Rechtsprechung
| BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69 |
Glatteis - quergestellter Lastzug
§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis, Typizität, Entkräftung, Vorhersehbarkeit der Straßenglätte
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Pflichten des Kraftfahrers bei bekannt oder erkennbar wetterbedingt gefährlicher Straßenlage; Anscheinsbeweis bei Schäden aufgrund Glatteis
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1971, 1001
- VersR 1971, 842
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Oldenburg, 11.05.1990 - 11 U 15/90
Schleudern, Anscheinsbeweis, Verkehrsunfall, Verschulden
Der Beweis der ersten Anscheins spricht für das ... Verschulden des Bekl. zu 1) ..., weil er ... auf eisglatter Straße ins Schleudern geraten und von der Fahrbahn abgekommen ist (…Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 21; OLG Hamm VersR 1976, 950; vgl. auch BGH VersR 1971, 842 und VersR 1963, 585 = VRS 25, 245 sowie OLG Frankfurt VersR 1987, 469).Dafür wäre der Nachweis von Tatsachen erforderlich gewesen, die auf die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des nach der Lebenserfahrung zunächst anzunehmenden Geschehensablaufs - hier einer für den Unfall ursächlichen Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt - hinweisen würden (BGH VersR 1971, 842).
- OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05
Dosenpfand - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten …
Die Frage, ob es hierauf deshalb nicht ankommt, weil grundsätzlich auch Rechtsverhältnisse zwischen Dritten feststellungsfähig sind, wenn das Feststellungsinteresse gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (vgl. BVerwG…, Urt. vom 27.6.1997, NJW 1977, 3257; Beschl. vom 9.10.1984, NVwZ 1985, 113; BGH MDR 1971, 1001;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. § 43 Rdnr. 16) bedarf jedoch keiner Entscheidung. - OLG Düsseldorf, 18.11.2002 - 1 U 33/01 Beim Schleudern eines Fahrzeugs mit nachfolgendem Abkommen von der Fahrbahn infolge Eisglätte kann allerdings unter bestimmten Umständen der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers sprechen (vgl. BGH VersR 1969, 895; BGH VersR 1971, 842, jeweils mit weiteren Nachweisen).
