Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94   

Getreidefeld

§ 239b Abs. 1 StGB, Entführung, Drohung im Zwei-Personenverhältnis, §§ 177 f StGB, Kriterium ist nicht 'Außenwirkung', sondern 'funktionaler Zusammenhang', Ausnutzen der Entführung zu weiterer Nötigung, beim Sich-Bemächtigen: 'Stabilisierung'

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB; § 177 StGB
    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen (Entführung zum Zwecke einer Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung; Ausnutzung der geschaffenen Lage zur qualifizierten Drohung; Außenwirkung).

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 239b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239b

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 40, 350
  • NJW 1995, 471
  • NStZ 1995, 129
  • NStZ 1995, 184
  • MDR 1995, 298
  • JR 1995, 346
  • StV 1995, 82
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Wird zitiert von ... (54)  

  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01  

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Hierdurch soll vor allem bei Zweipersonenverhältnissen der Anwendungsbereich dieser Vorschriften von den klassischen Delikten mit Nötigungselementen abgegrenzt werden (vgl. BGHSt 40, 350 ff.).

    Der Täter muß beabsichtigen, die durch das Sichbemächtigen für das Opfer geschaffene Lage für sein weiteres Vorgehen auszunutzen (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; NStZ 1999, 509 jew. m.w.N.).

    Hierdurch soll vor allem bei Zweipersonenverhältnissen der Anwendungsbereich dieser Vorschriften von den klassischen Delikten mit Nötigungselementen abgegrenzt werden (vgl. BGHSt 40, 350 ff.).

    Der Täter muß beabsichtigen, die durch das Sichbemächtigen für das Opfer geschaffene Lage für sein weiteres Vorgehen auszunutzen (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; NStZ 1999, 509 jew. m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17/09  

    Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub

    Der Große Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. November 1994 (BGHSt 40, 350) gefordert, dass im Zwei-Personen-Verhältnis die Bemächtigungssituation gegenüber der beabsichtigten Nötigung eine eigenständige Bedeutung aufweisen müsse.

    An einer derartigen eigenständigen Bedeutung fehle es, wenn das Mittel für die Begründung der Gewalt über die Geisel und das Mittel für die geplante Nötigung identisch seien (BGHSt 40, 350, 359).

    Die erste Tatbestandsalternative des § 239 b Abs. 1 StGB mit den Modalitäten des Entführens oder Sichbemächtigens ist als unvollkommenes zweiaktiges Delikt konstruiert (so BGHSt 40, 350, 355).

    Die dabei abgenötigte Handlung wird in der Regel ausschließlich durch die Bedrohung durchgesetzt, ohne dass der Bemächtigungssituation die in § 239 b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BGHSt 40, 350).

  • OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 18/09  

    Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub

    Der Große Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. November 1994 (BGHSt 40, 350) gefordert, dass im Zwei-Personen-Verhältnis die Bemächtigungssituation gegenüber der beabsichtigten Nötigung eine eigenständige Bedeutung aufweisen müsse.

    An einer derartigen eigenständigen Bedeutung fehle es, wenn das Mittel für die Begründung der Gewalt über die Geisel und das Mittel für die geplante Nötigung identisch seien (BGHSt 40, 350, 359).

    Die erste Tatbestandsalternative des § 239 b Abs. 1 StGB mit den Modalitäten des Entführens oder Sichbemächtigens ist als unvollkommenes zweiaktiges Delikt konstruiert (so BGHSt 40, 350, 355).

    Die dabei abgenötigte Handlung wird in der Regel ausschließlich durch die Bedrohung durchgesetzt, ohne dass der Bemächtigungssituation die in § 239 b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BGHSt 40, 350).

mehr
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 20/09  

    Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub

    Der Große Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. November 1994 (BGHSt 40, 350) gefordert, dass im Zwei-Personen-Verhältnis die Bemächtigungssituation gegenüber der beabsichtigten Nötigung eine eigenständige Bedeutung aufweisen müsse.

    An einer derartigen eigenständigen Bedeutung fehle es, wenn das Mittel für die Begründung der Gewalt über die Geisel und das Mittel für die geplante Nötigung identisch seien (BGHSt 40, 350, 359).

    Die erste Tatbestandsalternative des § 239 b Abs. 1 StGB mit den Modalitäten des Entführens oder Sichbemächtigens ist als unvollkommenes zweiaktiges Delikt konstruiert (so BGHSt 40, 350, 355).

    Die dabei abgenötigte Handlung wird in der Regel ausschließlich durch die Bedrohung durchgesetzt, ohne dass der Bemächtigungssituation die in § 239 b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BGHSt 40, 350).

  • OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 19/09  

    Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub

    Der Große Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. November 1994 (BGHSt 40, 350) gefordert, dass im Zwei-Personen-Verhältnis die Bemächtigungssituation gegenüber der beabsichtigten Nötigung eine eigenständige Bedeutung aufweisen müsse.

    An einer derartigen eigenständigen Bedeutung fehle es, wenn das Mittel für die Begründung der Gewalt über die Geisel und das Mittel für die geplante Nötigung identisch seien (BGHSt 40, 350, 359).

    Die erste Tatbestandsalternative des § 239 b Abs. 1 StGB mit den Modalitäten des Entführens oder Sichbemächtigens ist als unvollkommenes zweiaktiges Delikt konstruiert (so BGHSt 40, 350, 355).

    Die dabei abgenötigte Handlung wird in der Regel ausschließlich durch die Bedrohung durchgesetzt, ohne dass der Bemächtigungssituation die in § 239 b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BGHSt 40, 350).

