Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1998 - III ZR 137/98 |
Grundstückswert im Fluglärmgebiet
§§ 3, 256 ZPO, 20%iger BGB Abschlag bei der Streitwertfestsetzung für positive Feststellungsklagen auch bei Erfüllungsbereitschaft des Schuldners
Volltextveröffentlichungen (3)
- caselaw.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 546Abs. 1
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 06.05.1998 - 1 U 1568/93
- BGH, 29.10.1998 - III ZR 137/98
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1999, 362
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98 Höhere Pegelwerte als 67 dB(A) sind nicht mehr weit von der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle für Verkehrslärmimmissionen (Straßenverkehr) in Wohngebieten bei Dauerschallpegeln im Bereich von 70 bis 75 dB(A) tags entfernt (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1998, NJW-RR 1999 S. 362; v. 25.3.1993, BGHZ 122 S. 76, 81).
- BGH, 20.10.2005 - IX ZR 80/03
Streitwert für Klagen auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses
Der Abschlag von 20 % wird sogar dann vorgenommen, wenn der Kläger - was hier nicht vorgetragen ist, aber daraus folgen könnte, dass hinter dem beklagten Anwalt dessen Haftpflichtversicherer steht - damit rechnen kann, dass sein Gegner auf ein Feststellungsurteil hin freiwillig zahlt; denn auch hier muss die weniger weittragende, weil in der Hauptsache nicht vollstreckungsfähige Wirkung eines Feststellungsurteils gegenüber einem Leistungsurteil Berücksichtigung finden (BGH, Beschl. v. 29. Oktober 1998 - III ZR 137/98, BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 5 mit weiteren Nachweisen). - LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2007 - 1 Ta 213/07
Gegenstandswert - Abschlag bei Klage auf Feststellung einer Verpflichtung zum …
Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, dass der Abschlag bei der Festsetzung des Gegenstandswertes für eine Feststellungsklage üblicherweise mit 20 % beziffert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28.11.1990, NJW-RR 1991, 509; Beschluss vom 29.10.1998, NJW-RR 1999, 362 f.; Beschluss vom 21.05.2003, AnwBl. 2003, 597 f.; NJW-RR OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 24.06.2005 - 4 W 23/05;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 3 Rd. 16;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 3 Rd. 65).
- OLG Jena, 04.07.2008 - 4 W 338/08
Zum Feststellungsabschlag bei positiven Feststellungsklagen
Das gilt selbst dann, wenn Klagen gegen Behörden oder Versicherungen gerichtet werden, wenn im Falle des Obsiegens mit freiwilliger Leistung gerechnet werden kann (BGH NJW-RR 99, 362; OLG Hamm JurBüro 86, 752; OLG Köln JurBüro 86, 1403). - OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 17 W 61/10
Streitwert einer Klage auf Zahlung oder Feststellung von Ansprüchen gegen die …
Dabei ist regelmäßig - und zwar auch dann, wenn der Kläger davon ausgehen kann, dass der Beklagte bei einem stattgebenden Urteil seine festgestellte Verpflichtung erfüllen wird (BGH, B. vom 29.10.1998, NJW-RR 1999, 362ff., Rz. 4;… U. vom 03.02.1988, NJW-RR 1988, 689ff., Rz. 4) - ein Abschlag vom Nominalbetrag vorzunehmen. - OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10
Streitwert einer Klage um die Beteiligung an einem Treuhandguthaben
a) Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass sich der Gebührenstreitwert der positiven Feststellungsklagen jeweils auf 80 % einer entsprechenden Leistungsklage beläuft (und damit auf 468.504 EUR (80% von 585.630 EUR) bezüglich der Klage und auf 1.045.768 EUR (80% von 1.307.210 EUR) bezüglich der jeweiligen Widerklage (BGH NJW-RR 1999, 362 ).
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