, 85 GG, Abgrenzung zwischen Wahrnehmungskompetenz (des Landes) und Sachkompetenz (des Bundes) bei informalem Handeln im Bereich der Bundesauftragsverwaltung (hier: unmittelbare Kontakte mit Dritten sind dem Bund grds. erlaubt)

Volltextveröffentlichungen (7)

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Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Antrag Hessens im Bund-Länder-Streit "Kernkraftwerk Biblis A" zurückgewiesen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag Hessens im Bund-Länder-Streit "Kernkraftwerk Biblis A" zurückgewiesen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Atomausstieg ist "reine Bundesangelegenheit"

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  • Beck-Ticker (Kurzmitteilung)

    Hessen unterliegt vor dem BVerfG im Streit um das Kernkraftwerk Biblis A

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Antrag Hessens im Bund-Länder-Streit "Kernkraftwerk Biblis A" zurückgewiesen

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Antrag Hessens im Bund-Länder-Streit "Kernkraftwerk Biblis A" zurückgewiesen


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Atomkonsens

Besprechungen u.ä. (2)

  • zeitschrift-fuer-umweltrecht.de , S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Konsequenzen aus dem Biblis-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die Bundesauftragsverwaltung (Joachim Wieland; ZUR 2004, 7)

  • zeitschrift-fuer-umweltrecht.de , S. 20 (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Ausführung von Bundesgesetzen in Bundesauftragsverwaltung mittels informalem Verwaltungshandeln (Anja Hentschel, Timo Hebeler; ZUR 2003, 16)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Konsequenzen aus dem Biblis-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die Bundesauftragsverwaltung" von Prof. Dr. Joachim Wieland, original erschienen in: ZUR 2004, 7 - 12.

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 104, 249
  • NJW 2002, 2859
  • DVBl 2002, 549
  • NVwZ 2002, 585
  • DÖV 2002, 570
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Wird zitiert von ... (14)  

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92  

    Die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation nach §§ 39 bis 41 des

    Gegen diese Pflicht verstößt er allerdings nicht schon dadurch, dass er von einer ihm durch das Grundgesetz eingeräumten Kompetenz Gebrauch macht; vielmehr muss deren Inanspruchnahme missbräuchlich sein (vgl. BVerfGE 104, 249 ; 106, 1 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04  

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

    Die Maßstäbe "rechtzeitiger" Einbringung eines Nachtragshaushalts können - auch wenn es um eine entsprechende Anwendung des Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG gehen soll - nicht wesentlich anders ausfallen als diejenigen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht auch sonst - also unter dem allgemeinen Aspekt der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 90, 286 ; 97, 350 ) und unter dem spezielleren des bundesfreundlichen Verhaltens im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ) - an die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme im Verhältnis zwischen Verfassungsorganen anlegt.

    Nach diesen Grundsätzen dürfen Kompetenzen weder missbräuchlich noch im Widerspruch zu prozeduralen Anforderungen zu Lasten eines anderen Verfassungsorgans ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ).

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06  

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Nur die Einwirkungsmöglichkeiten, die dem Bund nach Art. 85 GG im Rahmen der Auftragsverwaltung zur Verfügung stehen, reichen weiter als im Fall der landeseigenen Ausführung von Bundesgesetzen (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ).

    Eine Doppelzuständigkeit von Bund und Ländern ist verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 104, 249 ).

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  • FG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - 11 V 2661/11  

    Kernbrennstoffsteuer

    Unabhängig davon, welcher der im Verfahren betreffend die Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern im Zusammenhang mit der Nachrüstung des Kernkraftwerks innerhalb des Zweiten Senats des BVerfG vertretenen divergierenden Auffassungen zur Bindungswirkung der Vereinbarung vom 14. Juni 2000 (vgl. hierzu die Ausführungen im Urteil vom 19. Februar 2002 2 BvG 2/00, BVerfGE 104, 249 ff., dort auf S. 268 -- Senatsmehrheit -- einerseits und auf S. 277 f. -- dissenting vote -- andererseits) der Vorzug zu geben ist, beeinträchtigt die vertragliche Erklärung der damaligen Bundesregierung jedoch weder das Recht sämtlicher Parteien des deutschen Bundestages, eine damit nicht in Einklang stehende Gesetzesinitiative zu starten, noch hinderte es den Deutschen Bundestag, ein solches Gesetz zu beschließen.
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2036/05  

    Emissionshandel bestätigt // Beschwerden der Wirtschaft und Sachsen-Anhalts

    Eine Doppelzuständigkeit von Bund und Ländern ist verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 104, 249 ).
  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05  

    Pflicht nach § 7 Abs. 4 GewAbfV

    (5) Schließlich ist - insbesondere unter Berücksichtigung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. August 2006 (10 S 2731/03, DÖV 2007, S. 389) - auch nicht ersichtlich, dass bezüglich der Vollziehung der Pflicht, Abfälle zur Beseitigung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, eine "unzulässige Doppelzuständigkeit" besteht (vgl. BVerfGE 104, 249 ; 67, 299 ; 36, 193 ).
  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07  

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

    Die Bundesauftragsverwaltung zeichnet sich dagegen dadurch aus, dass den Ländern schon nach der Ausgestaltung dieses Verwaltungstyps in Art. 85 GG nur die Wahrnehmungskompetenz uneingeschränkt zusteht, während die Sachkompetenz ihnen von vornherein nur unter dem Vorbehalt zugewiesen ist, dass nicht der Bund die konkurrierende Sachkompetenz in Anspruch nimmt, die ihm nach Art. 85 Abs. 3 GG in Gestalt einer umfassenden Weisungsbefugnis zusteht (vgl. BVerfGE 81, 310 [331 f.]; - 104, 249 [264 ff.]).
  • FG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - 11 V 4024/11  
    Unabhängig davon, welcher der im Verfahren betreffend die Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern im Zusammenhang mit der Nachrüstung des Kernkraftwerks innerhalb des Zweiten Senats des BVerfG vertretenen divergierenden Auffassungen zur Bindungswirkung der Vereinbarung vom 14. Juni 2000 (vgl. hierzu die Ausführungen im Urteil vom 19. Februar 2002 2 BvG 2/00, BVerfGE 104, 249 ff., dort auf S. 268 -- Senatsmehrheit -- einerseits und auf S. 277 f. -- dissenting vote -- andererseits) der Vorzug zu geben ist, beeinträchtigt die vertragliche Erklärung der damaligen Bundesregierung jedoch weder das Recht sämtlicher Parteien des deutschen Bundestages, eine damit nicht in Einklang stehende Gesetzesinitiative zu starten, noch hinderte es den Deutschen Bundestag, ein solches Gesetz zu beschließen.
  • BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98  

    Zum Abzug aller Bundesaufgaben von einer Oberfinanzdirektion

    Die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten verlangt nach gefestigter Rechtsprechung (zuletzt BVerfGE 104, 249 ; vgl. auch BVerfGE 81, 310 m.w.N.), dass sowohl der Bund als auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder nehmen.
  • OLG Brandenburg, 18.01.2005 - 2 U 66/03  

    Arbeiten an Versorgungsleitungen: Kostentragungspflicht

    Dies bedeutet, dass dem Land im Bereich der Bundesauftragsverwaltung eine unentziehbare Wahrnehmungskompetenz zusteht, die das Handeln und die Verantwortlichkeit nach außen im Verhältnis zu Dritten umfasst (vgl. BGH E 1955 S. 298, 299; OVG Rheinland-Pfalz AS RP-LSL 10 S. 401, 402; BGH NJW 1979 S. 101; BVERWG vom 21. Januar 1983 Az. 4 C 42/80; VG Koblenz Urteil vom 16. September 2002, Az. 8 K 2774/01.KO; Bundesverfassungsgericht NVwZ 2002, S. 585, 586).Daraus folgt, dass grundsätzlich bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Bundesauftragsverwaltung die Länder aktiv bzw. passiv legitimiert wären, es sei denn die sogenannte Vermögensverwaltung wäre betroffen, die aber, da der Bund als Träger der Straßenbaulast auch für diese Straßen stets die finanzielle Verantwortung trägt (Art. 104 a Abs. 2 GG), dem Bund obliegt.
  • BFH, 16.06.2008 - V B 75/07  

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung kein Zulassungsgrund

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 A 2.10  

    Haftung für nicht ordnungsgemäße Verwaltungsführung; Verwaltungsrechtsweg;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2010 - 8 B 10256/10  

    Notgeschäftsführungsrecht von Mitgliedern einer Hauberggenossenschaft zur

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2010 - 2 Kart 8/09  

    Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine Sektorenuntersuchung im Bereich der

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