Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92   

GmbH-Verkauf - Nachschießung

§ 767 Abs. 2 ZPO, Unzulässigkeit des Aufrechnungseinwands bei bereits nach § 530 Abs. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (Hinweis: jetzt § 533 ZPO <Fassung seit 1.1.02>) zurückgewiesener Prozeßaufrechnung, zur materiell-rechtlichen Wirkungslosigkeit der Aufrechnung bei Nichtzulassung (vgl. auch § 296 ZPO): Forderung kann außerhalb des Rechtsstreits weiter geltend gemacht werden;

§ 322 Abs. 2 ZPO ist auch im Rahmen von § 767 ZPO auf die Gegenforderung des (Vollstreckungsabwehr-)Klägers anwendbar;

Unanwendbarkeit von § 322 Abs. 2 ZPO, wenn das Gericht den Aufrechnungseinwand in erster Linie als unzulässig und nur hilfsweise als unbegründet zurückweist

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Alpmann Schmidt

    ZPO § 767 Abs. 2

  • Prof. Dr. Lorenz

    "Schicksal" der materiell-rechtlichen Aufrechnung bei Nichtzulassung im Prozeß; Präklusion des Aufrechnungseinwands im Zwangsvollstreckungsrecht

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767 Abs. 2
    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 125, 351
  • NJW 1994, 2769
  • MDR 1994, 942
  • MDR 1994, 642
  • DB 1994, 2133
  • WM 1994, 1185



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)  

  • OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05  

    Tilgungsreihenfolge der Erklärung der Hilfsaufrechnung ohne Tilgungsbestimmung;

    Der Gläubiger, dessen Aufrechnung prozessual unbeachtet bleibt, will gleichwohl die materiell-rechtlichen Wirkungen der Aufrechnung herbeiführen (gegen BGH - VIII ZR 132/92 - 30.3.1994).«.

    Ob eine demzufolge denkbare Zuvielzahlung des Klägers auf den Zugewinn nach §§ 812 ff. BGB zurückgefordert werden kann oder ob eine Vollstreckungsgegenklage in Betracht kommt (nach altem Recht ablehnend BGH in NJW 1994, 2769 ), steht nicht zur Entscheidung an (vgl. zum Ganzen Leipold in Stein - Jonas, ZPO 22. Auflage, Rdn. 63 ff. zu § 145 ZPO ).

    Die gegenläufige, in der Entscheidung BGH NJW 1994, 2769, 2770 vertretene Ansicht erscheint angesichts der wirtschaftlichen Interessen des Aufrechnenden, der bei einer seit langem bestehenden Aufrechnungslage mit einer sehr hohen Zinsforderung des Anspruchstellers konfrontiert sein kann, überdenkenswert, weil sie § 389 BGB aushöhlt.

    Zudem widerspricht die Rechtsansicht des Senats dem in NJW 1994, 2769, 2770 abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1994 ( VIII ZR 132/92).

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00  

    Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Nach überwiegender Ansicht ist dann § 322 Abs. 2 ZPO analog anzuwenden, so dass die Rechtskraft sich auf das (Nicht-)Bestehen der zur Aufrechnung gestellten Forderung - maximal bis zur Höhe der titulierten Forderung - erstreckt (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1967, NJW 1968, S. 156 = BGHZ 48, 358 ff.; Urteil vom 30. März 1994, NJW 1994, S. 2769 ; OLG Koblenz, Urteil vom 12. September 1996, NJW-RR 1997, S. 1426 ; Musielak/Lackmann, § 767 Rn. 46; Zöller/Herget, § 767 Rn. 12 "Aufrechnung"; a.A.: Karsten Schmidt, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, § 767 Rn. 96).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96  

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Zweck des § 767 Abs. 2 ZPO ist es, die materielle Rechtskraft des im Vorprozeß ergangenen Urteils gegenüber nachträglichen Einwendungen abzusichern und dessen Vollstreckung vor Verzögerungen zu schützen (BGHZ 125, 351, 353; BGH, Urt. v. 5. Dezember 1996 - IX ZR 67/96, WM 1997, 324, 325).
mehr
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07  

