Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1997 - III ZR 208/95 |
Grundstück mit Zwangsversteigerungsvermerk
§ 652 BGB, Kaufobjekt unter Veräußerungsverbot, § 135 BGB;
Rücktrittsrecht
Volltextveröffentlichungen (6)
- zimmermann-notar-rostock.de
Provisionsanspruch bei Unveräußerlichkeit des Kaufobjektes
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 652
Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerungsverbot hinsichtlich des nachgewiesenen Objekts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Provisionsanspruch des Maklers bei Nachweis des einem Veräußerungsverbot unterliegenden Kaufobjekts
- Betriebs-Berater
Provisionsanspruch des Maklers bei Nachweis des einem Veräußerungsverbot unterliegenden Kaufobjekts
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Provisionsanspruch bei Zwangsversteigerungsvermerk und Anordnung der Zwangsverwaltung im Grundbuch? (IBR 1997, 258)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 1581
- MDR 1997, 539
- BB 1997, 2187
- BB 1997, 909
- VersR 1997, 394
- VersR 1997, 694
- IBR 1997, 258
- WM 1997, 1305
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03
Versicherungsrecht - Deckt Rechtsschutz Finanzierung von Bauvorhaben?
Der Ausschluß greift, sofern nur der geforderte bloße ursächliche Zusammenhang mit der Finanzierung des Vorhabens besteht; die Klausel knüpft diesen Zusammenhang an die Finanzierung der Baumaßnahme und nicht mehr an das Bauvorhaben selbst (…vgl. Harbauer/Maier, aaO Rdn. 6 d; ders. VersR 1997, 394, 397).Bei anderer Interpretation - wie sie die Revision fordert - blieben für den erkennbar gewollten umfassenden Ausschluß der Baufinanzierungsrisiken allenfalls die wenigen Fallgestaltungen, in denen die Finanzierungsmodalität, um die gestritten wird, unmittelbar mit den Bauleistungen zusammenhängt, wie dies etwa bei einer Auseinandersetzung um eine Auszahlung nach Baufortschritt angenommen werden könnte (vgl. OLG Hamm VersR 2000, 630; OLG Bamberg VersR 1995, 529; Maier, VersR 1997, 394, 397).
- BGH, 20.01.2005 - III ZR 251/04
Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger …
Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts steht eine solche Kündigung einem zeitlich befristeten, aber sonst an keine Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrecht, bei dem eine echte vertragliche Bindung erst in dem Zeitpunkt begründet wird, an dem das Rücktrittsrecht nicht mehr ausgeübt werden kann (Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 208/95 - NJW 1997, 1581, 1582 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303), nicht gleich. - BGH, 29.09.2004 - IV ZR 189/03
Versicherungsrecht - Wann greift Baurisikoausschluss?
Der Ausschluß greift, sofern nur der geforderte bloße ursächliche Zusammenhang mit der Finanzierung des Vorhabens besteht; die Klausel knüpft diesen Zusammenhang an die Finanzierung der Baumaßnahme und nicht mehr an das Bauvorhaben selbst (…vgl. Harbauer/Maier, aaO Rdn. 6 d; ders. VersR 1997, 394, 397).Bei anderer Interpretation - wie sie die Revision fordert - blieben für den erkennbar gewollten umfassenden Ausschluß der Baufinanzierungsrisiken allenfalls die wenigen Fallgestaltungen, in denen die Finanzierungsmodalität, um die gestritten wird, unmittelbar mit den Bauleistungen zusammenhängt, wie dies etwa bei einer Auseinandersetzung um eine Auszahlung nach Baufortschritt angenommen werden könnte (vgl. OLG Hamm VersR 2000, 630; OLG Bamberg VersR 1995, 529; Maier, VersR 1997, 394, 397).
- BGH, 29.09.2004 - IV ZR 173/03
Versicherungsrecht - Finanzierungsstreitigkeiten v. Bauausschlussklausel erfasst
Der Ausschluß greift, sofern nur der geforderte bloße ursächliche Zusammenhang mit der Finanzierung des Vorhabens besteht; die Klausel knüpft diesen Zusammenhang an die Finanzierung der Baumaßnahme und nicht mehr an das Bauvorhaben selbst (…vgl. Harbauer/Maier, aaO Rdn. 6 d; ders. VersR 1997, 394, 397), aber - entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung - nicht an den bloßen Erwerb.Bei anderer Interpretation - wie sie die Revision fordert - blieben für den erkennbar gewollten umfassenden Ausschluß der Baufinanzierungsrisiken allenfalls die wenigen Fallgestaltungen, in denen die Finanzierungsmodalität, um die gestritten wird, unmittelbar mit den Bauleistungen zusammenhängt, wie dies etwa bei einer Auseinandersetzung um eine Auszahlung nach Baufortschritt angenommen werden könnte (vgl. OLG Hamm VersR 2000, 630; OLG Bamberg VersR 1995, 529; Maier, VersR 1997, 394, 397).
