Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
30.03.1994
Aktenzeichen
VIII ZR 132/92
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dejure.org

GmbH-Verkauf - Nachschießung

§ 767 Abs. 2 ZPO, Unzulässigkeit des Aufrechnungseinwands bei bereits nach § 530 Abs. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (Hinweis: jetzt § 533 ZPO <Fassung seit 1.1.02>) zurückgewiesener Prozeßaufrechnung, zur materiell-rechtlichen Wirkungslosigkeit der Aufrechnung bei Nichtzulassung (vgl. auch § 296 ZPO): Forderung kann außerhalb des Rechtsstreits weiter geltend gemacht werden;

§ 322 Abs. 2 ZPO ist auch im Rahmen von § 767 ZPO auf die Gegenforderung des (Vollstreckungsabwehr-)Klägers anwendbar;

Unanwendbarkeit von § 322 Abs. 2 ZPO, wenn das Gericht den Aufrechnungseinwand in erster Linie als unzulässig und nur hilfsweise als unbegründet zurückweist

Prof. Dr. Lorenz, München

"Schicksal" der materiell-rechtlichen Aufrechnung bei Nichtzulassung im Prozeß;

Präklusion des Aufrechnungseinwands im Zwangsvollstreckungsrecht

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Alpmann Schmidt

ZPO § 767 Abs. 2

Fundstellen
BGHZ 125, 351
NJW 1994, 2769
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