Rechtsprechung
| BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87 |
Glykol-Wein
§ 459 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 323 ff BGB <Fassung bis 31.12.01>, Schlecht-, Falschlieferung, Gattungsmerkmal 'Auslese', (vgl. nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
zur Frage der Einordnung eines Verdachts als Sachmangel, Kriterium der Ausräumbarkeit;
zur Genehmigungsfähigkeit nach § 378 HGB;
(Hinweis zur Schuldrechtsreform: die Abgrenzung zwischen Sachmangel und Aliudlieferung fällt nun gem. § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02> weg)
Volltextveröffentlichungen (4)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Abgrenzung zwischen Sachmangel und aliud beim Gattungskauf ("Glykolwein"-Fall)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche des Käufers von mit Glykol versetzten Wein; Verdacht der gesundheitsschädlichen Beschaffenheit als Sachmangel
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abgrenzung von Sachmangel und Falschlieferung
Kurzfassungen/Presse
- reference-global.com (Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Weingesetz, §§ 3 Abs. 4 und 8 Abs. 1
Landwirtschaft, Wein
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1989, 218
- MDR 1989, 348
- BB 1989, 518
- NJW-RR 1989, 308
- JR 1989, 459
- WM 1989, 380
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90
Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen …
An dem im Einfuhrschrottfall (…Urteil vom 4. Dezember 1968 aaO.) herausgearbeiteten Unterschied zwischen mangelhafter Lieferung und Falschlieferung hinsichtlich der Rechtsfolgen hält der Senat fest (vgl. auch das Urteil vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87 = WM 1989, 380).Der Bundesgerichtshof hat bislang lediglich für den bürgerlich-rechtlichen Gattungskauf ausgesprochen, daß im Falle einer Falschlieferung nicht die §§ 459 ff. BGB, sondern die Regeln über die Nichterfüllung anzuwenden sind (z.B. Urteile vom 20. November 1967 - VIII ZR 126/65 = NJW 1968, 640; vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87 = WM 1989, 380 unter A II l m.w.Nachw.).
Genehmigungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn die Lieferung derart kraß von der geschuldeten Gattung abweicht, daß eine Genehmigung vernünftigerweise als schlechterdings ausgeschlossen erscheinen muß (BGH, Urteile vom 22. Mai 1985 - VIII ZR 140/84 = WM 1985, 975 unter I 4; vom 23. November 1988 aaO., jew. m.w.Nachw.).
- BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 88/90 An dem im Einfuhrschrottfall (…Urteil vom 4. Dezember 1968 aaO) herausgearbeiteten Unterschied zwischen mangelhafter Lieferung und Falschlieferung hinsichtlich der Rechtsfolge hält der Senat fest (vgl. auch das Urteil vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87 = WM 1989, 380).
Der Bundesgerichtshof hat bislang lediglich für den bürgerlich-rechtlichen Gattungskauf ausgesprochen, daß im Falle einer Falschlieferung nicht die §§ 459 ff. BGB, sondern die Regeln über die Nichterfüllung anzuwenden sind (z.B. Urteile vom 20. November 1967 - VIII ZR 126/65 = NJW 1968, 640; vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87 = WM 1989, 380 unter AII 1 m. w.Nachw.).
Genehmigungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn die Lieferung derart kraß von der geschuldeten Gattung abweicht, daß eine Genehmigung vernünftigerweise als schlechterdings ausgeschlossen erscheinen muß (BGH, Urteile vom 22. Mai 1985 - VIII ZR 140/84 = WM 1985, 975 unter 14; vom 23. November 1988 aaO, jew. m. w.Nachw.).
- BGH, 20.12.2005 - VIII ZR 320/04
Sachmängel von Lebensmitteln
Der Senat hat bereits entschieden, dass bei zur Weiterveräußerung bestimmten Lebensmitteln der Verdacht einer gesundheitsgefährdenden Beschaffenheit und die dadurch zwangsläufig herbeigeführte Unverkäuflichkeit der Ware einen Mangel bilden (BGHZ 52, 51, 54 f.; Urteil vom 14. Juni 1972 - VIII ZR 75/71, NJW 1972, 1462 unter I 3; Urteil vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87, NJW 1989, 218 unter B II 2).Der Senat hat die vorgenannte Rechtsprechung zwar eingeschränkt dahin, dass die Unverkäuflichkeit nur dann einen Mangel bildet, wenn der Verdacht, auf dem die Unverkäuflichkeit beruht, nicht ausgeräumt wird, also die Möglichkeit, dass Tatsachen vorliegen, die die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendbarkeit der Ware beeinträchtigen, fortbesteht, nicht dagegen, wenn sich der Verdacht später als nicht berechtigt herausstellt (…Urteil vom 14. Juni 1972, aaO, unter I 3 b; Urteil vom 23. November 1988, aaO, unter B II 2).
