Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.1998 - 11 B 35.98 |
Grundwassergefährdung
Zustandsstörerhaftung, Art. 14 GG, Verhältnismäßigkeit, 'Opferposition'
Volltextveröffentlichungen (3)
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Gefahr für Grundwasser; Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers; Verursachungsstörerhaftung des Grundstücksmieters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigentumsgarantie - Haftung des Grundstückseigentümers für Grundwassergefährdung durch den Grundstücksmieter
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Gefahr für Grundwasser; Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers; Verursachungsstörerhaftung des Grundstücksmieters; Eigentumsgarantie; Verhältnismäßigkeit.
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 27.07.1995 - W 6 K 94.792
- VGH Bayern, 03.04.1998 - 22 B 95.3095
- BVerwG, 10.07.1998 - 11 B 35.98
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 3582
- NZM 1998, 886
- NVwZ 1999, 71
- DÖV 1998, 968
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96
Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für …
Dementsprechend heißt es im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1998 (ZfW 1999 S. 157), dass keine Bedenken gegen eine Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers bestünden, wenn die Gefahrenlage gerade infolge der privatnützigen Verwendung des Grundstücks, nämlich infolge seiner Vermietung, eingetreten und die Kostenlage vergleichsweise niedrig sei. - VG Hamburg, 27.09.2010 - 10 K 410/10
(Gebührenbescheid wegen einer Abschleppmaßnahme - hier: Unmöglichkeit der …
Auf der Primärebene der tatsächlichen Gefahrenabwehr ist auch dann, wenn zwei Störer unabhängig voneinander die Gefahr verursacht haben ohne dabei bewusst zusammengewirkt haben, jeder der Störer als für den gesamten Gefahrenzustand verantwortlich anzusehen (…vgl. VGH München, Urt. v. 22.4.1992, NJW 1993, 81; BVerwG, Beschl. v. 10.7.1998, NJW 1998, 3582;… Denninger in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage 2007, Abschnitt E, Rn. 121).
