Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1994 - VIII ZR 257/93   

GmbH-Erwerb unter aufschiebender Bedingung I

§ 15 Abs. 3, Abs. 4 GmbHG, § 117 BGB;

§ 158 Abs. 1 BGB, Verzicht auf aufschiebende Bedingung, Willensübereinstimmung bei Eintritt der Bindungswirkung;

(Hinweis: zweite Revisionsentscheidung im vorliegenden Verfahren ist «GmbH-Erwerb unter aufschiebender Bedingung II»)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Heilung eines formnichtigen Kaufvertrags über GmbH-Anteile bei aufschiebend bedingter Übertragung der Anteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Heilung eines formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Heilung eines wegen Schwarzgeldabrede formnichtigen Verkaufs von GmbH-Anteilen durch Verzicht auf Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG § 15
    Heilung eines formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 127, 129
  • NJW 1994, 3227
  • ZIP 1994, 1687
  • MDR 1995, 6787
  • BB 1994, 2228
  • DNotZ 1995, 557
  • WM 1994, 1980
  • JR 1996, 61



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96  

    Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile;

    Wird bei einem formnichtigen Kaufvertrag über GmbH-Geschäftsanteile die dingliche Anteilsübertragung unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so führt der spätere Verzicht des Begünstigten auf die Bedingung nicht zur rückwirkenden Heilung des Kaufvertrages gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2, Abs. 3 GmbHG (Ergänzung zu BGHZ 127, 129).*).

    Diese Entscheidung wurde durch Urteil des erkennenden Senats vom 21. September 1994 (BGHZ 127, 129 mit Anmerkungen M. Wolf in LM GmbHG § 15 Nr. 28; Schnorbus MDR 1995, 679; Pohlmann GmbHR 1995, 412 und Glahs WiB 1995, 22) aufgehoben.

    Das Berufungsgericht geht nunmehr entsprechend dem ersten Senatsurteil vom 21. September 1994 (BGHZ 127, 129) von einer Heilung des zunächst unwirksamen Kaufvertrages durch die mit dem Verzicht auf die aufschiebende Bedingung der Kaufpreiszahlung wirksam gewordene, gleichzeitig mit dem Kaufvertrag erklärte Abtretung des Geschäftsanteils gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2, Abs. 3 GmbHG aus.

    Nach Abtretung des Geschäftsanteils in der notariellen Urkunde sei der Übergang der GmbH auf den Beklagten bewirkt worden, und zwar nach dem Verzicht auf die aufschiebende Bedingung "rückwirkend zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BGH Bl. 572 f [gemeint ist das erste Senatsurteil im vorliegenden Rechtsstreit - BGHZ 127, 129, 136 f])".

    Diese Auffassung beruht auf einem Mißverständnis des ersten in dieser Sache ergangenen Senatsurteils vom 21. September 1994 (BGHZ 127, 129) und ist unabhängig davon auch nicht richtig.

    An der Stelle des Senatsurteils, auf die sich das Berufungsgericht stützt (BGHZ 127, 129, 136-137), ging es - im Rahmen der Erörterung der Heilung des Verpflichtungs- durch das Wirksamwerden des Verfügungsgeschäfts - nicht um eine Rückwirkung der Verzichtserklärung des Klägers, sondern allein darum, wie lange die Willensübereinstimmung der Parteien hinsichtlich des Verpflichtungsgeschäfts bestanden haben mußte und von welchem Zeitpunkt an sie an das Verfügungsgeschäft gebunden waren.

    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt dies auch bei aufschiebend bedingten Abtretungen von GmbH-Geschäftsanteilen, so daß hier die Heilung des formunwirksamen Verpflichtungsgeschäfts erst mit dem Eintritt der Bedingung oder dem Verzicht auf sie stattfindet (BGH, Urteil vom 23. November 1988 - VIII ZR 262/87 = WM 1989, 256 unter A II 1 b aa; BGHZ 127, 129, 133).

    Hieran hält der Senat auch gegenüber den in der Literatur vorgebrachten Bedenken (Anmerkung zu BGHZ 127, 129 von M. Wolf in LM GmbHG § 15 Nr. 28 Bl. 373 und 373 Rs.; Schnorbus MDR 1995, 679, 681) fest.

  • BGH, 23.03.1998 - VIII ZR 185/96  
    Wird bei einem formnichtigen Kaufvertrag über GmbH-Geschäftsanteile die dingliche Anteilsübertragung unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so führt der spätere Verzicht des Begünstigten auf die Bedingung nicht zur rückwirkenden Heilung des Kaufvertrages gemäß § 15 IV 2, 111 GmbHG (Ergänzung zu BGHZ 127, 129).

