Rechtsprechung
| BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79 |
Großwildjagd in Afrika
Zur Anwendbarkeit des Regelungsgehalts des § 651a Abs. 2 BGB vor seinem Inkrafttreten aufgrund der allgemeinen Vorschriften (§§ 133, 157, 242 BGB)
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- hs-heilbronn.de
BGB §§ 631, 634
Unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen Reisenden und Reiseunternehmen
Kurzfassungen/Presse
- HERA - Heilbronner Reiserechtsarchiv (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 77, 310
- NJW 1980, 2192
Wird zitiert von ... (12)
- OLG München, 08.01.1991 - 25 U 2694/90 Dabei waren alle Umstände zu berücksichtigen, die zum Vertragsschluß geführt haben, insbesondere die Werbung der Beklagten, ihre eigenen Reiseprospekte und die erkennbare Interessenlage (vgl. BGHZ 77, 310, 312 ff.; BGH NJW 1985, 906 ).
a) Ein wesentlicher Umstand, der aus der Sicht aus des Reisenden das Auftreten des Unternehmers als ein Auftreten "wie ein Reiseveranstalter" erscheinen läßt, ist die Herausgabe und Verwendung eigener Prospekte durch den Unternehmer (…Palandt-Thomas, 50. Aufl., § 651 a Rdnr. 5; vgl. auch BGHZ 77, 310 - Großwildjagd in Afrika).
Erst auf dem nach Vertragsschluß ausgehändigten Voucher-Gutschein vom 17.07.1989 (Anl. K 7 zu Bl. 22/31) findet sich als zusätzliche Angaben - nur - eine Postfachadresse (vgl. hierzu BGHZ 77, 310, 315).
So mag es bei einem Veranstalter oder Leistungsträger im Inland oder im europäischen Ausland, auf den der Unternehmer verweist, anders liegen als in Afrika, "in dem der einzelne Reisende auf nahezu unüberwindbare Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Rechte stößt" (BGHZ 77, 310, 314).
Dem "unbefangenen Leser" (vgl. BGHZ 77, 310, 314) muß sich die Vorstellung geradezu aufdrängen, daß das Festhalten in einem gegengezeichneten Jagdprotokoll den Sinn haben soll, die Mängel gegenüber der in Deutschland ansässigen Beklagten in überprüfbarer (nämlich von den Personen, die vor Ort Reiseleistungen erbringen, durch Gegenzeichnung bestätigter) Form geltend machen zu können.
- BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02
Reiserecht - Unangemessene Benachteiligung in AGB
Darf der Reisende, der eine Pauschalreise bucht, das Gesamtverhalten des Reiseunternehmens dahin verstehen, daß dieses selbst der Veranstalter der Reise und damit sein Vertragspartner ist, dann setzt sich das Reiseunternehmen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben in unvereinbaren Widerspruch mit seinem tatsächlichen Auftreten, wenn es bei Abschluß des Reisevertrages vorgibt, nicht in eigenem, sondern in fremdem Namen zu handeln (BGHZ 61, 275, 276; 77, 310, 312; 119, 152, 159 m.w.N.). - BGH, 23.09.1982 - VII ZR 301/81
Kündigung des Reisevertrages
Sofern die Mängel den Wert der Reise nicht bloß unerheblich minderten, war der Reisende - gegebenenfalls nach erfolgter Fristsetzung (§ 634 BGB) - berechtigt, die Wandelung des Vertrages zu erklären (vgl. BGHZ 77, 310 (318, 320) = NJW 1980, 2192).Die Bekl. kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 III BGB) berufen (vgl. BGHZ 77, 310 (320) = NJW 1980, 2192, zur bisherigen Rechtslage).
- BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05
Kapitalanlagerecht - Haftung des selbständigen Finanzberaters
Entscheidend ist die objektivierte Empfängersicht; ferner sind alle Umstände zu berücksichtigen, die zum Vertragsschluss geführt haben (vgl. § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB; BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - VIII ZR 210/79 - NJW 1980, 2192). - BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85
Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als …
So hat denn der Senat auch schon nach altem Recht in BGHZ 77, BGHZ 77 Seite 310 (BGHZ 77 Seite 318) = NJW 1980, NJW Jahr 1980 Seite 2192 in dem Unvermögen des Reiseveranstalters, den vereinbarten Reisezweck (Wildabschuß in Afrika) zu erfüllen, einen Reisemangel gesehen, welcher den Reisenden vor Reisebeginn berechtigte, den Vertrag rückgängig zu machen. - OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09
Bauvertrag - Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!
Zu berücksichtigen sind alle Umstände, insbesondere früheres Verhalten, Zeit und Ort der Erklärung, die berufliche Stellung der Beteiligten sowie Art und Inhalt ihrer Werbung und die erkennbare Interessenlage (BGH, Urteil vom 26.06.1980, VII ZR 210/79, NJW 1980, 2192; BGH, Urteil vom 25.02.1999, VII ZR 8/98, BauR 1999, 668;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 164, Rn 4 mwN). - OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 26/99
Anforderungen an ein unternehmensbezogenes Geschäft
Zu berücksichtigen sind dabei alle Umstände insbesondere früheres Verhalten, Zeit und Ort der Erklärung, die berufliche Stellung der Beteiligten und die erkennbare Interessenlage (BGH NJW 80, 2192). - BGH, 07.05.1981 - VII ZR 107/80
Verjährung der Ansprüche von Lufttransportunternehmen wegen des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Bremen, 08.05.2007 - 4 C 7/07 Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die erkennbare Interessenlage, die Verkehrssitte sowie die dem Geschäft zu Grunde liegenden Lebensverhältnisse und typische Verhaltensweisen (…BGH BB 1976, S. 154; NJW 1980, S. 2192;… NJW 1994, S. 1649, 1650;… NJW-RR 1988, S. 475, 476; Staudinger/Schilken Rn 1; RGRK/Steffen Rn 6; MünchKommBGB/Schramm Rn 22; Soergel/Leptien Rn 13; Flume AT II § 44 I).
- LG Frankfurt/Main, 23.04.1990 - 24 S 141/89 Demgegenüber wird vom BGH (BGHZ 77, 310) eine weitergehende Auffassung vertreten, wonach den Reiseveranstalter auch für von ihm nicht beherrschbare Naturereignisse .
- OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 10 U 143/98
Voraussetzungen für die Annahme einer Vertretereigenschaft
- BGH, 30.09.2003 - X ARZ 244/02
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