Rechtsprechung
| BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00 |
Gültigkeitsdauer Telefonkarten
§ 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Einzelfall eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot (Äquivalenzprinzip) bei zeitlicher Begrenzung der Berechtigung aus einem Inhaberpapier (§ 807 BGB);
§ 9 Abs. 1 AGBG, Grenzen des Transparenzgebots (jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (16)
mehr- openjur.de
- JurPC
- rws-verlag.de
Unwirksamkeit einer die Gültigkeit von Telefonkarten befristenden Klausel
- jurawelt.com
Frage der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die eine Befristung von Telefonkarten festlegen
- RA Kotz
BGH erklärt Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten für unwirksam
- beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Unwirksamkeit einer Klausel zur Befristung der Gültigkeitsdauer von Telefonkarten ohne Entschädigung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befristung von Telefonkarten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
AGB - Wirksamkeit der Befristung von Telefonkarten durch AGB
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten verstößt gegen das Äquivalenzprinzip
- Kommunikation & Recht
Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten verstößt gegen das Äquivalenzprinzip
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit einer die Gültigkeit von Telefonkarten befristenden Klausel
Kurzfassungen/Presse (11)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 8, 9 AGBG a.F.; § 307 BGB n.F.
AGB-Klausel, die den Verfall von Guthaben einer Telefonkarte vorsieht, ist unwirksam - bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Befristung von Telefonkarten in AGB ohne Anrechnung des Guthabens
- 123recht.net (Pressemeldung, 12.6.2001)
Guthaben-Verfall nach Fristablauf bei Telefonkarten unwirksam // Urteil des OLG Köln grundsätzlich bestätigt
- Beck-Ticker (Kurzmitteilung)
BGH erklärt Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten für unwirksam
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Telefonkarte 'gültig bis': Telekom AG darf Gültigkeitsdauer ihrer Telefonkarten nicht befristen
- finanztip.de (Kurzinformation)
Telefonkarten haben kein Verfallsdatum
- justicia.de (Kurzinformation)
Verfall von Guthaben
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Besprechungen u.ä. (4)
- RA ONLINE
, S. 604 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfall von Telefonkartenguthaben
- urteilsticker.de (Entscheidungsbesprechung)
Befristung von Telefonkarten - Gutscheine und unerlaubte Befristung
- beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Unwirksamkeit einer Klausel zur Befristung der Gültigkeitsdauer von Telefonkarten ohne Entschädigung
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksamkeit einer die Gültigkeit von Telefonkarten befristenden Klausel
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 148, 74
- NJW 2001, 2635
- ZIP 2001, 1418
- MDR 2001, 1226
- WM 2001, 1466
- K&R 2001, 465
- BB 2001, 1543
- MMR 2001, 806
- DB 2001, 1879
Wird zitiert von ... (48)
- OLG München, 22.06.2006 - 29 U 2294/06
Verfall von Prepaid-Guthaben war einmal // Verbraucherzentrale: Ein Sieg für den …
In dem von der Klägerin immer wieder zitierten BGH-Urteil vom 12.06.2001 (BGHZ 148, 74 = MMR 2001, 806) sei aufgrund der Besonderheiten des Falles eine Gültigkeitsbefristung auf Telefonkarten als unvereinbare Abweichung vom Äquivalenzprinzip angesehen worden.Es obliegt daher grundsätzlich der Beklagten als Mobilfunkanbieter, in eigener Verantwortung Art und Umfang der von ihr angebotenen Leistungen sowie die Bemessung des vom Kunden dafür zu entrichtenden Entgelts zu bestimmen (vgl. BGH MMR 2001, 806, 807 - Befristung von Telefonkarten).
Auch Vertragstypen, die im Gesetz ungeregelt geblieben sind, können am Maßstab der §§ 307 ff. BGB gemessen werden (vgl. BGH MMR 2001, 806, 807 f.).
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGH MMR 2001, 806, 808).
Darin liegt eine Abweichung von Rechtsvorschriften im Sinne von § 307 Abs. 3 BGB (vgl. BGH MMR 2001, 806, 807;… Köhler aaO S 221 m. w. N.).
aa) Das bürgerliche Recht kennt für Verpflichtungen aus schuldrechtlichen Verträgen im Allgemeinen nur das in den §§ 194 ff. BGB im Einzelnen geregelte Rechtsinstitut der Verjährung, nicht dagegen besondere, von der Frage der Verjährung unabhängige Verfallsregelungen (vgl. BGH MMR 2001, 806, 808).