    1994 (BGHZ 127, 129 = NJW 1994, 3227 = WiB 1995, 21 = DStR 1994, 1662 m. Anm. M. Wolf in LM GmbHG § 15 Nr. 28; Schnorbus, MDR 1995, 679; Pohlmann, GmbHR 1995, 412 und Glahs, WiB 1995, 22) aufgehoben.

    1994 (BGHZ 127, 129) von einer Heilung des zunächst unwirksamen Kaufvertrages durch die mit dem Verzicht auf die aufschiebende Bedingung der Kaufpreiszahlung wirksam gewordene, gleichzeitig mit dem Kaufvertrag erklärte Abtretung des Geschäftsanteils gemäß § 15 IV 2, 111 GmbHG aus.

    1994 (BGHZ 127, 129) und ist unabhängig davon auch nicht richtig.

    An der Stelle des Senatsurteils, auf die sich das BerGer. stützt (BGHZ 127, 129, 136 - 137), ging es nicht um eine Rückwirkung der Verzichtserklärung des Kl., sondern allein darum, wie lange die Willensübereinstimmung der Parteien hinsichtlich des Verpflichtungsgeschäfts bestanden haben mußte und von welchem Zeitpunkt an sie an das Verfügungsgeschäft gebunden waren.

    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt dies auch bei aufschiebend bedingten Abtretungen von GmbH-Geschäftsanteilen, so daß hier die Heilung des formunwirksamen Verpflichtungsgeschäfts erst mit dem Eintritt der Bedingung oder dem Verzicht auf sie stattfindet (BGH, WM 1989, 256 = NJW-RR 1989, 291; BGHZ 127, 129, 133).

    Hieran hält der Senat auch gegenüber den in der Literatur vorgebrachten Bedenken (Anmerkung zu BGHZ 127, 129 von M. Wolf in LM GmbHG § 15 Nr. 28 Bl. 373 und 373 Rs.; Schnorbus, MDR 1995, 679, 681) fest.

  • BGH, 30.06.2003 - II ZR 326/01  

    Gesellschaftsrecht - Ausscheidung vor Abfindung?

    Dies ist im Wege einer durch den Austritt eines Gesellschafters aufschiebend bedingten Teilung (§ 17 Abs. 3 GmbHG) und Abtretung des Geschäftsanteils (§ 15 Abs. 3 GmbHG) ohne weiteres möglich (vgl. zu bedingter Abtretung BGHZ 127, 129, 133; Scholz/Winter aaO, § 15 Rdn. 37 a).
mehr
  • OLG Hamburg, 26.01.2007 - 11 U 254/05  

    Auslegung eines Kaufvertrages über Geschäftsanteile einer GmbH; Umfang des

    Der BGH hat dies wiederholt für den Fall ausgesprochen, wo eine der Parteien im Augenblick des dinglichen Geschäfts die Anteilsübertragung gar nicht mehr wollte (z.B. BGH Urt. v. 21.9.1994, VIII ZR 257/93, BGHZ 127, 129, unter II.2.a.).

    Diesen Zweck sieht der BGH darin, "den Bestand der formgerecht vollzogenen Abtretung [zu] bewirken und eine Rückforderung aus Gründen der Rechtssicherheit aus[zu]schließen" (BGH Urt. v. 21.9.1994, VIII ZR 257/93, BGHZ 127, 129, unter II.2.b.).

  • BGH, 10.03.2008 - II ZR 312/06  

    Gesellschaftsrecht - Übertragung von Gesellschaftsanteil formbedürftig?

    Die Anteilsrechte an einer GmbH sollen nicht Gegenstand des freien Handelsverkehrs sein (BGHZ 13 aaO S. 51; 127, 129, 135; 141, 207, 211 f. m.w.Nachw.; so auch schon RGZ 135, 70, 71).
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00  

    Immobilien - Sittenwidriges Grundstücksgeschäft

    Vielmehr kann das schuldrechtliche Kausalgeschäft (vgl. BGHZ 127, 129, 134), das dem von dem Beklagten unter § 14 der Kaufvertragsurkunde vom 2. Mai 1991 erklärten "Verzicht" zugrunde lag und den Zedenten im Gegenzug zur Abtretung eines Kaufpreisanteils in Höhe von 1.217.115 DM verpflichtete, nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein.
  • LG Düsseldorf, 21.12.2006 - 4a O 471/05  

    Patentinhaberschaft

    Der durch eine Bedingung (allein) Begünstigte kann daher durch einseitige, formfreie und keiner Annahme bedürfende Erklärung auf die Bedingung verzichten (BGH, ZIP 1994, 1687ff., 1688 unter Verweis auf BGH, WM 1989, 256 = ZIP 1989, 234ff.).

