Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1997 - VII ZR 211/95   

Gestaltung von Freiflächen

§ 305 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), das bloße "Wollen" einer Leistung und deren schlichte Entgegennahme führen nicht ohne weiteres zum Vertragsschluß, hier: Streit, ob nach Erfüllung eines Werkvertrages Zusatzleistungen vereinbart wurden;

Zulässigkeit von Eventualvortrag im Zivilprozeß

Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 30
    Zustandekommen eines Werkvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag - Zustandekommen eines Werkvertrages

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Vertragsabschluß durch schlichte Entgegennahme von Leistungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Vertragsabschluss durch bloßes "Wollen" und schlichte Entgegennahme der Leistung

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Zusatzaufträge erfordern eine Einigung! (IBR 1997, 320)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 1982
  • ZIP 1997, 1111
  • MDR 1997, 731
  • NJ 1997, 390
  • BauR 1997, 644
  • BB 1997, 1438
  • ZfBR 1997, 243
  • IBR 1997, 320
  • WM 1997, 1623
  • DB 1997, 1329
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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00  

    Werkvertrag - Pauschalpreis

    Denn das bloße Wollen einer Leistung und deren Entgegennahme führen nicht ohne weiteres zu einem Vertragsschluß (BGH, Urt. v. 10.4.1997 - VII ZR 211/95, NJW 1997, 1982).
  • OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 260/06  

    Steuerberatungsvertrag: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des

    Selbst wenn der Kläger gemeint haben sollte, dass damit gerade ihm gegenüber (d. h. nicht in seiner Funktion als Geschäftsführer) die Beklagte eine Leistung erbracht hätte, ergäbe sich aus der Entgegennahme dieser Leistung durch den Kläger noch kein Vertrag (vgl. BGH, NJW 1997, 1982).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95  

    Pauschalvertrag: Abrechnung nach Kündigung; Kosten eines gescheiterten

    Das Wollen der Leistung und deren schlichte Entgegennahme führen nicht ohne weiteres zur Änderung des Vertragsinhalts (Senatsurteil vom 10. April 1997 - VII ZR 211/95 = BauR 1997, 644 = ZfBR 1997, 243).
mehr
  • OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 8 U 227/02  

    Bauvertrag - Annahmeverzug: Gerätestillstand nach Baugeräteliste entschädigen?

    Die im landgerichtlichen Urteil zitierte Entscheidung des BGH (BauR 1997, 644) sei deshalb nicht einschlägig.
  • OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 195/07  

    Zustandekommen eines Gewerberaummietvertrages durch schlüssiges Verhalten;

    Zwar kann die einvernehmliche Überlassung oder Nutzung der Mietsache und Zahlung eines Entgelts nicht zwangsläufig einen Vertragsschluss bedeuten (BGH NJW 1997, 1982; Wolf/Eckert/Ball Rn. 53), auch wenn dem Austausch von Leistungen und Gegenleistungen, also den Vertragsvollzug der übereinstimmende Parteiwille entnommen werden kann, eine vertragliche Bindung einzugehen (BGH NJW 1983, 1728).
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