Der Senat hat die Einschränkung vielmehr lediglich in einem Fall durchgreifen lassen, in dem die Ware nach Wegfall des Verdachts uneingeschränkt verwendet werden konnte und deshalb der - ein Wandelungsrecht auslösende - Mangel nicht (mehr) fortbestand (Urteil vom 23. November 1988, aaO, unter B II 2 b).
- OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99
Kauf nach Muster bestimmter Gattung: Folgen bei Abweichung?
Beim Kauf einer nur der Gattung nach bestimmten Ware ist für die Unterscheidung, ob es sich um eine mangelhafte oder eine andere als die bedungene Ware handelt, in erster Linie auf den ausdrücklich vereinbarten oder dem Verkäufer wenigstens bekannten Vertragszweck und die danach erforderlichen Merkmale abzustellen, wobei auf die Verkehrsauffassung Rücksicht zu nehmen ist BGH, NJW 1989, 218, 219; NJW 1986, 659, 660 m. w. N.Dem Kläger steht vielmehr noch der Erfüllungsanspruch zu, der der 30jährigen Verjährung nach § 195 BGB unterliegt Vgl. BGH, NJW 1989, 218, 219 und Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 477 Rdnr. 3.
- OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
Kaufvertrag: Rücktrittsrecht wegen fehlender Handelbarkeit von unter …
Das Landgericht geht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass eine Handelsware auch dann mangelhaft ist, wenn durch konkrete Tatsachen der naheliegende Verdacht begründet wird, dass die zum Weiterverkauf gelieferte Ware gesundheitlich nicht unbedenklich und deshalb nicht verkehrsfähig ist (BGH NJW 1969, 1171, 1172; NJW 1972, 1462; NJW 1989, 218, 219/220; NJW-RR 2005, 1218, 1219/1220).Es kommt allein auf den Zeitpunkt an, in dem der Grund für den Mangel gelegt ist, weshalb es ausreicht, dass bei Gefahrübergang bereits die - wenngleich noch nicht erkannte - Möglichkeit besteht, dass Tatsachen vorliegen, die die Verkäuflichkeit beeinträchtigen (BGH NJW 1972, 1462, 1463; NJW 1989, 218, 220; NJW-RR 2005, 1218, 1220).
- BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 67/04
Verdacht der Dioxinbelastung von Fleisch als Sachmangel
Soweit das Oberlandesgericht allerdings bei der Prüfung der Frage, ob das gelieferte Fleisch im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vertragsgemäß im Sinne der Art. 35, 36 CISG war, auf die Senatsurteile vom 16. April 1969 (BGHZ 52, 51), vom 14. Juni 1972 (VIII ZR 75/71, NJW 1972, 1462 = WM 1972, 1314) und vom 23. November 1988 (VIII ZR 247/87, NJW 1989, 218) Bezug nimmt, verkennt es, daß diese Entscheidungen noch vor dem Inkrafttreten des CISG in Deutschland und zu § 459 BGB a.F. ergangen sind. - BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs; …
Diese Gefahr liegt nicht auf derselben Linie wie die Fälle (etwa des Verdachts auf Salmonelleninfektion bei Fleisch oder der Beimischung von Glykol zu Wein), bei denen die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verkäuflichkeit der Ware entfällt (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juni 1972 - VIII ZR 75/71, WM 1972, 1314 und vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87, WM 1989, 380 unter B II 2 m.Nachw.). - OLG Brandenburg, 08.10.2003 - 4 U 44/02
Bauvertrag - Verjährungsfrist bei Mängeln im Straßenbelag
Man wird deshalb bezogen auf minimale Asbestkonzentrationen im Ziegelrecyclingmaterial kaum von einem begründeten Gefahrverdacht, der auf nachweislich tatsächliche Risikomomente gestützt ist, ausgehen können (vgl. zu diesem Kriterium OLG Oldenburg, BauR 1999, 502 ff im Anschluss an BGH NJW 1989, 218 ff). - OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 84/03
Internationaler Warenkauf: Vertragswidrigkeit belgischen Schweinefleischs wegen …
Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung NJW 1989, Seite 218 f. bestätigt und ergänzend ausgeführt, ein Verdacht begründe keinen Sachmangel, wenn er sich nachträglich als unbegründet herausstelle. - OLG Oldenburg, 14.10.1998 - 2 U 179/98
Parkett, Mangel, Schadstoffbelastung, Raumluft, Ethylacetat, N-butanol, …
Ausreichend ist vielmehr ein sogenannter "begründeter Gefahrverdacht", der auf nachweislich tatsächliche Risikomomente gestützt ist (BGH NJW 1989, 218;… Beck"scher VOB-Kommentar-Ganten, § 13 Rdnr. 45). - OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94
Altlasten und Fehler
- OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 55/90
- OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 215/03
Ratenlieferungsvertrag über tiefgefrorene Johannisbeeren: Mangelhaftigkeit einer …
- OLG Saarbrücken, 31.10.1997 - 7 U 82/97
Mutterboden bestellt: kontaminierter Boden wird ausgeliefert
