Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70; 1 BvR 307/71; 1 BvR 61/73; 1 BvR 255/73; 1 BvR 195/75   

Güterkraftverkehr

Art. 12 GG, Stufentheorie, objektive Zulassungsschranke

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Main, 01.12.1970 - VI/2 - E - 32/69
  • VG Aachen, 08.12.1971 - 3 K 284/71
  • AG Würzburg, 16.06.1972 - 1 OWi 277/72
  • BayObLG, 13.11.1972 - RReg. 4 St 525/72
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.04.1975 - VII OVG - A 65/75
  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70; 1 BvR 307/71; 1 BvR 61/73; 1 BvR 255/73; 1 BvR 195/75

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 40, 196
  • NJW 1976, 179
  • DVBl 1976, 676



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Wird zitiert von ... (60)  

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01  

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwehr der Gefahren, die mit dem Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen verbunden sind, für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00  

    Vergabe - Tariftreueregelungen sind verfassungsgemäß!

    Daher können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den ihm bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Regelungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82  

    Arbeitnehmerüberlassung

    c) Das zur Verwirklichung der gesetzgeberischen Ziele eingesetzte Mittel des Verbotes ist geeignet, die angestrebten Zwecke zu fördern, insbesondere die Bekämpfung illegaler Leiharbeit wirksamer zu gestalten (vgl. BVerfGE 30, 292 (316)) und eine weitere Verschlechterung der Situation zu verhindern oder einzudämmen (vgl. BVerfGE 40, 196 (222 f.)).

    Das Bundesverfassungsgericht kann sich darauf beschränken, die von den beschwerdeführenden Verleihern aufgezeigten oder sonst in Fachkreisen diskutierten Alternativen darauf zu prüfen, ob sie den erstrebten Zweck in einfacherer, gleich wirksamer, aber die Grundrechte weniger fühlbar einschränken der Weise erreichen könnten (vgl. BVerfGE 40, 196 (223) m.w.N.).

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