    Zwangsvollstreckung - Abweisung der Vollstreckungsgegenklage wegen Präklusion

    Sind die Gründe vor diesem Zeitpunkt entstanden und wird die Rechtswirkung der Einwendung erst durch eine Willenserklärung ausgelöst, so ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Willenserklärung objektiv abgegeben werden konnte (BGHZ 24, 97, 99; 34, 274, 279 f; 100, 222, 225; 125, 351, 352 f; 163, 339, 342; 173, 328, 334 f Rn. 23, 25; BGH, Urt. v. 16. November 2005 - VIII ZR 218/04, NJW-RR 2006, 229, 230 Rn. 14).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (RG HRR 1935 Nr. 691; BGHZ 24, 97, 99; 34, 274, 280; 125, 351, 354; ähnlich Stein/Jonas/Leipold, ZPO 22. Aufl. § 145 Rn. 63 ff, 66 f; MünchKomm-ZPO/Wagner, ZPO 3. Aufl. § 145 Rn. 28; jeweils zu den Rechtswirkungen einer bereits vor dem Ausgangsprozess erklärten, in diesem Prozess aber wegen Verspätung präkludierten Aufrechnung) hat die Präklusion der Aufrechnung nicht nur verfahrensrechtliche Wirkung.

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 2/09  

    Mietrecht - Vollstreckungsgegenklage: Ausschluss/Aufrechnung Kautionsrückzahlung

    Sind die Gründe vor diesem Zeitpunkt entstanden, wird aber die Rechtswirkung der Einwendung erst durch eine Willenserklärung ausgelöst, so ist nach gefestigter Rechtsprechung dennoch der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Willenserklärung objektiv abgegeben werden konnte (BGH NJW 2009, 1671; NJW-RR 2006, 229; BGHZ 173, 328; 163, 339; 125, 351; 100, 222; 34, 274; 24, 97).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2009, 1671; BGHZ 125, 351; 34, 274; 24, 97) hat die Präklusion der Aufrechnung nicht nur verfahrensrechtliche Wirkung.

  • OLG Köln, 24.05.2007 - 8 U 52/06  

    Negative Feststellungsklage neben Vollstreckungsgegenklage

    Allerdings vertreten die Rechtsprechung und in ihrem Gefolge ein beträchtlicher Teil der Literatur (BGH NJW 1994, 2769; BGH NJW 1980, 2527; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 2. Auflage, 1997, § 767 Rn. 31; Herget in Zöller, a.a.O., § 767 Rn. 12 "Aufrechnung"; Vollkommer in Zöller, a,.a.O., Vor § 322 Rn. 62 ff.; Schmidt in MünchKomm, ZPO, § 767 Rn. 80; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 767 Rn. 53 - jeweils m.w.N. -) die Ansicht, dass die "Gründe", auf denen die Einwendungen beruhen, im Falle der Geltendmachung von Gestaltungsrechten bereits dann "entstanden" sind im Sinne von § 767 Abs. 2 ZPO, wenn das Gestaltungsrecht entstanden ist und ausgeübt werden könnte.

    Namentlich die Vollstreckungsgegenklage soll daher nicht auf einen Aufrechnungseinwand gestützt werden können, der - weil sich die Forderungen bereits aufrechenbar gegenüberstanden - bereits im Vorprozess hätte geltend werden können, dort aber beispielsweise wegen Verspätung nicht zugelassen wurde (BGH NJW 1994, 2769, 2770).

  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11  

    Grundbuchrecht - Anfechtung der Übereignung eines Grundstücks

    Nach der Regelung des § 767 Abs. 2 ZPO kann der Schuldner eines durch Urteil festgestellten Anspruchs gegen die Zwangsvollstreckung nicht den Einwand der Aufrechnung vorbringen, wenn sich die beiderseitigen Forderungen bereits zum Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung aufrechenbar gegenüber gestanden haben (BGH, Urteil vom 30. März 1994 - VIII ZR 132/92, BGHZ 125, 351, 352 f mwN; vom 16. August 2007 aaO Rn. 25).
  • ArbG Essen, 29.08.2008 - 5 Ca 965/08  

    Berücksichtigung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch der herrschenden Meinung im Schrifttum entsteht der Grund für diese Einwendung nicht erst mit der Erklärung der Aufrechnung, sondern schon, wenn sich die Forderungen aufrechenbar gegenüber standen (vgl. nur BGH v. 30.03.1994 - VIII ZR 132/92 - NJW 1994, 2769; Zöller - Herget, § 767 ZPO Rn.12 m.w.N.).

    Diese Vorschrift findet nämlich entgegen ihrem Wortlaut auch in Fällen der vorliegenden Art, in denen nicht der Beklagte, sondern der (Vollstreckungsabwehr-) Kläger den Aufrechnungseinwand erhebt, zumindest entsprechende Anwendung (BGH v. 25.10.1967 - V ZR 29/66 - WM 1967, 1218, 1219; BGH v. 30.03.1994 - VIII ZR 132/92 - NJW 1994, 2769, 2770; Zöller - Vollkommer, § 322 ZPO Rn.24).

  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 218/04  

    Mietrecht - Kündigung eines Staffelmietvertrages und Abwendung der Vollstreckung

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Ausschluss der Geltendmachung von gesetzlichen Gestaltungsrechten nach § 767 Abs. 2 ZPO nicht auf den Zeitpunkt ihrer Ausübung, sondern auf den Zeitpunkt ihres Entstehens und der Befugnis zu ihrer Ausübung abzustellen (für die Aufrechnung: BGHZ 34, 274, 279 f.; 100, 222, 225; Senatsurteil BGHZ 125, 351, 353; für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: BGHZ 42, 37, 39 ff.; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 94, 29, 34; 157, 47, 52).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 56/11  

    Zwangsvollstreckung - Kein Vollstreckungsschutz bei nachlässiger Prozessführung!

    Dieses Verständnis entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers (vgl. Hahn, Mat. Bd. II/1, S. 437 f) und dem Zweck der Norm, die Rechtskraftwirkung unanfechtbar gewordener Entscheidungen zu sichern und Verzögerungen im Vollstreckungsverfahren vorzubeugen (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1993 - IX ZR 244/92, BGHZ 124, 164, 172; vom 30. März 1994 - VIII ZR 132/92, BGHZ 125, 351, 353; MünchKomm-ZPO/K. Schmidt, 3. Aufl., § 767 Rn. 73).
  • BGH, 05.12.1996 - IX ZR 67/96  

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen

  • KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05  

    Unanfechtbare Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung;

  • OLG Celle, 17.07.2001 - 9 U 172/00  

    Verlesungsverzicht als Beurkundungsmangel bei GmbH-Anteilskaufvertrag;

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04  

    Verfahrensrecht - Aufrechnung in einer Vollstreckungsgegenklage?

  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 98/04  

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Hilfsaufrechnung

  • KG, 06.02.1995 - 24 W 7149/93  

    Aufrechnung des Hausgeldschuldners mit Aufwendungen aus Notgeschäftsführung

  • OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04  

    Architekten & Ingenieure - Auszahlungsvoraussetzungen bei Hinterlegung

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 162/06  

    Präklusion des Aufrechnungseinwandes im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage

  • OVG Brandenburg, 22.05.2001 - 4 B 21/01  
  • BGH, 08.07.2005 - IX ZR 230/01  

    Ersatz vergeblicher Aufwendungen

  • BGH, 13.12.1994 - X ZR 20/93  
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 207/02  

    Präklusion von zur Aufrechnung /Verrechnung gestellten Gegenansprüchen

  • OLG Celle, 06.07.2011 - 4 U 14/11  

    Verfahrensrecht - Wiederholte Vollstreckungsgegenklage gegen notarielle Urkunde

  • BGH, 20.05.1998 - XII ZR 293/96  

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Nichtbestehen titulierter Ansprüche

  • LAG Hamm, 03.02.2012 - 7 Sa 1485/11  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht