Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83   

Gewährleistungs-Vorschußklage des Ehegatten

§§ 51, 56 ZPO, (hier zulässige) gewillkürte Prozeßstandschaft zur Abwicklung eines gemeinsamen Hauskaufs;

§§ 744 Abs. 2, 432 BGB, gesetzliche Prozeßstandschaft

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ehegatten: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unterbrechung der Verjährung bei Klage durch einen Ehegatten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • reference-global.com (Leitsatz und Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der Klage durch einen Ehegatten

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 94, 117
  • NJW 1985, 1826
  • MDR 1985, 750
  • BauR 1985, 445
  • BB 1985, 1159
  • JR 1986, 99
  • ZMR 1985, 295
  • WM 1985, 753
  • DB 1985, 1631



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Wird zitiert von ... (53)  

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86  

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Das wird deshalb bezweifelt, weil das Computerprogramm, die Software, zwar auf einem körperlichen Träger (Magnetband, Diskette u.ä.) festgelegt ist, sein eigentlicher wirtschaftlicher Wert sich aber aus den gespeicherten Informationen und Befehlsfolgen ergibt, die als solche eine geistige Leistung (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 1981 - VIII ZR 153/80 = WM 1981, 954 unter II 2 a) oder doch ein "informationelles Gut" (Kilian, Haftung für Mängel der Computer-Software, 1986, S. 15), jedenfalls ein immaterielles Gut darstellen (vgl. Brandi/Dohrn CuR 1986, 63, 66; Engel BB 1985, 1159, 1160; Gorny/Kilian, Computer-Software und Sachmängelhaftung, 1985, S. 21; Mehrings GRUR 1985, 189, 192).

    aa), Im Schrifttum gehen die Meinungen über die rechtliche Einordnung von Verträgen über Softwareleistungen auseinander.,(vgl. die Übersichten bei Brandi-Dohrn aaO; Engel BB 1985, 1159, 1161 ff; Kilian aaO S. 35 ff; ders. CuR 1986, 187, 193 ff; Mehrings GRUR 1985, 191 ff).

    Zudem sind keineswegs alle gehandelten Standardprogramme "persönliche geistige Schöpfungen", die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG Urheberrechtsschutz genießen (vgl. BGHZ 94, 276; Engel BB 1985, 1159, 1162).

    Dies rechtfertigt eine zumindest entsprechende Anwendung der §§ 459 ff BGB auf Fälle der verkaufsweisen Überlassung von Programmkopien mit inhaltlich fehlerhaftem Programm (vgl. Engel BB 1985, 1159, 1162; Kilian, Haftung für Mängel der Computersoftware, S. 36; ders. CuR 1986, 187, 195; vgl. auch J. Baur ZHR 129, 1, 13 zum Lizenzvertrag; a.A. Müller-Hengstenberg CR 1986, 441, 443; teilweise auch Brandi-Dohrn CuR 1986, 63, 68 f; Mehrings NJW 1986, 1904, 1907).

  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88  

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung;

    Dazu kann auch die Erhebung einer Klage gehören, wenn nur durch sie ein zum Nachlaß gehöriges Recht erhalten werden kann (BGHZ 94, 117, 120 f. m.w.N.).

    Ob die Klägerin zu 2 bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist gehindert war, sich an der Anfechtungsklage zu beteiligen, ist für die Anwendung des § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BGB ohne Bedeutung (BGHZ 94, 117, 121).

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07  

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Keinesfalls berechtigt ihn die Vorschrift, ohne Zustimmung der übrigen Gemeinschafter die der Gemeinschaft zustehenden Forderungen für sich allein geltend zu machen, solange sich dies nicht zugleich als einzige in Betracht kommende - hier aber nicht einschlägige - Möglichkeit der Auseinandersetzung der Gemeinschaft darstellt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 49/08 - Rn. 29 m. w. N.; vgl. BGHZ 94, 117, 121 zur Frage der Prozessführungsbefugnis; Staudinger/ Langhein, BGB, Neubearb. 2008, § 744 Rn. 47).
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