  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 78/99  

    "sich bemächtigen" beim erpresserischen Menschenraub

    Diese Kriterien dienen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 40, 350 ff.) dazu, vor allem bei Zweipersonenverhältnissen den Anwendungsbereich der §§ 239a, 239b StGB von demjenigen klassischer Delikte mit Nötigungselementen wie den §§ 177, 253, 255 StGB abzugrenzen (zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl. auch Heinrich, NStZ 1997, 365, 366 f. und Müller-Dietz, JuS 1996, 110 ff.).

    Dient etwa die Drohung wie das Vorhalten einer Schußwaffe zugleich dazu, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang damit zu weitergehenden Handlungen oder Duldungen zu nötigen, wird die abgenötigte Handlung in der Regel ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt, ohne daß der Bemächtigungssituation eine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGHR StGB § 239a Sichbemächtigen 4).

    Der Täter muß beabsichtigen, die durch die Entführung oder das Sichbemächtigen für das Opfer geschaffene Lage zu einer weiteren Nötigung bzw. Erpressung auszunutzen (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239a Sichbemächtigen 5).

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02  

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Die hierfür erforderliche "gewisse Stabilisierung" der Zwangslage (vgl. BGHSt 40, 350, 359) war dadurch schon eingetreten.
  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05  

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass zwischen der Entführung eines Opfers und einer beabsichtigten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart besteht, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355, 359) und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGHR StGB § 239b Entführen 4).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass zwischen der Entführung eines Opfers und einer beabsichtigten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart besteht, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355, 359) und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGHR StGB § 239b Entführen 4).

  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs einer Bestimmung anhand der Vorstellungen des Gesetzgebers, die sich im Wortlaut der Bestimmung nicht oder jedenfalls nicht eindeutig widerspiegeln, kommt um so eher in Betracht, je schwerer die Sanktion ist, die die in Rede stehende Norm androht (in vergleichbarem Sinne zu § 239a Abs. 1, § 239b Abs. 1 StGB BGHSt 40, 350, 356 f.; Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 239a Rdn. 16; zu § 316a StGB BGHSt 49, 8, 11).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95  

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Beim erpresserischen Menschenraub muß zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestehen, daß der Täter das Opfer (oder einen Dritten) während der Dauer der Zwangslage erpressen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355).

    Zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung muß ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestehen, daß der Täter das Opfer (oder einen Dritten) während der Dauer der Zwangslage erpressen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355; für den Fall des Sich-Bemächtigens BGH, Beschl. vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 -; vgl. auch Horn in SK StGB § 239 a Rdn. 7, 15); denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder SichBemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (Müller-Dietz JuS 1996, 110, 111; Renzikowski JZ 1994, 492, 495 jew. m.w. Nachw.).

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04  

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 494/02  

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen; Bemächtigungslage; Stabilisierung;

  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05  

    Eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts (verfassungskonforme Auslegung des §

  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02  

    Erpresserischer Menschenraub; schwere räuberische Erpressung; Sichbemächtigen

  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 177/03  

    Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Stabilisierung; selbständige

  • BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05  

    Geiselnahme (einschränkende Auslegung im Zweipersonenverhältnis; Ausnutzung zur

  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95  
  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 334/07  

    Abgrenzung von erpresserischem Menschenraub und räuberischer Erpressung nach der

  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08  

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht der Ausnutzung des Sich Bemächtigens) und

  • BGH, 27.06.2000 - 1 StR 665/99  

    Hinzuziehung eines Dolmetschers bei partieller Kenntnis der deutschen Sprache;

  • BGH, 12.05.1999 - 1 StR 201/99  

    Erpresserischer Menschenraub; Zweipersonenverhältnis; Sichbemächtigen

  • BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06  

    Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis;

  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96  

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

  • BGH, 22.10.2009 - 3 StR 372/09  

    Schwerer Raub; erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen mit

  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05  

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im

  • BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07  

    Tateinheit (Klammerwirkung) und Tatmehrheit bei Geiselnahme (konkludente

  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95  
  • BGH, 24.01.2002 - 3 StR 402/01  

    Geiselnahme; Anwendungsbereich der Einschränkung im

  • BGH, 17.02.2005 - 4 StR 10/05  

    Geiselnahme (Erfordernis der weiteren Nötigung durch eine qualifizierte Drohung).

  • BGH, 20.12.2005 - 3 StR 406/05  

    Geiselnahme (Zwei-Personen-Verhältnis; eigenständige Bedeutung der Zwangslage).

  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 451/06  

    Geiselnahme neben Vergewaltigung (erzwungene Ortsveränderung; Verbringen an einen

  • BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07  

    Erpresserischer Menschenraub (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen

  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07  

    Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage;

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96  
  • BGH, 03.08.1995 - 4 StR 435/95  
  • BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96  
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 263/96  
  • BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96  
  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 521/08  

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Entführung und

  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 156/10  

    Tateinheit (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; Teilidentität der

  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 268/95  
  • BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95  
  • BGH, 17.02.1998 - 1 StR 750/97  
  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 281/99  

    Schwere räuberische Erpressung; Erpresserischer Menschenraub;

  • OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10  

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers hinsichtlich der bei Dunkelheit

  • BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10  

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Bemächtigungslage); Wahrunterstellung

  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 486/97  

    BGH beanstandet Jugendstrafen bei einer Gewalttat

  • BGH, 28.06.1995 - 2 StR 178/95  
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 18/96  
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 343/96  
  • BGH, 27.09.1996 - 1 StR 576/96  
  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 421/93  
  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 421/94  
  • OLG Köln, 20.04.2010 - 1RVs 71/10  
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