    So stellt der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zum Verzicht auf einen Eigentumsvorbehalt (BGH, ZIP 1994, 1687, 1688 unter II. 1. b)) ausdrücklich darauf ab, dass die aufschiebende Bedingung des Eigentumsübergangs ausschließlich den Veräußerer als Verzichtenden begünstigt.

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 16/11  

    Erbrecht - Formbedürftigkeit des Erbverzichts: Nicht für dinglichen Vollzug

    Ob die Bedingung endgültig ausgefallen ist, kann ebenso offen bleiben wie die Frage, ob die Beklagte als Begünstigte der Bedingung berechtigt ist, auf diese einseitig auch in Zukunft zu verzichten (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 1994 VIII ZR 257/93, BGHZ 127, 129, 133).
  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95  

    Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen

    Damit haben die Erwerber bereits durch diesen Vertrag, vergleichbar der Situation beim Kauf einer beweglichen Sache unter Eigentumsvorbehalt, bezüglich der Geschäftsanteile eine gesicherte Rechtsposition erlangt, die ihrerseits veräußerlich und vererblich ist (Anwartschaftsrecht; vgl. speziell zum Anwartschaftsrecht an GmbH-Geschäftsanteilen Wolf, Anm. zum Urteil des BGH vom 21. September 1994 - VIII ZR 257/93 - in LM § 15 GmbHG Nr. 28).
  • BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03  

    Holzeinschlagsrecht als Gegenstand des Schenkungsversprechens

    Ist ein Formmangel durch Bewirkung des dinglichen Vollzugsgeschäfts, hier der Aneignungsgestattung, geheilt, können sich die Vertragsparteien von dem einmal wirksam gewordenen Kausalgeschäft nicht mehr einseitig durch Widerruf lösen (vgl. BGHZ 127, 129, 137 f. zur Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen; vgl. auch BGH, Urt. v. 06.03.1970 - V ZR 57/67, NJW 1970, 941, wonach der Mangel eines Schenkungsversprechens, dessen Gegenstand Besitz und Nutzung einer Sache sind, schon dadurch endgültig geheilt wird, daß der Schenker die Sache dem Beschenkten einmalig zum Zwecke dieser Nutzung übergibt).
  • BFH, 13.12.2005 - IX R 14/03  

    Steuerrecht - Restitutionsanspruch bei Grundstücksanschaffung und -veräußerung

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 23 U 173/09  

    Vergabe - Rückzahlungsanspruch bei Nichteinhaltung der Regelungen des VOB/A

  • OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07  

    Zur Auslegung und Wirksamkeit einer schriftlichen Vollmacht zum Erwerb von

  • OLG Frankfurt, 04.10.2006 - 4 U 32/06  

    Gesellschaft Bürgerlichen Rechts: Beurkundungsbedürftigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 18/07  

    Zur Übertragung von Patenten und Patentanmeldungen durch einen Insolvenzverwalter

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - 7 U 2325/01  

    GmbH; Kapitalerhaltung; Auszahlungsverbot

  • OLG Koblenz, 20.04.2006 - 6 U 120/05  

    Gesellschafterstellung einer insolventen KG in der Auffanggesellschaft

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 285/10  

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Óberleitungstarifvertrag

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 115/10  

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Óberleitungstarifvertrag

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 66/10  

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Óberleitungstarifvertrag

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 114/10  

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Óberleitungstarifvertrag

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 1218/09  

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Óberleitungstarifvertrag

  • LAG Hessen, 29.01.2007 - 17 Sa 2220/05  

    Auslegung der Tarifvereinbarung Krisenbewältigung Cockpit-Personal -

  • OLG München, 20.03.1996 - 7 U 5523/95  

    Formerfordernis der Garantieerklärung der Muttergesellschaft über die Erfüllung

  • OLG München, 07.12.1994 - 7 U 4659/94  

    Formerfordernisse bei Abgabe der Verpflichtungserklärung bezüglich des Erwerbs

  • OLG München, 16.03.2011 - 15 U 4263/10  

    Zeitpunkt des Erfallens der Geschäftsgebühr

  • BGH, 01.03.1979 - II ZR 215/77  
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