Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1986 - II ZR 257/85   

Glasschiebewand

Art. 12, 40 ScheckG, § 417 Abs. 1 Satz 1, § 320 BGB, erster Schecknehmer

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Käufers bei Zahlung mit Wechsel

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mängeleinrede gegenüber Wechselforderung des Verkäufers

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Mängeleinrede gegenüber Forderung des Verkäufers aus dem von einem Dritten zur Erfüllung der Kaufpreisforderung akzeptierten Wechsel trotz Verjährung des Wandelungsanspruchs

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1986, 1872
  • ZIP 1986, 650
  • BB 1986, 969
  • NJW-RR 1986, 981
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00  

    Wohnungseigentum

    Das folgt unmittelbar daraus, dass der Wechsel seinem Zweck nach zur Sicherung bzw. Erfüllung der Verbindlichkeit aus dem Grundgeschäft hingegeben worden ist, die Zweckbestimmung begrenzt also die Rechte des ersten Nehmers gemäß den Rechten aus dem Grundgeschäft (BGH NJW 1983, 1059; NJW 1986, 1872, 1873).

    Aus der ausdrücklichen Regelung der Verjährungsfrage in Art. 70 WG folgt, dass die Verjährung des Anspruchs aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis den Wechselanspruch nicht berührt (BGH NJW 1986, 1872, 1873; Baumbach-Hefermehl, Wechselgesetz und Scheckgesetz, 21. Aufl., Art. 70 WG Rdnr. 1; Reinicke DB 1970, 1369).

  • KG, 02.02.2006 - 2 U 101/01  

    Internationaler Handelskauf zwischen einem marokkanischen Verkäufer und einem

    Danach können der Wechselforderung unmittelbar auch Einreden aus dem Grundgeschäft entgegengehalten werden (Art. 17 WG, vgl. BGH NJW 1986, 1872 [ 1873 ]; Baumbach/Hefermehl, Kommentar zum Wechsel- und Scheckgesetz, 22. Aufl., München 2000, Art. 17 WG Rn. 67 d).
  • BGH, 15.05.1997 - IX ZR 167/96  

    Herabsetzung einer mit dem Gegner vereinbarten unangemessen hohen Vergütung

    In einem solchen Fall kann der Beitretende dem Gläubiger in entsprechender Anwendung des § 417 Abs. 1 Satz 1 BGB die Einwendungen entgegensetzen, die dem Schuldner aus seinem Vertragsverhältnis mit dem Gläubiger zustehen (BGHZ 58, 251, 254 f; 85, 346, 349; BGH, Urt. v. 2. Oktober 1969 - KZR 10/68, DB 1970, 45; v. 30. Januar 1986 II ZR 257/85, NJW 1986, 1872, 1873; RGRK-BGB/Weber 12. Aufl. vor § 414 Rdnr. 21; MünchKomm-BGB/Gottwald 3. Aufl. vor § 414 Rdnr. 13).
  • BGH, 23.05.1989 - XI ZR 82/88  

    Ausschluß von Einwendungen gegenüber einen mit einem Nichteinlösungsvermerk

    Die Geltendmachung der Scheckforderung war daher durch den bei der Hingabe des Schecks vereinbarten Zweck nicht mehr gerechtfertigt (vgl. dazu auch BGHZ 85, 346, 348 f., für die Einrede gemäß § 320 BGB ; Urteil vom 30. Januar 1986 - II ZR 257/85, WM 1986, 415, 417 für die Einrede gemäß § 478 BGB ; Bundschuh, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Wechsel- und Scheckrecht 1987, S. 55 ff.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht