Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70   

Grünstreifen

§ 823, § 7 StVG, Veranlasserhaftung, Schutzzweck

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 58, 162
  • NJW 1972, 904
  • VersR 1972, 560



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03  

    Verkehrsrecht - Unfall: Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang

    Der Erstunfall war auch für die Folgen des Zweitunfalls "adäquat" kausal (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 58, 162, 164).

    Die Revision weist darauf hin, daß der Senat in den Urteilen vom 16. Februar 1972 (BGHZ 58, 162, 165) und vom 9. Februar 1988 (VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640 f.) ausgeführt hat, für eine Verneinung der Zurechnung sei erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war, die Grenze der Zurechnung liege dort, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten des Dritten aus freien Stücken gewesen sei.

    Auch insoweit kann eine wertende Betrachtung ergeben, daß eine Zurechnung zur Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges auch bei einem im naturwissenschaftlichen Sinn auf den Betrieb zurückzuführenden Schaden zu verneinen ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 58, 162, 165 ff.).

    Der nahe örtliche und zeitliche Zusammenhang, auf den es für die Zurechnung zur Betriebsgefahr maßgeblich ankommt (vgl. Senatsurteile BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165), liegt im Streitfall vor.

  • BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99  

    Mietrecht - Haftung des Hausverwalters für Frostschäden

    Ein in den Kausalverlauf eingreifendes Fehlverhalten Dritter, insbesondere bei der Schadensbeseitigung, unterbricht freilich den Zurechnungszusammenhang in dieser Hinsicht regelmäßig nicht (BGHZ 3, 261, 268; 58, 162, 165 f.; BGH, Urteil vom 20. September 1988 - VI ZR 37/88, NJW 1989, 767, 768; siehe auch Urteil vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 14/96, NJW 1997, 865, 866).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04  

    Verkehrsrecht - Schaden bei dem Betrieb eines Kfz

    Für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, daß der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. Senatsurteile BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71 - VersR 1972, 1074 f.; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71 - VersR 1973, 83 f. und vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03 - VersR 2004, 529, 531).
mehr
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73  

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

    Sofern man ihr im Bereich der haftungsbegründenden Ursächlichkeit einen Platz zuweist (vgl. Nachweise in BGHZ 57, 25, 27; vgl. aber auch BGHZ 58, 162, 163), bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen ihre Bejahung.

    Insbesondere ist sie dann nicht gerechtfertigt, wenn der Entschluß des Verletzten nicht »herausgefordert« ist (vgl. BGH Urteil vom 24. März 1964 - VI ZR 33/63 - = NJW 1964, 1363 = LM BGB § 823 Nr. 32), wenn vielmehr das Verhalten des die erste Ursache Setzenden lediglich den äußeren Anlaß und nur die Gelegenheit für den Verletzten darstellt, sich zusätzlich einem unfallfremden Risiko auszusetzen (vgl. BGH Urteil vom 12. Februar 1963 - VI ZR 181/62 = LM BGB § 823 [C] Nr. 28 = NJW 1963, 1671; BGHZ 58, 162).

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99  

    Immobilienanlagen

    c) Die Vorgänge, die für die Frage der Zurechnung eines Schadens erheblich sind, sind stets einer wertenden Betrachtung zu unterziehen (BGHZ 58, 162, 168 m.w.N.), die der Tatrichter gemäß § 286 ZPO vorzunehmen hat.
  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87  

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines

    Die Zurechnung eines Schadens ist keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil er unmittelbar erst eigentlich durch ein weiteres Ereignis, etwa das Eingreifen eines Dritten, ausgelöst wird; dazu ist vielmehr erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war (BGHZ 58, 162, 165 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 11.1.1965 III ZR 77/64 = VersR 1965, 388, 389 m.w.N.).

    Die Grenze der Zurechnung hat der Senat erst dort gesehen, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten Dritter aus freien Stücken war (BGHZ 58, 162 aaO.; vgl. dazu Deutsch JZ 1972, 551).

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06  

    Schadensrecht - Fahrzeugbrand: Betriebsgefahr?

    Für eine Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des KFZ steht (vgl. Senat BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165; und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04 - aaO m.w.N.).
  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89  

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung

    Die Zurechenbarkeit fehlt in derartigen Fällen nur dann ausnahmsweise, wenn die Ursächlichkeit des ersten Umstands für das Eintreten des zweiten Ereignisses nach dem Schutzzweck der Norm gänzlich bedeutungslos war (BGHZ 106, 313, 316 f), wenn also das schädigende erste Verhalten nur noch den äußeren Anlaß für ein völlig ungewöhnliches und sachwidriges Eingreifen eines Dritten bildet, das dann den Schaden erst endgültig herbeiführt (BGHZ 58, 162, 165 f; Senatsurt. v. 14. März 1985.
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87  

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Andererseits hat er dem für einen Verkehrsunfall Verantwortlichen die Schäden, die nachfolgende Kraftfahrer dadurch anrichteten, daß sie - um die Unfallstelle umgehen zu können - über den Rad- und Fußweg der unfallbedingt gesperrten Straße fuhren, deshalb nicht zugerechnet , weil diese Folgen des haftungsbegründenden Tuns "nicht mehr in den Bereich der Gefahren fielen, zu deren Abwehr jene Haftungsnormen... erlassen worden sind" (BGHZ 58, 162, 167).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95  

    Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers

    "Herr des Geschehens" im Sinne der Rechtsprechung (BGHZ 58, 162, 167) durch Aufzwingen des besonderen Gefahrenpotentials auf seinen Verfolger kann der Fliehende auch dann sein, wenn er dem durch sein Entweichen Herausgeforderten die Möglichkeit einer gründlichen Abwägung vor dem Eintritt in die gesteigerte Gefahrenlage nimmt und gerade deshalb mit einer Verfolgung auch in diese besonderen Gefahren hinein rechnen muß.
  • KG, 28.10.2004 - 12 U 237/00  

    Bankenhaftung: Annahme eines stillschweigenden Auskunftsvertrages; Haftung der

  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91  

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

  • OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 106/05  

    Inanspruchnahme eines störenden Zuschauers für den Ersatz von vom Sportgericht

  • OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02  

    Verkehrsunfallhaftung: Zurechnungszusammenhang bei Autobahnunfall infolge eines

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90  

    Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2009 - 5 U 249/08  

    Unfallversicherung: Verletzung nach Trunkenheitsfahrt

  • BGH, 14.02.1985 - IX ZR 145/83  

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche eines Sozialversicherungsträgers gegen

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08  

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Sturz beim Einsteigen in einen Bus

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 1 U 300/08  

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls:

  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 129/91  
  • OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00  

    Architekten & Ingenieure - Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken

  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 245/78  

    Verkehrssicherungspflicht des Verantwortlichen einer Massenveranstaltung

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 207/92  

    Schadensermittlung bei entgangenem Gewinn nach Behandlungsfehler

  • OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 422/04  

    Bürgerliches Recht, Straßenverkehrsrecht

  • OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93  

    Gutachten, Unterbringung, Fehler, Behördengutachten, Diagnose, fehlerhaft,

  • OLG Schleswig, 03.10.1986 - 4 U 182/85  
  • OLG Frankfurt, 24.03.1995 - 19 U 151/94  

    Versicherungsrechtliche Nachteile: Zurechnung geringeren

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