Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
Gurtpflicht bei verkehrsbedingtem Halt
§ 254 BGB, § 21a StVO: "während der Fahrt" umfaßt auch verkehrsbedingten Halt
verkehrsrechtsforum.de
Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last.
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Fundstellen
NJW 2001, 1485
MDR 2001, 386
NZV 2001, 130
VersR 2001, 524