Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
12.12.2000
Aktenzeichen
VI ZR 411/99
Dazu im Internet

dejure.org

Gurtpflicht bei verkehrsbedingtem Halt

§ 254 BGB, § 21a StVO: "während der Fahrt" umfaßt auch verkehrsbedingten Halt

lexetius.com

bundesgerichtshof.de

verkehrsrechtsforum.de

Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last.

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judicialis

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Fundstellen
NJW 2001, 1485
MDR 2001, 386
NZV 2001, 130
VersR 2001, 524
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