Rechtsprechung
| BGH, 19.10.1993 - XI ZR 184/92 |
Grundschuldbestellung durch Ehefrau
§ 826 BGB, Mitwirkung am Vertragsbruch ist nicht ohne weiteres sittenwidrig, sondern nur bei gezieltem kollusiven Zusammenwirken;
§ 771 ZPO, durch Vormerkung (§ 883 BGB) gesicherter Verschaffungsanspruch begründet kein Widerspruchsrecht
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitwirkung an der Verletzung vertraglicher Pflichten Dritter nicht ohne weiteres sittenwidrig
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Drittwiderspruchsklage bei Vereitelung eines durch Vormerkung gesicherten schuldrechtlichen Verschaffungsanspruchs
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1994, 128
- ZIP 1994, 121
- MDR 1994, 1094
- FamRZ 1994, 156
- DNotZ 1994, 456
Wird zitiert von ... (14)
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06
Abtretung; Rangfolge; Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Personen für die …
Das Verhalten muss mit den Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar sein (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1993 - XI ZR 184/92, abgedruckt in NJW 1994, 128).Die Sittenordnung verpflichtet einen außen stehenden Dritten nicht dazu, im Konfliktfall die eigenen Interessen denen der anderen Vertragspartner unterzuordnen (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1993 - XI ZR 184/92; BGH, Urteil vom 02. Juni 1981 - VI ZR 28/80, abgedruckt in NJW 1981, 2184).
- OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - 15 U 106/99 Vielmehr liegt eine sittenwidrige Schädigung des Berechtigten im Sinne des § 826 BGB nur dann vor, wenn in dem Eindringen des Dritten in die Vertragsbeziehungen ein besonderes Maß an Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Betroffenen hervortritt, das Handeln des Dritten als mit einer loyalen Rechtsgesinnung unvereinbar erscheint (BGH NJW 1994, 128, 129; NJW-RR 1999, 1186, 1187; BGHZ 12, 309, 317 f).
Eine solche Rücksichtslosigkeit kann vor allem in einem kollusiven Zusammenwirken mit einem Vertragsschuldner zur Vereitelung der Ansprüche des Vertragsgläubigers liegen (BGH NJW 1994, 128, 129).
- OLG Zweibrücken, 27.04.2006 - 4 U 55/05
Immobilien - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung einer nachrangigen Vormerkung
Zu Recht wird von der Gegenmeinung zwar darauf hingewiesen, dass die Auflassungsvormerkung nicht die Zwangsversteigerung des Grundstücks aus einer rangschlechteren Vormerkung zur Sicherung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek hindert (RGZ 125, 242 ), da selbst der durch eine Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Verschaffungsanspruch kein Widerspruchsrecht begründet (vgl. BGH NJW 1994, 128-130).
- BGH, 19.09.1995 - VI ZR 377/94
Ansprüche eines in Westberlin ansässigen Eigentümers nach Übertragung auf den …
Eine derartige sittenwidrige Mitwirkung am Vertragsbruch kann in den Zielen des Vorgehens zum Ausdruck kommen, etwa bei kollusivem Zusammenwirken mit dem Vertragsschuldner gerade zwecks Vereitelung der Ansprüche des Gläubigers; sie kann sich auch in der Anwendung verwerflicher Mittel, etwa Verleitung des Vertragsschuldners zum Vertragsbruch durch Versprechen der Freistellung von Schadensersatzansprüchen etc., zeigen (vgl. im einzelnen Senatsurteil vom 2. Juni 1981 - VI ZR 28/80 - WM 1981, 905, 906 m.w.N.; BGH, Urteile vom 1. April 1992 - IV ZR 332/90 - WM 1992, 1196, 1197 f. und vom 19. Oktober 1993 - XI ZR 184/92 - WM 1993, 2205, 2206 f.). - OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93
Steuerberatervertrag als Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter
Die Steuerberater haben auch nicht bewußt und gewollt an der Verletzung von Pflichten der GmbH aus dem Kreditvertrag mit der Klägerin mitgewirkt (vgl. BGH MDR 1994, 1094 ). - OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 1 U 12/06
Rechtsanwälte - Hilfe bei Suche nach neuem Darlehensgeber keine Schädigung
Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit ist nur dann begründet, wenn es sich um schwerwiegende Verstöße gegen das Anstandsgefühl handelt; er stützt sich auf ein Vorgehen des Dritten, das mit den Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar ist (BGH NJW 1994, 128, 129 m. w. N.). - OLG Hamm, 13.09.2007 - 28 U 33/05
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender …
Eine Haftung der Klägerin selbst aus § 826 BGB - so etwa bei planmäßigem kollusivem Zusammenwirken mehrerer Täter zur Schädigung eines anderen (vgl. BGH NJW 1994, 128, 129; BGH NJW 1988, 700, 702) - würde wiederum nur gegenüber den Gläubigern bestehen, welche die Beklagte bemüßigt, aber nicht auch ihr gegenüber. - OLG Stuttgart, 29.05.2001 - 12 U 263/00
Rechtsstellung des anderen Kontoinhabers bei Pfändung eines Guthabens auf einem …
Ein bloßer Verschaffungsanspruch stellt, da es sich nur um ein obligatorisches Recht handelt, kein die Veräußerung hinderndes Recht dar, und kann deshalb wiederum eine Drittwiderspruchsklage nicht begründen (BGH, NJW 1994, 128 ). - BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98
Zulässigkeit eines Nießbrauchs bei Bestehen eines Veräußerungsverbots zwischen …
Die Beteiligung eines Dritten an dem vertragswidrigen Verhalten des Schuldners stellt jedoch dann eine sittenwidrige Schädigung des Gläubigers dar, wenn weitere Umstände das Handeln des Dritten als mit einer loyalen Rechtsgesinnung schlechthin unvereinbar erscheinen lassen (…BGH, Urt. v. 2. Juni 1981, VI ZR 28/80, NJW 1981, 2184, 2185; v. 19. Oktober 1993, IX ZR 184/92, NJW 1994, 128, 129). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 105/06
Sittenwidrigkeit der Abtretung des pfändbaren Teils von künftigen …
Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit ist in solchen Fällen dann begründet, wenn es sich um schwerwiegende Verstöße gegen das Anstandsgefühl handelt; er stützt sich auf ein Vorgehen des Dritten, das mit den Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar ist (BGH, U.v. 19.10.1993 - XI ZR 184/92 - NJW 1994, 128). - BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93
- OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 19/05
- OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 25 U 29/01
Haftung des Sequesters
- LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Schadensersatzansprüche, Vertragsbruch, Beteiligung, Schädigung, …