Eine weitere Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts liegt darin, dass die streitige Klausel a) in das vertragliche Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH MMR 2001, 806, 808) eingreift, weil der Kunde vorausbezahlte Leistungen nur im Rahmen der in der Klausel festgelegten zeitlichen Grenzen in Anspruch nehmen kann (…vgl. Köhler aaO S. 223 f.).
bb) Es kann hier dahinstehen, ob formularmäßige Verfallsklauseln prinzipiell eine nicht hinnehmbare Verletzung des Äquivalenzprinzips enthalten und eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellen (vgl. BGH MMR 2001, 806, 808 zu Berechtigungskarten und Gutscheinen sowie BGH NJW 1991, 1745 zu einer Ausschlussfrist in den Teilnahmebedingungen für die Pferdewette "RennQuintett";… ferner Köhler aaO S. 223).
Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Rechtssache insbesondere im Hinblick auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.06.2001 (BGHZ 148, 74 = MMR 2001, 806), das eine den hier streitgegenständlichen Verfallsklauseln ähnliche Klausel zum Gegenstand hat, keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) hat und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen.
- BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07
Sperrung von Telefonkarten ohne Gültigkeitsvermerk
Aufgrund des jeweiligen Telefonkartenvertrages ist die Beklagte ebenso wie bereits ihre Rechtsvorgängerin verpflichtet, für die Kartennutzung ein funktionierendes Netz öffentlicher Fernsprecher vorzuhalten und den Karteninhabern, auch dem Kläger, die Führung von Telefongesprächen im Rahmen des jeweiligen Guthabens zu ermöglichen (BGHZ 148, 74, 78).Dabei kann offen bleiben, ob Telefonkarten als sogenannte kleine Inhaberpapiere im Sinne von § 807 BGB einzuordnen sind (so OLG Köln, ZIP 2000, 1836, 1837; ausdrücklich offen gelassen in BGHZ 148, 74, 76; vgl. Hofbauer/Hahn, MMR 2002, 589 ff m.w.N.; Westermann, K & R 2001, 489, 491 ff m.w.N.).
Außerdem beruft sich die Beklagte darauf, dass sie nur mit Hilfe der Befristung der Telefonkarten in der Lage sei, den um sich greifenden Fällen des Missbrauchs durch Manipulationen an den Chips, die ihr in der Vergangenheit hohe Verluste verursacht hätten, wirksam zu begegnen (vgl. dazu BGHZ 148, 74, 83 f).
- LG München I, 05.04.2007 - 12 O 22084/06
Auch Amazon-Gutscheine müssen drei Jahre gelten
Insbesondere aus der Entscheidung des BGH (BGH NJW 2001, 2635) ergebe sich, dass es grundsätzlich zulässig sei, Geschenkgutscheine mit einem Verfallsdatum zu versehen.(c) Allgemeine Ausschlussfristen für einen Anspruch kennt das bürgerliche Recht für schuldrechtliche Verträge abgesehen von der Regelung der Verjährung nicht (vgl. BGH NJW 2001, 2635 ff.).
Verträge geltenden Regelungen des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGHZ 96, 103 ff. sowie BGH NJW 2001, 2635 ff.).
- OLG Köln, 03.06.2009 - 11 U 213/08
Rechtsfolgen nachträglicher Sperrung von Telefonkarten
Aufgrund des jeweiligen Telefonkartenvertrages ist die Beklagte ebenso wie ihre Rechtsvorgängerin verpflichtet, für die Kartennutzung ein funktionierendes Netz öffentlicher Fernsprecher vorzuhalten und den Karteninhabern die Führung von Telefongesprächen im Rahmen des jeweiligen Guthabens zu ermöglichen (BGH a.a.O. sowie BGHZ 148, 74, 78 = NJW 2001, 2635).Diese Merkmale sind bei Telefonkarten erfüllt (ebenso OLG Köln - 6. Zivilsenat, ZIP 2000, 1836 = OLGR 2000, 387;… Habersack a.a.O., Rn. 12;… Palandt/Sprau, BGB, 68. Auflage, § 807 Rn. 3;… Staudinger/Marburger, BGB, Bearbeitung 2009, § 807 Rn. 5;… Buck-Heeb in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Auflage, § 807 Rn. 4;… Jauernig/Stadler, BGB, 12. Aufl., § 807 Rdn. 1; offenlassend BGHZ 148, 74, 76 = NJW 2001, 2635; NJW-RR 2008, 562 = MMR 2008, 458).
