Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93   

Girmes

Art. 9 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, zur Prozeßführungsbefugnis einer Aktionärsvereinigung, die Betätigung von Vereinigungen ist an den jeweils einschlägigen Grundrechten zu messen, nicht an der Vereinigungsfreiheit;

Art. 1 § 1 S. 1 RBerG ist verfassungsmäßig

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ("Girmes")

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 1251
  • ZIP 2000, 183
  • AnwBl 2001, 63
  • WM 2000, 137
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Wird zitiert von ... (35)  

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99  

    Immobilienanlagen

    Allerdings muß zwischen den Zielen des - insgesamt verfassungskonformen (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2000, 1251 m.w.N.) - Rechtsberatungsgesetzes und der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit dessen, der ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG rechtsbesorgend tätig werden will, abgewogen werden (BVerfG NJW 1998, 3481, 3482).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01  

    Immobilienfonds - Umfang der Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages

    Allerdings muß zwischen den Zielen des verfassungskonformen (BVerfG, NJW 2000, 1251) Rechtsberatungsgesetzes und der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit dessen, der ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG tätig werden will, abgewogen werden.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00  

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

    Zur Erreichung dieser Zwecke ist es erforderlich und angemessen (vgl. BVerfGE 41, 378 ; 75, 246 ; 97, 12 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 2161/93 -, NJW 2000, S. 1251; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 423/99 -, NJW 2002, S. 1190).
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