Rechtsprechung
| BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73 |
Grundlagenvertrag
Art. 59 Abs. 2, 116 Abs. 1 GG;
Prinzip des "judicial self-restrainment"
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Grundlagenvertrag
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Grundlagenvertrags
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 36, 1
- NJW 1973, 1539
Wird zitiert von ... (85)
- BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
»Wird einem Ausländer in der Deutschen Demokratischen Republik ein für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik bestimmter Personalausweis erteilt, so erwirbt er dadurch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 36, 1 ).«.Dies folge aus den gemäß § 31 BVerfGG verbindlichen Gründen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 -- 2 BvF 1/73 -- (BVerfGE 36, 1 ) über die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (BGBl. II S. 421).
b) Nach der Auffassung des Berufungsgerichts ergibt sich aus den staatsangehörigkeitsrechtlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zum Grundlagenvertrag (BVerfGE 36, 1 ) mit Bindungswirkung (§ 31 Abs. 1 BVerfGG ), daß die Organe der Bundesrepublik Deutschland -- vorbehaltlich der ordre-public-Klausel -- auch die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik als Deutsche gemäß Art. 16, 116 Abs. 1 GG betrachten müssen, die nach den vom Bundesrecht abweichenden Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsrechts der Deutschen Demokratischen Republik die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik erworben haben.
Das Grundgesetz hält in den Art. 16, 116 Abs. 1 an der gesamtdeutschen Staatsangehörigkeit fest (BVerfGE 36, 1 (30); 40, 141 (163)).
Diese ist wegen ihres Bezugs auf Gesamtdeutschland keine bloße "Bundesangehörigkeit", aber "zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland" (BVerfGE 36, 1 (30)).
Ein solches Ergebnis könnte auch in Würdigung der Besonderheit der Rechtslage Deutschlands, insbesondere dessen, daß die Deutsche Demokratische Republik im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden kann (BVerfGE 36, 1 (17)), nur anerkannt werden, wenn das Grundgesetz einen unmißverständlichen Anhalt dafür böte.
Die im Grundgesetz verankerte deutsche Staatsangehörigkeit ist auch nicht mit Rücksicht auf das sich ebenfalls aus dem Grundgesetz herleitende Wiedervereinigungsgebot (BVerfGE 5, 85 (126 ff.); 36, 1 (17 f., 24 f.)) dahin zu verstehen, daß staatsangehörigkeitsrechtliche Erwerbstatbestände des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik zur deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes führen.
Eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Wiedervereinigungsgebotes liegt jedoch nur vor, wenn eine Maßnahme rechtlich oder tatsächlich einer Wiedervereinigung in Freiheit offensichtlich entgegensteht (BVerfGE 36, 1 (17)).
Die dargelegte Auffassung bedeutet auch keine Preisgabe eines sich aus dem Grundgesetz ergebenden Rechtstitels, mittels dessen die Organe der Bundesrepublik Deutschland auf die Verwirklichung der Wiedervereinigung und Selbstbestimmung hinwirken können (BVerfGE 36, 1 (18)).
Auch sonst ist der gesamtdeutschen Konzeption des Grundgesetzes, das vom Fortbestand des Deutschen Reiches mit einem (Gesamt-)Staatsvolk und einer (gesamt-)deutschen Staatsgewalt ausgeht (BVerfGE 36, 1 (19)), ein die Anwendung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik anordnender Rechtssatz nicht zu entnehmen.
- BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83
Teso
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag (BVerfGE 36, 1 ff.) seien die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik weiterhin deutsche Staatsangehörige im Sinne des Grundgesetzes; daher sei die Frage, wer zum Kreis der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gehöre, nach den in der Deutschen Demokratischen Republik geltenden Vorschriften zu beantworten.Wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 36, 1 ff.) ausführe, die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik seien im Schutzbereich des Grundgesetzes weiterhin als Deutsche zu behandeln, so beziehe es diese Aussage auf Personen, die nach Bundesrecht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes seien.
a) Das Bundesverfassungsgericht hat der Präambel des Grundgesetzes rechtliche Bedeutung zugemessen und darin insbesondere ein verfassungsrechtliches "Wiedervereinigungsgebot" verankert gesehen (vgl. BVerfGE 5, 85 [127 f.; 36, 1 [17 f.]].
Sie müssen in eigener Verantwortung entscheiden, mit welchen politischen Mitteln und auf welchen politischen Wegen sie dieses Ziel zu erreichen oder ihm wenigstens näherzukommen suchen [vgl. BVerfGE 36, 1 [18 ff.]].
