Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87   

Grundstück zum Spottpreis

§ 313 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), zur Beurkundungsbedürftigkeit von Nebenabreden, zur Frage der Herstellung einer rechtlichen Einheit zwischen mehreren getrennt beurkundeten Rechtsgeschäften, § 139 BGB;

§ 138 BGB, deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge; Nichtigkeit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses wegen Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit des Ausgangsgeschäfts

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beurkundungszwang: Gewollte Einheit eines Grundstückskauf-, Darlehens- und Pachtvertrags

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nichtigkeit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses bei sittenwidrigem Ausgangsgeschäft und fortbestehenden Nichtigkeitsgründen

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 104, 18
  • NJW 1988, 1781
  • ZIP 1988, 720
  • MDR 1988, 669
  • BB 1988, 1140
  • NJW-RR 1988, 943
  • DNotZ 1988, 562
  • WM 1988, 825
  • DB 1988, 1312



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Wird zitiert von ... (28)  

  • OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/98  

    Beurkundung des Verknüpfungswillens in allen Urkunden

    Dies unterscheide den vorliegenden Fall auch von den vom Landgericht herangezogenen Urteilen BGH NJW 1988, 1781 und KG NJW-RR 1991, 688, wo jeweils ein übereinstimmender Verknüpfungswille vorgelegen habe.

    Der Formzwang des § 313 S. 1 BGB besteht für alle mit einem Grundstückskauf verknüpften Absprachen dann, wenn diese nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche Einheit mit dem Grundstücksgeschäft bilden sollen (BGHZ 104, 18 ff. = NJW 1988, 1781 f.).

    Das Landgericht hat sich hierzu zutreffend auf die Entscheidung des BGH NJW 1988, 1781 und auf die des Kammergerichts NJW-RR 1991, 688 gestützt, wobei es in der Sache keinen Unterschied macht, ob an den zu einer rechtlichen Einheit verbundenen Vereinbarungen jeweils dieselben Parteien beteiligt sind oder (wie hier) verschiedene (BGH NJW 1989, 898/899).

    Da es in sämtlichen Verträgen an einem entsprechenden Querverweis fehlt, kann die Frage auf sich beruhen, ob der rechtliche Zusammenhang in sämtlichen Urkunden verlautbart sein muß (so OLG Hamm Urteil v. 04.07.1996 zu 22 U 116/95/Bl. 450), was naheliegt, oder ob die Klarstellung in nur einer der Urkunden genügt (so für einen Sonderfall BGH NJW 1988, 1781).

  • BGH, 13.02.2003 - IX ZR 76/99  

    Notarrecht - Notar muss Willen der Parteien in der Urkunde zum Ausdruck bringen

    Falls sich auf dieser Grundlage der Verknüpfungswille feststellen läßt, ist die an das Vorliegen getrennter Urkunden anknüpfende Vermutung (vgl. BGHZ 76, 43, 49; 104, 18, 22; BGH, Urt. v. 10. Oktober 1986 - V ZR 247/85, NJW 1987, 1069), daß die Parteien zwischen den verschiedenen Geschäfte keinen rechtlichen Zusammenhang wollten, widerlegt (Staudinger/Wufka, § 313 BGB Rn. 176).

    Im Zeitpunkt der Beurkundungen neigte die Rechtsprechung eindeutig in die Richtung, daß es bei wechselseitiger Abhängigkeit von in verschiedenen Urkunden niedergelegten Verträgen genügt, den rechtlichen Zusammenhang in einer Urkunde - also nicht in sämtlichen - zum Ausdruck zu bringen (RG JW 1925, 2602 f; KG NJW-RR 1991, 688; ebenso BGHZ 104, 18, 23 "jedenfalls dann", wenn der eine Vertrag lediglich eine Ergänzung des ersten darstellt; zum heutigen Meinungsbild vgl. einerseits Soergel/Wolf, BGB 12. Aufl. § 313 Rn. 70; MünchKomm-BGB/Kanzleiter, 4. Aufl. § 311b Rn. 55 a.E.; Palandt/Heinrichs, BGB 62. Aufl. § 311b Rn. 32; Reithmann, in Reithmann/Albrecht, Handbuch der notariellen Vertragsgestaltung 8. Aufl. Rn. 85; andererseits OLG Hamm DNotI-Report 1996, 164; Staudinger/Wufka, § 313 BGB Rn. 185; Korte, aaO Rn. 3, 207).

  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04  

    Gewinnzusagen - Aufrechnungsmöglichkeit bei Bestellungen

    aa) Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist nicht nur nichtig, soweit es selbst gegen die guten Sitten verstößt, sondern grundsätzlich auch, soweit es sich auf ein sittenwidriges Ausgangsverhältnis bezieht und die Nichtigkeitsgründe bei seiner Abgabe noch fortbestehen (BGHZ 104, 18, 24).

    Auf die Kenntnis der Klägerin von den tatsächlichen Umständen, die das Unwerturteil begründen und die ihr auch schon bei Abschluß der Kaufverträge bekannt waren, kommt es bei einer derartigen Fallgestaltung nicht an (BGHZ 104, 18, 25).

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  • OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/89  

    Beurkundung des Verknüpfungswillens in allen Urkunden

    Der Formzwang des § 313 S. 1 BGB besteht für alle mit einem Grundstückskauf verknüpften Absprachen dann, wenn diese nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche Einheit mit dem Grundstücksgeschäft bilden sollen (BGHZ 104, 18 ff. = NJW 1988, 1781 f.).

