Rechtsprechung
| BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68 |
Grober Unfug
Art. 103 Abs. 2 GG, hinreichende Bestimmtheit einer Strafvorschrift (hier: § 360 Nr. 11 StGB aF) durch 'jahrzehntelang gefestigte Rechtsprechung', (Hinweis: vgl. jetzt § 118 OWiG)
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Grober Unfug
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Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit "groben Unfugs"
Verfahrensgang
- AG Wolfsburg, 22.01.1968 - 9 Cs 614/67
- OLG Celle, 13.03.1968 - 1 Ss 103/68
- BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 26, 41
- NJW 1969, 1759
- MDR 1969, 730
- Rpfleger 1969, 237
- DÖV 1969, 466
Wird zitiert von ... (26)
- BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Präzisierungsgebot Untreuetatbestand
Gerade in Fallkonstellationen, in denen der Normadressat nach dem gesetzlichen Tatbestand nur noch die Möglichkeit einer Bestrafung erkennen kann und in denen sich erst aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (vgl. BVerfGE 26, 41, 43; 45, 363, 371 f.), trifft die Rechtsprechung eine besondere Verpflichtung, an der Erkennbarkeit der Voraussetzungen der Strafbarkeit mitzuwirken.Verfassungsrechtliche Bedenken, die die Weite eines Tatbestands (-merkmals) bei isolierter Betrachtung auslösen müsste, können zudem durch weitgehende Einigkeit über einen engeren Bedeutungsinhalt, insbesondere durch eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, entkräftet werden (vgl. BVerfGE 26, 41 ; 87, 209 ; 92, 1 ).
Gerade in Fallkonstellationen, in denen der Normadressat nach dem gesetzlichen Tatbestand nur noch die Möglichkeit einer Bestrafung erkennen kann und in denen sich erst aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (vgl. BVerfGE 26, 41 ; 45, 363 ), trifft die Rechtsprechung eine besondere Verpflichtung, an der Erkennbarkeit der Voraussetzungen der Strafbarkeit mitzuwirken.
Dagegen wird ein - gegebenenfalls in höchstrichterlichen Obersätzen - gefestigtes Normverständnis einer inhaltlichen Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nur in dem Sinne unterzogen, dass es nicht evident ungeeignet zur Konturierung der Norm sein darf (vgl. BVerfGE 26, 41 mit - nur verstärkendem - Hinweis darauf, dass die gefestigte Auslegung "allgemein anerkannt" sei).
- BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95
Vermögensstrafe
Die Strafe als missbilligende hoheitliche Reaktion auf schuldhaftes kriminelles Unrecht muss deshalb in Art und Maß durch den parlamentarischen Gesetzgeber normativ bestimmt (vgl. BVerfGE 32, 346 ), eine strafende staatliche Antwort auf eine Zuwiderhandlung gegen eine Strafnorm muss für den Normadressaten vorhersehbar sein (vgl. BVerfGE 26, 41 ; 45, 363 ).Die Anforderungen an den Gesetzgeber sind dabei umso strenger, je intensiver der Eingriff wirkt (vgl. BVerfGE 86, 288 ; allgemein zum Bestimmtheitsgebot hinsichtlich der Strafbarkeitsvoraussetzungen BVerfGE 14, 245 ; 26, 41 ; 41, 314 ; 75, 329 ).
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
a) Für die Beurteilung der Bestimmtheit einer Strafnorm ist anerkannt, daß auch die Verwendung von Begriffen, die eine sehr weite Auslegung zulassen und aus diesem Grunde nach Art. 103 Abs. 2 GG Bedenken begegnen könnten, dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitserfordernis genügen, wenn sie durch eine gefestigte Rechtsprechung eine Auslegung erfahren haben, die dem Normadressaten hinreichend verdeutlicht, was die Bestimmung strafrechtlich verbietet (vgl. BVerfGE 26, 41, 43; 45, 363, 372; 57, 250, 262; 73, 206 243 m.w.N.).
- BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Das Risiko einer Bestrafung war aber für den Staatsbürger zumindest aufgrund der im Schrifttum weithin anerkannten Rechtsprechung vorhersehbar (zu deren Bedeutung vgl. BVerfGE 14, 245 [253]; 28, 175 [183]; 37, 201 [208]; 26, 41 [42 f.]; 57, 250 [262]); die Beschwerdeführer behaupten selbst nicht, sie hätten mit einer Bestrafung nicht gerechnet. - BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Das Erfordernis gesetzlicher Bestimmtheit schließt nach der Rechtsprechung eine analoge oder gewohnheitsrechtliche Strafbegründung aus (BVerfGE 14, 174 [185]; 25, 269 [285]; 26, 41 [42]). - BGH, 25.10.2006 - 1 StR 384/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Pflanzen …
Hieraus folgt das Verbot strafbegründender oder -schärfender Analogie nach Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB ( BVerfGE 14, 174, 185; 26, 41, 42; 64, 389, 393 f.).Hieraus folgt das Verbot strafbegründender oder -schärfender Analogie nach Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB ( BVerfGE 14, 174, 185; 26, 41, 42; 64, 389, 393 f.).
- BGH, 11.12.2001 - VI ZR 123/00
Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von …
Dies stünde in Widerspruch zu dem im Strafrecht geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG), das gewährleisten soll, daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (BVerfGE 25, 269, 285; 26, 41, 42; 28, 175, 183; 37, 201). - BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung
b) Das in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltene Gebot der Gesetzesbestimmtheit will gewährleisten, daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist (BVerfGE 25, 269 (285); 26, 41 (42); 28, 175 (183); 33, 206 (219)).Das Strafrecht kann nicht darauf verzichten, allgemeine Begriffe zu verwenden, die in besonderem Maße richterlicher Auslegung bedürfen; andernfalls wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 11, 234 (237); 26, 41 (42)).
- BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96
Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur …
Beide Erklärungsversuche sind mit Art. 103 Abs. 2 GG, der strafbarkeitsbegründendes Gewohnheitsrecht verbietet ( BVerfGE 25, 269, 285; 26, 41, 42; 64, 389, 393; 71, 108, 115; 75, 329, 340;… Schmidt-Aßmann in Maunz-Dürig GG Art. 103 Abs. 2 Rdn. 222), nicht vereinbar (…so auch Roxin in Festschrift für Lackner S. 307, 311;… Salger/Mutzbauer aaO 565 m.w.N.;… Paeffgen aaO S. 513, 522;… Hettinger in Festschrift für Geerds S. 624, 636;… Neumann aaO S. 581, 590). - BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die …
Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kann allerdings nicht völlig darauf verzichten, allgemeine Begriffe zu verwenden, die nicht eindeutig allgemein umschrieben werden können und die in besonderem Maße der Auslegung durch den Richter bedürfen (BVerfGE 11, 234 [237]; 26, 41 [42]).Die Voraussetzungen, an die eine Strafe oder ein Bußgeld geknüpft werden, müssen um so präziser bestimmt sein, je schwerer die angedrohte Sanktion ist (BVerfGE 14, 245 [251]; 26, 41 [43]).
- BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung …
- BVerfG, 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01
Zur Abgabe von Medikamenten in Krankenhauspackungsgröße in einer öffentlichen …
- BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76
Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.
- BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79
Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG
- BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03
Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der …
- BGH, 18.02.1987 - 2 StR 159/86
- BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
Porst-Fall
- OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
Belästigung durch unbekleideten Aufenthalt auf Straßen oder in Anlagen
- OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 1 Ss 59/02
Begriff des Verbringens i.S. von § 12a Abs. 1 S. 1 FVG
- BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM
- BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvL 2/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei …
- BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zuordnung des Versands von Pornofilmen …
- StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
- OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 1 Ss 184/01
Verstoß gegen das Finanzverwaltungsgesetz; Rechtsbeschwerde
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 689/76
Verfassungsmäßigkeit der Neubewertung ehemaliger Übertretungen
- OLG Schleswig, 07.09.1995 - 1 Ss OWi 249/95
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