Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99   

Grundstückserwerb durch Naturschutzverband

§ 42 Abs. 2 VwGO (Anm.: vgl. auch § 47 Abs. 2 VwGO), keine Klagebefugnis bei rechtsmißbräuchlicher Begründung der Eigentümerstellung ("Sperrgrundstück")

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht - Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Teilerfolg von Klagen gegen den Neubau der A 71

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Teilerfolg von Klagen gegen den Neubau der A 71

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine Klagebefugnis bei Stützen auf missbräuchlich begründete Eigentümerstellung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Naturschutzverband durch Erwerb eines Sperrgrundstückes eigene Klagebefugnis begründen? (IBR 2001, 231)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 112, 135
  • DVBl 2001, 385
  • BauR 2001, 742
  • NZV 2001, 181
  • NVwZ 2001, 427
  • ZfBR 2001, 416
  • IBR 2001, 231
  • DÖV 2001, 338
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Wird zitiert von ... (31)  

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07  

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Hiernach ist es grundsätzlich unerheblich, aus welchen Beweggründen ein Kläger das Eigentum an einem Grundstück erworben hat (vgl. dieUrteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15 , vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 , vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 30 S. 143 undvom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 ).

    Ein weiteres Anzeichen können die zeitlichen Abläufe sein (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2000 a.a.O. BVerwGE 112, 135 ).

    In dem notariellen Kaufvertrag vom 21. Januar 1999 wurde (anders als etwa bei einer bloßen unentgeltlichen Nießbrauchsverschaffung wie im Fall BVerwGE 112, 135 ) ein vollständiger Besitz- und Nutzungsübergang vereinbart (Ziff. IV.).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99  

    Straßenplanungsrecht

    Dies folgt aus den Gründen, die der Senat im Urteil gleichen Datums in der Parallelsache BVerwG 4 A 10.99 zwischen denselben Beteiligten - außer dem Kläger zu 2 - dargelegt hat.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03  

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Allerdings ist anerkannt, dass beispielsweise eine rechtsmissbräuchliche Begründung von Eigentum dazu führen kann, dass eine hierauf gegründete Klagebefugnis abgesprochen werden darf (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 = Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 10 S. 21 f.); weiterhin ist anerkannt, dass eine Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sein kann, wenn etwa die Inanspruchnahme eines Gerichts für die subjektive Rechtsstellung des Klägers von vornherein nutzlos ist (vgl. etwa Beschluss vom 7. Februar 1997 - BVerwG 4 B 224.96 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 239 m.w.N.).
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