    Nur durch solche Querverweise ist sichergestellt, daß die bei getrennten Beurkundungen bestehende Vermutung der rechtlichen Trennung der Geschäfte (vgl. etwa BGHZ 78, 346) zerstört wird und der wahre Wille der Parteien zum Ausdruck kommt.)Das Landgericht hat sich hierzu zutreffend auf die Entscheidung des BGH NJW 1988, 1781 und auf die des Kammergerichts NJW-RR 1991, 688 gestützt, wobei es in der Sache keinen Unterschied macht, ob an den zu einer rechtlichen Einheit verbundenen Vereinbarungen jeweils dieselben Parteien beteiligt sind oder (wie hier) verschiedene (BGH NJW 1989? 8981899).

    Da es in sämtlichen Verträgen an einem entsprechenden Querverweis fehlt, kann die Frage auf sich beruhen, ob der rechtliche Zusammenhang in sämtlichen Urkunden verlautbart sein muß (so OLG Hamm Urteil v. 04.07.1996 zu 22 U 116195/Bl. 450), was naheliegt, oder ob die Klarstellung in nur einer der Urkunden genügt (so für einen Sonderfall BGH NJW 1988, 1781).

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99  

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Zwar ist dem Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zu folgen, daß bei einer von den Parteien gewollten rechtlichen Einheit mehrerer, in verschiedenen notariellen Urkunden niedergelegten Vereinbarungen die wechselseitige Verknüpfung der Absprachen in den Urkunden selbst zum Ausdruck kommen muß (BGHZ 104, 18, 22 f).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98  

    Immobilien - Formerfordernis bei vom Grundstücksvertrag abhängigen Verträge

    Zutreffend geht das Berufungsurteil davon aus, daß in diesem Falle die zwischen den Teilen des einheitlichen Geschäfts bestehende Abhängigkeit urkundlichen Ausdruck finden muß (BGHZ 104, 18), wobei es, wie auch sonst, genügt, daß das Gewollte sich andeutungsweise (Senat BGHZ 63, 359, 362; 74, 116, 119; 87, 150, 154) im Beurkundeten wiederfindet.
  • BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05  

    Bauvertrag - Lohngleitklausel: Selbstbeteiligung über Änderungssätze hinaus?

    Ein wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz (schwebend) unwirksames Rechtsgeschäft kann nur wirksam bestätigt werden, wenn das Verbot entfallen ist (BGH, Urteil vom 16. März 1988 - VIII ZR 12/87, BGHZ 104, 18, 24).
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08  

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Nichtig ist aus diesem Grunde ein deklaratorisches Anerkenntnis nicht nur, soweit es selbst gegen eine Verbotsnorm verstößt, sondern grundsätzlich auch, soweit es sich auf ein gesetzwidriges Ausgangsverhältnis bezieht und die Nichtigkeitsgründe bei seiner Abgabe noch fortbestehen (BGH 16. März 1988 - VIII ZR 12/87 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 104, 18; OLG Celle 23. Oktober 2003 - 16 U 199/02 - NJW 2003, 3638).
  • OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02  

    Unternehmensberatung - Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

    b) Selbst wenn man jedoch von einem deklaratorischen Anerkenntnis ausgehen wollte, so ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 104, 18 ff.) nichtig, soweit es gegen eine Verbotsnorm oder die guten Sitten verstößt und ferner grundsätzlich auch dann, soweit es sich auf ein gesetz oder sittenwidriges Ausgangsgeschäft bezieht und die Nichtigkeitsgründe noch fortbestehen.
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11  

    Anerkenntnis eines Anspruchs aus zweifelhaftem Rechtsverhältnis

    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist danach nicht nur nichtig, soweit es selbst gegen die guten Sitten verstößt, sondern grundsätzlich auch, soweit es sich auf ein sittenwidriges Ausgangsverhältnis bezieht und die Nichtigkeitsgründe bei seiner Abgabe noch fortbestehen (vgl. ferner BGH, Urteil vom 16. März 1988 - VIII ZR 12/87, BGHZ 104, 18, 24).
  • BGH, 20.10.1999 - VIII ZR 335/98  

    Kaufrecht - Künftig entstehende Sache als Gegenstand eines Kaufvertrages

  • OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 16 U 196/04  

    Bausicherheiten - Vertragliche Sicherheitenabrede: Verhältnis zur VOB/B

  • OLG Hamm, 19.11.1999 - 12 U 92/99  

    Schadensersatzpflicht des Architekten; Zulässigkeit des Beitritts nach

  • KG, 19.05.2003 - 8 U 37/01  

    Formbedürftigkeit der mit einem Grundstückskaufvertrag verbundenen Geschäfte

  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87  

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 68/06  

    Gesellschaftsrecht - Notarielle Beurkundung der Übertragung von Geschaftsanteil

  • OLG Stuttgart, 10.02.2010 - 3 U 179/09  

    Handelsmakler: Wirksamkeit eines Vermittlungsauftrags zur Herbeiführung einer

  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 225/02  

    Wohnungseigentum - Wesentliche Bestandteile der Einzelabrechnung

  • BGH, 30.03.2006 - III ZR 187/05  

    Voraussetzung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

  • BGH, 24.06.2010 - V ZR 225/09  

    Grundbuchrecht - Sittenwidrigkeit bei Grundstückskauf (Kaufpreis 100 % überhöht)

  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 157/08  

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Glaubhaftmachung der Forderung

  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87  
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - 18 U 168/03  
  • OLG Brandenburg, 23.11.2005 - 4 U 100/05  

    Durch deklaratorisches Schuldanerkenntnis ausgeschlossene Einwendungen;

  • OLG München, 19.11.1997 - 7 U 2511/97  

    Übertragung von Geschäftsanteilen; Wirksamkeit bei Beurkundung durch schweizer

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 196/00  
  • OLG Hamburg, 18.12.2007 - 10 U 57/07  

    Immobilien - Wirksames rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot trotz Grundschuld?

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 23 U 158/01  
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