Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97   

Getränkevertriebsverbot

§ 1004 BGB, keine Störerhaftung eines Eigentümers, der sein Grundstück verkauft und bereits übergeben (§ 446 BGB) hat

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Keine Störerhaftung nach Grundstücksverkauf

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Störerhaftung des Grundstücksveräußerers

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Störerhaftung des Noch-Eigentümers nach Besitzübergang auf den Grundstückserwerber ("Brauerei-Dienstbarkeit")

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 3273
  • ZIP 1998, 1757
  • MDR 1998, 1279
  • BB 1999, 556
  • DNotZ 1999, 136
  • WM 1998, 2203
  • ZMR 1998, 690
  • DB 1999, 90
  • BB 1999, 556 (Ls.)
  • VersR 1998, 1239
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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99  

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Der Senat ist dem im Grundsatz gefolgt und hat für den Fall der Überlassung zum störenden Gebrauch hervorgehoben, daß der Anspruch auf Beseitigung nicht an entgegenstehenden vertraglichen Bindungen des Störers scheitern muß (BGHZ 129, 329, 335; Urt. v. 11. November 1966, V ZR 191/63, WM 1966, 1300, 1302; vgl. auch Urt. v. 7. Januar 1966, V ZR 94/65, WM 1966, 343, 345 f; v. 10. Juli 1998, V ZR 60/97, WM 1998, 2203).
  • BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06  

    Immobilien - Haftung als Zustandstörer auch nach Eigentumsaufgabe!

    Dem steht nicht entgegen, dass ein Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB infolge der Veräußerung der störenden Sache entfallen kann (vgl. Senat, BGHZ 41, 393, 397 f.; Urt. v. 10. Juli 1998, V ZR 60/97, NJW 1998, 3273).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 137/10  

    Immobilien - Kein Schuldverhältnis unter Nachbarn

    Er ist deshalb nicht für Störungen verantwortlich, die von dem Käufer ausgehen (BGH, Urteil vom 10.07.1998, V ZR 60/97, Rz. 11).
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  • OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00  

    Amtshaftung - Aufgabenerfüllung mit Hilfe Privater: Amtshaftung?

    Die Störerhaftung der Beklagten zu 1) würde allenfalls dann entfallen, wenn sie keinerlei Einwirkungsmöglichkeit auf die Kanaltrasse mehr hätte, zur Beseitigung der Störung also nicht mehr imstande wäre (BGH NJW 1998, 3273; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1004, Rdnr. 17).
  • OLG München, 05.07.2006 - 34 Wx 63/06  

    Wohnungseigentum - Auslegung einer Teilungserklärung

    c) Zutreffend geht die Beschwerdekammer auch davon aus, dass die Antragsgegnerin, die als Vermieterin der Firma E.- GmbH eine der Teilungserklärung widersprechende Nutzung jedenfalls des Kellerraums Nr. 100a nicht nur gestattet, sondern sogar zugesagt hat, als mittelbare Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH NJW 1998, 3273 und WuM 2006, 216; Palandt/Bassenge BGB 65. Aufl. § 1004 Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 04.10.2007 - 6 U 91/07  

    Pachtrecht - Anspruch auf Entfernung einer stillgelegten Wasserleitung

    Mit Veräußerung einer störenden Anlage geht die (Zustands-)Verantwortlichkeit hierfür grundsätzlich auf den Erwerber über; der störende Zustand ist nach Übergang der Sachherrschaft infolge Veräußerung grundsätzlich dem früheren Eigentümer nicht mehr als (Zustands-)Störer zuzurechnen (BGH, Urt. v. 10.07.1998 - V ZR 60/97 -, NJW 1998, 3273; Bamberger/Roth, BGB, § 1004 Rn. 27 f. m. w. N.; Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 1004 Rn. 50).
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