Rechtsprechung
   BVerwG, 01.08.2001 - 4 BN 43.01   

Grundstücksveräußerung nach Normenkontrollantrag

§ 47 VwGO, Prozeßführungsbefugnis des Grundstücksveräußerers für einen Normenkontrollantrag bleibt gem. § 173 VwGO i.V.m. § 265 Abs. 2 ZPO bestehen

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DRSP

    Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung

  • NWB SteuerXpert START

    VwGO § 47; ZPO § 265 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung

mehr
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prozessführungsbefugnis bei Rechtsnachfolge

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • DVBl (Leitsatz)

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren bei Grundstücksveräußerung

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verliert der Eigentümer eines Grundstücks durch Veräußerung die Prozessführungsbefugnis im Normenkontrollverfahren? (IBR 2002, 105)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 234
  • DVBl 2001, 1873 (Ls.)
  • BauR 2002, 64
  • NVwZ 2001, 1282
  • ZfBR 2002, 279
  • IBR 2002, 105
  • DÖV 2002, 128
  • DÖV 2002, 1
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Wird zitiert von ... (20)  

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2001 - 8 KN 229/01  

    Normenkontrollantrag; Prozessführungsbefugnis; Grundstücksveräußerung;

    Diese Bestimmungen sind nach § 173 VwGO auf Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne entsprechend anwendbar ( BVerwG, Beschl. v. 1.8.2001 - BVerwG 4 BN 43.01; ebenso: Nds. OVG, Urt. v. 4.4.2001 - 1 K 1593/00 -; OVG Berlin, Urt. v. 26.1.1996 - 2 A 9/92 - NVwZ 1997 S. 506; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, § 47 Rd. 34, 52).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Rechtsnachfolger - wie im vorliegenden Fall der Sohn des Antragstellers - damit einverstanden ist, dass sein Rechtsvorgänger den Prozess weiterführt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2011 - 8 S 1044/09  

    Normenkontrollverfahren: Rechtsschutz trotz Veräußerung!

    Es bleibt bei der Prozessführungsbefugnis des früheren Eigentümers (BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 BN 43.01 - NVwZ 2001, 1282; siehe auch Beschlüsse vom 26.08.1977 - IV B 124.77 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 32, vom 06.05.1992 - 4 B 139.91 - NJW 1993, 79, und vom 12.12.2000 - 7 B 68.00 - NVwZ-RR 2001, 406).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03  
    Das gilt auch in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne (BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 BN 43.01 -, BRS 64 Nr. 61), und zwar nicht nur, wenn - wie in dem dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Fall - die Festsetzungen des angegriffenen Plans das (veräußerte) Grundstück unmittelbar betreffen, sondern auch dann, wenn - wie hier - um die Rechtmäßigkeit nachteiliger Veränderungen für ein nicht im Plangebiet liegendes Grundstück gestritten wird, die auf Grund der Planfestsetzungen eintreten können (Sächsisches OVG, Urteil vom 18.07.2002 - 1 D 26/00 -, UA.S 12; vgl. auch Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 49. Aufl., § 265 Anm. 2 A).

    Für das Rechtsschutzinteresse, das neben der Antragsbefugnis Voraussetzung für die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags und damit des hier zur Entscheidung stehenden Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO ist, gilt das im vorherigen Absatz Ausgeführte entsprechend: Die Veräußerung des Grundstücks hat auch insoweit auf den Prozess keinen Einfluss, d.h. das Rechtsschutzinteresse entfällt dadurch nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 BN 43.01 -, a.a.O., in dem die Frage des Fortbestands des Rechtschutzinteresses mit keinem Wort problematisiert wird; vgl. aber auch dessen Beschlüsse vom 26.08.1977 - 4 B 124.77 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 32 sowie vom 06.05.1992 - 4 B 139.91 - NJW 1993, 79 f, 80).

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