Rechtsprechung
   RG, 20.12.1919 - V 299/19   

Gleisbenutzung

§ 812 BGB, Eingriffskondiktion, vertragswidrige Mehrbenutzung

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • RGZ 97, 310



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70  

    Flugreisefall

    Darauf wurde aber auch, zumindest dem Grundsatz nach, bei der Begründung von Bereicherungsansprüchen abgehoben, die aus dem Verbrauch oder dem Gebrauch fremden Gutes bzw. der Verletzung des Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild herzuleiten waren (BGHZ 14, 7, 9; 20, 270, 275; 20, 345, 355; 21, 319, 335/336; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312).

    Es wäre auch keine sachgerechte Lösung, bei der Ermittlung der Bereicherung zwar nach den ersparten Aufwendungen zu fragen, diese aber nicht nach den jeweiligen Verhältnissen des Bereicherungsschuldners, sondern danach zu bemessen, was die empfangene Leistung bei ordnungsgemäßem Vorgehen ganz allgemein gekostet hätte (vgl. etwa BGHZ 20, 345, 355; 20, 270, 275; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312; BayObLGZ 1965, 7, 13).

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54  

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23

    Sie muß sich vielmehr an der Sachlage, die sie selbst geschaffen hat, festhalten lassen (RGZ 97, 310 [312]; OLG Dresden SeuffArch 73 Nr. 51).
  • BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55  

    Fremdreklame an Bauzaun

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  • LG Düsseldorf, 18.08.1982 - 2 O 31/82  
    Dieses hat sie erspart und damit zugleich der Klägerin entzogen (vgl. BGHZ 60, 365, 370; 20, 270, 275; RGZ 97, 310, 312).
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