Rechtsprechung

Gericht
VGH Baden-Württemberg
Datum
20.01.1989
Aktenzeichen
5 S 3157/88
Dazu im Internet

dejure.org

Gewässeruntersuchungsmaßnahmen

§ 43 Abs. 2 VwVfG, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, Erledigung eines Verwaltungsakts tritt nicht schon durch seine - auch irreversible - Vollziehung ein (Hinweis: nunmehr anders: «Mieterin des Altlastengrundstücks»)

Landesrecht Baden-Württemberg

§ 35 VwVfG, § 82 Abs 3 WasG BW

Verwaltungsakt - keine Erledigung, wenn dessen Vollziehung nicht rückgängig gemacht werden kann

Fundstellen
NVwZ-RR 1989, 515
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