So könnte das Bundesverfassungsgericht etwa dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn seine Maßnahme rechtlich oder tatsächlich einer Wiedervereinigung in Freiheit offensichtlich entgegenstünde [BVerfGE 5, 85 [128]; 12, 45 [51 f.]; 36, 1 [17 ff.]].
b) Der Senat hat aus dem Wiedervereinigungsgebot neben der Pflicht der Verfassungsorgane, "in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken", auch ein Wahrungsgebot abgeleitet, nämlich "alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde" (BVerfGE 36, 1 [18]).
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß das Grundgesetz vom Fortbestand des deutschen Staatsvolkes ausgeht (BVerfGE 36, 1 [16 ff., 29 ff.]) und die Bundesrepublik, was ihr Staatsvolk und Staatsgebiet angeht, nicht ganz Deutschland umfaßt.
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Die DDR war im Sinne des Völkerrechts - unabhängig von ihrer völkerrechtlichen Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland (vgl. dazu BVerfGE 36, 1 [22]) - ein Staat und als solcher Völkerrechtssubjekt.Deshalb können im Verhältnis zur DDR die allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG herangezogen werden (vgl. BVerfGE 36, 1 [23 f.]; 92, 277 [320]).
Darin wird festgestellt, daß die Praxis der DDR an der innerdeutschen Grenze unmenschlich und Mauer, Stacheldraht, Todesstreifen und Schießbefehl mit der Übernahme vertraglicher Pflichten durch die DDR unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 36, 1 [35]).
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR
Gegenstand der Normenkontrolle ist danach das Zustimmungsgesetz zu diesem Vertrag ( Art. 59 Abs. 2 GG; vgl. BVerfGE 12, 281 [288]; 36, 1 [13]) - das Einigungsvertragsgesetz vom 23. September 1990 (BGBl II S. 885) -, soweit es die Zustimmung zur Neufassung des Art. 315 Abs. 4 EGStGB enthält.Diese Feststellung gilt unabhängig von einer völkerrechtlichen Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland (vgl. BVerfGE 36, 1 [22]).
Unbeschadet der Frage, ob zwischen den beiden deutschen Staaten besondere staatsrechtliche Beziehungen bestanden haben, können für die Beurteilung der hier vorliegenden Sachverhalte die allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG herangezogen werden (vgl. BVerfGE 36, 1 [23 f.]).
- BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Zweite Senatsentscheidung zur "Bodenreform"
Die Gründe für die unterschiedliche Behandlung von Eigentümern, die Vermögenswerte vor 1949, und solchen, die sie nach 1949 durch Enteignungsmaßnahmen verloren haben, liegen in der Ermöglichung der Wiedervereinigung Deutschlands, die im Grundgesetz den Organen der Bundesrepublik Deutschland als anzustrebendes Ziel ihrer Politik verfassungsrechtlich vorgegeben war (vgl. BVerfGE 36, 1 [17]).Dieser steht im Bereich der Außenpolitik - Gleiches galt für die Deutschlandpolitik im Verhältnis zur Deutschen Demokratischen Republik (vgl. BVerfGE 36, 1 [17 f.]) - ein breiter Raum politischen Ermessens zu.
Das gilt auch für die Frage, ob die Bundesregierung im Verlauf der Verhandlungen zur Herstellung der deutschen Einheit durch unnachgiebiges Beharren auf bestimmten Verhandlungspositionen das verfassungsrechtlich verbindliche Ziel der Wiedervereinigung gefährdet hätte und ob sie deshalb mit Blick auf die überragende Bedeutung der deutschen Einheit von diesen Positionen abrücken durfte (vgl. BVerfGE 5, 85 [126 ff.]; 12, 45 [51 f.]; 36, 1 [17 ff.]).
- BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74
Haftbefehl in Berlin
Soweit die Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Grundlagenvertrags (BVerfGE 36, 1) die Feststellung beantragt, daß die Bundesregierung verpflichtet sei, geeignete Maßnahmen gegen die Zulieferung und die Haftfortdauer zu treffen, ist ihr Begehren unzulässig.Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland (BVerfGE 36, 1 [17, 32 f.]; ständige Rechtsprechung).
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 - 2 BvF 1/73 - ist klargestellt, daß die Deutsche Demokratische Republik im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland auch nach Abschluß des Grundlagenvertrages nicht als Ausland angesehen und behandelt werden darf; sie ist ein "anderer Teil Deutschlands", ihre Gerichte sind deutsche Gerichte (vgl. BVerfGE 36, 1 [17, 29 f.]).
Aus diesem Urteil und dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1960 (BVerfGE 11, 150 [160 f.]), auf den es ausdrücklich Bezug nimmt (BVerfGE 36, 1 [30]), ergibt sich, daß gegen das Rechtshilfegesetz grundsätzliche Bedenken nicht bestehen.
Alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116), die sich im Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepu blik Deutschland einschließlich des Landes Berlin aufhalten, also nicht nur die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes, wie ihn das Rechtshilfegesetz in der vorstehend beschriebenen Auslegung gewährleistet (BVerfGE 36, 1 [30 f.]).
- BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93
Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer …
Auch der Abschluß des Grundlagenvertrags vom 21. Dezember 1972 zwischen beiden deutschen Staaten hat nichts daran geändert, daß Deutschland als Ganzes trotz der Organisation der deutschen Staatsgewalt in zwei Teilstaaten fortbestand, so daß die DDR aus verfassungsrechtlicher Sicht zu Deutschland gehört hat und im Verhältnis zur Bundesrepublik nicht als Ausland angesehen werden durfte ( BVerfGE 36, 1, 16 f., 23; 77, 137, 151; 82, 316, 320).Andererseits war die DDR ein selbständiges Völkerrechtssubjekt, dessen Unabhängigkeit und Selbständigkeit in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren war ( BVerfGE 36, 1, 22, 27 f.).
Daß diese Deutsche waren und das Gebiet der DDR im Verhältnis zur Bundesrepublik staatsrechtlich als Inland angesehen werden kann, folgt aus dem Grundgesetz ( BVerfGE 36, 1, 17, 31; 82, 316, 320).
Das Bundesverfassungsgericht hat die trotz dessen Abschlusses fortbestehende Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland hervorgehoben, den Bürgern der DDR "Schutz und Fürsorge angedeihen zu lassen" ( BVerfGE 36, 1, 31).
- BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung …
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zum Grundlagenvertrag ausgesprochen, daß jeder Bürger der DDR, der in den Schutzbereich der Bundesrepublik gelange, als Deutscher wie jeder Bürger d er Bundesrepublik behandelt werden müsse und einen Anspruch darauf habe, nach dem Recht der Bundesrepublik vor deren Gerichten sein Recht zu suchen (BVerfGE 36, 1, 30 f.).Eine unmittelbare Anwendung der Vorschriften des internationalen Privatrechts scheidet im Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten aus, weil die DDR auch nach dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages nicht als Ausland anzusehen ist (BVerfGE 36, 1, 17, 30; 37, 57, 64; Senatsurteil vom 5. Mai 1982 - IVb ZR 697/80 -, FamRZ 1982, 785, 786, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist auch nach dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages davon auszugehen, daß die deutsche Staatsangehörigkeit - die zugleich diejenige der Bundesrepublik ist - nicht auf die Bürger der Bundesrepublik beschränkt ist und jeder Bürger der DDR, der in den Schutzbereich der Bundesrepublik und ihrer Verfassung gelangt, als Deutscher wie jeder Bürger der Bundesrepublik zu behandeln ist (BVerfGE 36, 1, 30 f.).
Daran hat sich durch das Inkrafttreten des Grundlagenvertrages nichts geändert (BVerfGE 36, 1, 30 f.).
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
"Stichtagsregelung" im Vermögensgesetz ist verfassungsgemäß
In einem Protokollvermerk zum Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 wurde ausdrücklich festgestellt, daß die unterschiedlichen Positionen zu den Vermögensfragen unberührt blieben (BGBl 1973 II S. 426; vgl. BVerfGE 36, 1 ). - BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO
Angesichts dessen, daß die polnische Gesetzgebung inzwischen ihre Sozialgesetzgebung auch auf diejenigen im übernommenen Gebiet lebenden Versicherten ausgedehnt hatte, die nach deutscher Auffassung deutsche Staatsangehörige geblieben waren (vgl. BVerfGE 36, 1 [30]; 40, 141 [170 f.]) bedeutete das, daß an Deutsche im Oder-Neiße-Gebiet keine Renten ausgezahlt wurden.Auch unter Berücksichtigung der mit dem Status der deutschen Versicherten verbundenen Schutzpflicht der Bundesrepublik (vgl. BVerfGE 36, 1 [30]; 40, 141 [175]) ist ein solcher Gestaltungsspielraum hier nicht überschritten.
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Individuelle Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter sind nicht durch eine allgemeine …
- BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80
- BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 697/80
Vollstreckungsabwehrklage gegen DDR-Titel
- BSG, 29.09.1994 - 4 RA 7/94
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der strafrechtlichen …
- BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen
- BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92
Mauerschützen I
- BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98
Verfahrensrecht - Griechisches Urteil gg. BRD wegen deutscher Kriegsverbrechen
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00
Immobilien - Keine Entschädigung für "Ostenteignung"!
- BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72
Ostverträge
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- OLG Stuttgart, 07.02.1986 - 1 Ss 17/86
- BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 44/98 R
Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet - Rentenanspruch für ungarische …
- BFH, 25.03.1983 - VI R 275/80
- BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
- BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Bundestagsauflösung III
- BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96
Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR
- BSG, 15.12.1994 - 4 RA 23/94
- OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
Immobilien - Wer ist für Munitionsaltlasten verantwortlich?
- OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 98/02
Immobilien - Wer ist für Munitionsaltlasten verantwortlich?
- BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92
Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments
- VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 7178/03
- BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94
Mauerschützen III
- BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
Grünes Licht für islamischen Religionsunterricht in Berlin
- VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 6557/03
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2004 - L 7 (5) VG 2/01
SPÄTE OPFERRENTE FÜR KOPFSCHUSSVERLETZUNG DURCH SOWJETISCHEN WACHSOLDATEN
- BGH, 29.03.2006 - XII ZB 69/03
Familienrecht - Kein Versorgungsausgleich bei Ehepaar aus ehemaliger DDR
- BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
- FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 2474/02
Bundesrepublik Deutschland; Zuständigkeit; Deutsche Gerichtsbarkeit; …
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
Devisenbewirtschaftung
- VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 6556/03
- FG Hamburg, 19.04.2011 - 3 K 6/11
Grundgesetz/Finanzgerichtsordnung: Geltung des deutschen Verfassungs-, …
- BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85
Abmahnung wegen DKP-Kandidatur
- BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90
Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO
- BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95
Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die …
- BSG, 08.11.1995 - 4 RA 50/94
Aufhebung nicht überführter Übergangsrenten aus einem Sonderversorgungssystem der …
- BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95
Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines …
- BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 4/98 R
Weitergeltung des DDRUdSSRSozwVtr im Bereich der Rentenversicherung
- OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 5 U 130/06
Grundbuchberichtigung: Eigentum der Bundesrepublik an von der DDR für die …
- BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85
- BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96
Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen …
- BGH, 17.12.1998 - IX ZB 59/97
Rechtsweg für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
- BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83
- VG Gießen, 09.05.2000 - 9 E 30643/94
Unzulässige Abschiebung von Kosovo-Albanern in die Bundesrepublik Jugoslawien
- VerfGH Thüringen, 20.04.2004 - VerfGH 14/02
Staats- und Verfassungsrecht; abstrakte Normenkontrolle; Personalvertretung; …
- BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Rehabilitierung
- BGH, 29.09.1977 - III ZR 164/75
Fluchthelfervertrag - Hilfe bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR, §§ 134, 138 …
- BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 45.82
- OLG Jena, 27.11.2008 - 1 Ss 137/08
Strafzumessung, Rechtsmittel
- BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93
Kein Auslieferungshindernis bei Bewerbung um Einbürgerung
- BVerfG, 26.01.2000 - 2 BvR 106/96
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Rehabilitierung wegen einer Verurteilung …
- EGMR, 04.09.2007 - 45563/04
A.N.R.P.und 275 andere gegen Deutschland
- BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
- LAG Berlin, 05.02.1992 - 13 Sa 61/91
Kündigung: Unwirksamkeit der wegen eines Ausreiseantrags ausgesprochenen …
- BFH, 25.03.1992 - I B 98/91
Begriffsdefinition "Ausland" (§ 17 KVStG 1972)
- BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 1120/92
Bindung des Grundstückseigentümers an einen Nutzungsvertrag und Eigentumsgarantie
- OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 2 Ss 199/95
- LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92
- AG Duisburg, 26.01.2006 - 46 K 361/04
- BFH, 13.08.1981 - IV R 72/77
- BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
Hinweis auf Verstöße gegen das Devisengesetz der DDR
- BVerfG, 02.11.1990 - 2 BvR 1266/90
Begrenzungen der Allgemeinheit der Wahl
- BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
Annahme eines konkludent nach den §§ 98 ff. des Zivilgesetzbuches der ehemeligen …
- BVerfG, 29.07.1999 - 2 BvR 1213/99
- BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 1150/90
Einigungsvertrag als untauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 16.02.2001 - 1 BvR 2066/97
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - L 22 LW 2/09
Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, …
- BFH, 03.03.1978 - VI R 195/75
Wohnsitz in 1971 und 1972 in früheren sudetendeutschen Gebieten begründet keinen …
- BGH, 29.05.1991 - StB 11/91
- VG Leipzig, 08.07.1993 - 1 K 733/92
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94
Vertriebenenrecht: Vertragsumsiedler und Administrativumsiedler aus der …
- FG Hessen, 22.09.2010 - 6 K 134/08
Erstattung von Steuern wegen nichtiger Steuergesetze aufgrund fehlender Existenz …
- VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 781/10
Keine Inanspruchnahme eines nur theoretischen möglichen …
- BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91-StB 11/91
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