Der durch den Telefonkartenvertrag bzw. nach §§ 807, 793 BGB begründete Telefonieranspruch (BGHZ 148, 74, 78 = NJW 2001, 2635; NJW-RR 2008, 562 = MMR 2008, 458) bleibt davon unberührt.
- BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06
AGB - Unwirksame Klauseln in Abonnementverträgen von Bezahlfernsehen
Hingegen sind Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen abweichend vom Gesetz oder der nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte geschuldeten Leistung einschränken, ausgestalten oder modifizieren, inhaltlich zu kontrollieren (BGHZ 100, 157, 173 f; 130, 150, 156; 146, 138, 140; 148, 74, 78; jeweils m.w.N.). - LG München I, 26.01.2006 - 12 O 16098/05
Kein Verfall von Prepaid-Guthaben
Der Kläger hält die Klausel a für unwirksam wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unter Berufung auf die Entscheidung BGH, NJW 2001, 2635 ("Telefonkarten").Dabei fallen unter den Begriff der Leistungsbeschreibung solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen ( BGH, Urt. v. 12.06.2001 - XI ZR 274/00 , NJW 2001, 2635 ).
Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich, und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (…vgl. z. B. BGH, Urt. v. 21.03.1991 - III ZR 94/89, NJW 1991, 1745; BGH, NJW 2001, 2635 ).
- OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
Gültigkeitsbefristung von Amazon-Gutscheinen unzulässig
In dieses Äquivalenzverhältnis wird auch durch eine vertragliche Regelung eingegriffen, die die Werthaltigkeit einer Gegenleistung, die ein Vertragspartner auf Grund eigener Vorleistung verlangen kann, zeitlich über die Verjährungsregelungen hinaus beschränkt (vgl. BGH NJW 2001, 2635 [2637]).Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. BGH NJW 2001, 2635 [2637]; OLG München NJW 2007, 227 [228]; jeweils zu einer Abkürzung der damals noch dreißig Jahre betragenden Regelverjährungsfrist).
- BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
Rechtsnatur von Briefmarken / Umtauschrecht nach Euro-Einführung
dd) Aus der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Juni 2001 (BGHZ 148, 74 ff.) ergibt sich entgegen der Ansicht der Revision nichts anderes. - OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09
Widerrufsrecht für im Wege des Fernabsatzes angebotene Bahntickets - …
Eine Abweichung der beanstandeten AGB von einer gesetzlichen Regelung - als Voraussetzung einer Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB - kommt allerdings insofern in Betracht, als das bürgerliche Recht für Verpflichtungen aus schuldrechtlichen Verträgen im allgemeinen nur das in den §§ 194 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Verjährung kennt, nicht dagegen besondere, von der Frage der Verjährung unabhängige Ausschlussfristen (vgl. BGH, NJW 2001, 2635, 2637).In dieses Äquivalenzverhältnis wird auch durch eine vertragliche Regelung eingegriffen, die die Werthaltigkeit einer Gegenleistung, die ein Vertragspartner auf Grund eigener Vorleistung verlangen kann, zeitlich über die Verjährungsregelungen hinaus beschränkt (vgl. BGH, NJW 2001, 2635, 2637; OLG München, NJW-RR 2008, 1233, 1234).
Der Kunde profitiert im Unterschied zu einem Erwerber von Telefonkarten (vgl. BGH, NJW 2001, 2635) oder Geschenkgutscheinen (OLG München, NJW-RR 2008, 1233, 1234) bereits dadurch, dass er die Fahrkarte zu einem gegenüber dem regulären Preis - in der Regel deutlich - niedrigeren Preis erhält.
- BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
Aktienrecht - Entgelt bei Nichtzuteilung von Neuemissionen
Danach hat der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen und dabei auch die wirtschaftlichen Nachteile einer Regelung für die Gegenseite so deutlich zu machen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. z.B. BGHZ 106, 42, 49; Senatsurteil BGHZ 148, 74, 79; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Klausel zu Inanspruchnahme nur eines Teils der Gesamtleistung
- BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10
Fahrzeugverkauf durch Provisionshändler ist Geschäftsbesorgung
- OLG Köln, 27.02.2007 - 3 U 113/06
Nachträgliche Befristung der Gültigkeitsdauer
- LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 458/05
Vodafone darf Prepaid-Guthaben nicht verfallen lassen // Verbraucherschützer …
- BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00
Inhaltskontrolle von Preisabreden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt
- LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
Unwirksame Klauseln in Mobilfunk-AGB / Mahnkosten und Preisänderungen
- LG Heilbronn, 12.03.2009 - 6 O 341/08
Abschlussgebühr bei Bausparverträgen weiterhin zulässig
- BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Klausel zu Inanspruchnahme nur eines Teils der Gesamtleistung
- BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
AGB - Keine Gebühr für Kartenzahlung, wenn alleinige Zahlungsmethode
- LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 196/08
Verbandsklage wegen Wettbewerbsverstößen: Irreführende Werbung für …
- AG Wuppertal, 19.01.2009 - 35 C 39/08
Unzulässige zeitliche Begrenzung der Geltung einer Mehrfachbade- und schwimmkarte
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 103/04
Speditionsrecht - Durchführung von Schnittstellenkontrollen
- OLG Köln, 31.07.2009 - 6 U 224/08
"Cross Ticketing" bzw. "Cross Border Selling" bleiben unzulässig
- BGH, 28.01.2010 - Xa ZR 37/09
Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft
- BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10
Immobilienmakler - AGB: "Tätigkeitsentgelt" für Reservierung?
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 108/04
Haftung eines Paketbeförderungsdienstes bei Verzicht auf die Durchführung von …
- OLG Hamm, 01.02.2010 - 31 U 130/09
Klausel über Abschlussgebühr wirksam
- OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06
Bezahlfernsehen
- BGH, 11.03.2010 - III ZR 178/09
Verjährung des Umtauschanspruchs für alte Telefonkarten
- LG Hamburg, 07.08.2009 - 324 O 650/08
Der Kläger ist der Dachverband der Verbraucherzentralen und qualifizierte …
- BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Klauselkontrolle: Verlängerung der Kündigungsfrist für BahnCard
- OLG Koblenz, 21.06.2004 - 12 U 786/03
- BGH, 23.02.2011 - XII ZR 101/09
Schadensrecht - Verletzung des Transparenzgebots in AGB: Rechtsfolge?
- OLG Nürnberg, 08.04.2003 - 3 U 3262/02
Unangemessene AGB-Klausel: Verfall von Restguthaben aus einem …
- OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 137/02
Formularmäßige Vereinbarung der Gültigkeitsbefristung einer Telefonkarte
- OLG Köln, 25.11.2004 - 14 U 15/04
Verbraucherrecht - Kein Umtausch ungültiger Pfennigbriefmarken mehr möglich
- OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 15 U 58/04
Paketbeförderung: Wirksamer Verzicht auf Schnittstellenkontrollen in den …
- OLG Hamburg, 01.07.2010 - 3 U 129/08
Formularmäßige Vereinbarung eines Zusatzentgelts für die Rückzahlung eines …
- OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 15 U 70/04
Frachtvertrag: Beweiserleichterungen des kaufmännischen Versenders gegenüber …
- OLG Nürnberg, 22.02.2007 - 12 U 1636/06
Verjährungsfrist für den Umtausch bis zum 31.12.2001 ausgegebener Telefonkarten
- AG Bremen, 23.12.2008 - 8 C 4/08
- LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
Pauschallohnabrede zur Abgeltung einer bestimmten Anzahl von Überstunden; …
- LG Berlin, 21.05.2008 - 4 O 86/08
- OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
- LG Berlin, 05.08.2009 - 4 O 532/08
Unzulässige Begrenzung der Gültigkeitsdauer eines Reisegutscheins einer …
- LG Bonn, 28.06.2002 - 10 O 181/02
- LG Hamburg, 07.08.2009 - 324 O 850/08
Unzulässigkeit alter Klauseln in den AGB von Google
- LG Gießen, 28.07.2010 - 1 S 65/10
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