Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2000 - VI ZR 411/99   

Gurtpflicht bei verkehrsbedingtem Halt

§ 254 BGB, § 21a StVO: "während der Fahrt" umfaßt auch verkehrsbedingten Halt

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • openjur.de
  • verkehrsrechtsforum.de

    Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last.

  • RA Kotz

    Nichteinhaltung der Gurtanlegepflicht durch Kfz-Insassen

  • RA Kotz

    § 254 Da; § 21a Abs. 1 BGB
    Gurtanlegepflicht was ist hier zu beachten?!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitverschulden bei Nichtanlagen des Sicherheitsgurts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (9)

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  • nomos.de , S. 39 (Leitsatz)

    § 254 BGB; § 21a Abs. 1 StVO 1970
    Schadensersatz aus Verkehrsunfall/Mitverschulden/Gurtanlegepflicht

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bei kurzzeitigem verkehrsbedingten Anhalten

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Ohne Gurt: Unfallopfer ist für seine Verletzungen mitverantwortlich

  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Gurtpflicht auch bei kurzen Stopps

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 1485
  • MDR 2001, 386
  • NZV 2001, 130
  • VersR 2001, 524
  • NJ 2001, 426 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 109/06  

    Schadensrecht - Überforderung von Kindern im Straßenverkehr

    Der einheitliche Vorgang der Fahrt wird nicht dadurch beendet, dass das Fahrzeug durch verkehrsbedingte Umstände vorübergehend angehalten wird (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 411/99 - VersR 2001, 524).
  • OLG Celle, 24.11.2005 - 211 Ss 111/05  

    Straßenverkehr: Gurtpflicht und Telefonierverbot bei Anhalten vor Rotlichtampel

    Dem aber steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2000 (BGH NJW 2001, 1485) entgegen.
  • OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 Ss OWi 1050/06  

    Handynutzung bei Rot doch erlaubt

    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.12.2000 (NJW 2001, 1485 f.) ausgeführt hat, die Gurtanlegepflicht des § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO bestehe auch bei vorübergehendem verkehrsbedingten Anhalten des Fahrzeuges, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nach dieser Vorschrift Sicherheitsgurte während der "Fahrt" angelegt sein müssen und der Begriff "Fahrt" in diesem Zusammenhang, insbesondere auch in Ansehung des mit der Anlegung des Sicherheitsgurtes verfolgten Schutzzwecks, zwanglos vorübergehendes Halten mit umfasst.
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  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01  

    Sozialrecht - Rentenleistungen für Unfallgeschädigte

    Die Voraussetzungen für eine Analogie, eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes und eine vergleichbare Interessenlage (vgl. dazu Senatsurteil vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 411/99 - VersR 2001, 524, 525 m.w.N.), liegen vor.
  • OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06  

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des verletzten Beifahrers wegen

    Legt ein Beifahrer im Auto entgegen § 21 a Abs. 1 StVO nicht den Sicherheitsgurt an, so fällt ihm ein Mitverschulden an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH NZV 2001, 130 sowie die darin genannten Rechtsprechungsnachweise).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 217/04  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Es handelt sich um ein Mitverschulden bei der Entstehung des Schadens im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB (BGH, NJW 1991, 230 f., sowie NJW 2001, 1485 f., st. Rspr.; Senatsurteil vom 10.03.2003, Az.: 1 U 150/02; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 9 StVG, Rn. 48 m. w. N.; Hentschel, aaO, § 21a StVO, Rn. 9).
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