- BGH, 12.10.2006 - IX ZR 109/05
Wirksamkeit der Abtretung der Forderung auf künftige Dienstbezüge bei Vorpfändung …
Eine gegen ein nur relativ wirkendes Verfügungsverbot verstoßende Verfügung wird jedoch in vollem Umfang wirksam, wenn das Verbot aufgehoben wird, der von ihm Geschützte die Verfügung genehmigt (BGH, Urt. v. 20. Februar 1997 - III ZR 208/95, NJW 1997, 1581, 1582) oder das durch das Verbot geschützte Recht entfällt (…Staudinger/Kohler, BGB (Bearb. 2003) § 135 Rn. 64). - OLG Hamburg, 02.06.1998 - 11 U 176/96
Maklerlohnanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Kaufvertrages?
Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGH NJW 1986, 1165; NJW 1997, 1581; NJW-RR 1997, 693), der das Berufungsgericht folgt, behandelt das Problem allerdings differenzierter.Das ist nicht der Fall, wenn er unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde oder wenn er nachträglich wegen einer im Vertragsschluß liegenden Unvollkommenheit wieder beseitigt wurde, sei es wegen Ausübung eines im Vertrage vorbehaltenen, an keine Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrechts (vgl. dazu BGH NJW 1997, 1581), aufgrund einer wirksamen Anfechtung oder wegen einer Vertragsaufhebung, die bei (genauer: wegen) gegebener Anfechtbarkeit den der Anfechtungsfolge entsprechenden Rechtszustand schafft (BGH NJW-RR 1997, 693 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 12 U 190/02
Versicherungsrecht - Versicherungswechsel bei unterschiedl. Baurisikoklauseln
So wird insoweit die Auffassung vertreten, der Umstand, dass jeder Zusammenhang mit der Finanzierung der genannten "Baumaßnahmen" ausreichen soll, bedeute, dass nunmehr auch das schlichte Finanzierungsrisiko vom Ausschluss erfasst sei (Maier VersR 1997, 394; r+s 2002, 419;… wohl auch Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 3 ARB 94 Rdn. 6). - BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 855/98
Rückzahlung von Provision
Da mit der wirksamen Anfechtung des Kaufvertrags der Anspruch auf den Maklerlohn nach § 652 BGB wegfällt (vgl. BGH 14. Juli 1976 - IV ZR 36/75 - DB 1976, 2252 und 20. Februar 1997 - III ZR 208/95 - LM BGB § 652 Nr. 139), muß damit auch die Verkaufsprovision des bei der Vermittlung tätigen Angestellten entfallen. - BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98
Anspruch auf Maklerlohn bei Ausübung eines Vorkaufsrechts und anschließendem …
Soweit das Landgericht sich für seine gegenteilige Würdigung auch auf das Senatsurteil vom 20. Februar 1997 (III ZR 208/95 - VersR 1997, 394 ff) beruft, läßt dieses Schlüsse, wie das Landgericht sie daraus ziehen will, nicht zu. - OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 141/03
Versicherungen - Leistungsverweigerung eines Sachversicherers zulässig?
Erforderlich ist damit aber, wie sich auch dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer erschließt, ein innerer, sachlicher Zusammenhang mit der Baufinanzierung in dem Sinne, dass sich bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen ein der Baufinanzierung innewohnendes Risiko verwirklicht (…vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2004 aaO unter 2 c;… Harbauer/Maier aaO § 3 ARB 94/2000 Rn. 6d; ders. VersR 1997, 394, 397;… Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 3 ARB 94 Rn. 2 f), wobei ein "mittelbarer" sachlicher Zusammenhang genügen kann (…vgl. Harbauer/Maier aaO § 3 ARB 94/2000 Rn. 6 b). - OLG Frankfurt, 20.08.2008 - 19 U 34/08
Immobilienmakler - Provision bei Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung?
- OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 12 U 96/03
Versicherungsrecht - Risikoausschluss des § 3 Abs. 1 d dd ARB 94
- OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02
Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage
- BGH, 14.04.2005 - III ZR 252/04
Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des …
- BGH, 14.04.2005 - III ZR 253/04
Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger …
- BGH, 14.04.2005 - III ZR 254/04
Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des …
- OLG Oldenburg, 26.11.1997 - 2 U 225/97
Rechtsschutzversicherung, Vertragsrechtsschutz, Baurisikoklausel, …
- BGH, 07.05.1998 - III ZR 319/96
- LG Karlsruhe, 19.04.2004 - 5 S 234/03
Lebensversicherung: Nichtigkeit der Vereinbarung einer Vermittlungsgebühr …
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