Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1972 - I WB 127.72   

Haar-Erlaß

§ 10 Abs. 4 SG, Art. 1, 2 GG

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 46, 1
  • NJW 1972, 1726



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78  
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  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05  

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Eine solche Behandlung kann in dem Schneiden der Kopfhaare nur liegen, wenn dies zu einer Entstellung oder Verunstaltung führt (Beschlüsse vom 25. Juli 1972 BVerwG 1 WB 127.72 BVerwGE 46, 1 und vom 13. April 1994 BVerwG 1 WB 64.93 BVerwGE 103, 99 ).
  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89  

    Alkoholverbot für Luftfahrzeugführer und Besatzungsangehörige der Bundeswehr

    Demnach können die staatsbürgerlichen Rechte der Soldaten im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch die gesetzlich begründeten Soldatenpflichten beschränkt werden (BDHE 5, 231; BVerwGE 46, 1).

    Werden einem Soldaten in Ausformung seiner Pflicht zum treuen Dienen besondere Pflichten auferlegt, so bleibt in diesem Bereich den zuständigen militärischen Vorgesetzten ein Raum, den sie unter militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen ausfüllen können (BVerwGE 46, 1, 3).

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  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77  
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  • VGH Hessen, 16.11.1995 - 1 TG 3238/95  

    Dienstliche Weisung zur Haartracht eines Polizeivollzugsbeamten - Eingriff in das

    Mit Rücksicht auf Art. 87 a, 87 b GG kann die Erhaltung der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr als ein solches Rechtsgut gelten, so daß jedenfalls für diesen Bereich keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Einschränkung von Grundrechten durch Vorschriften über das Erscheinungsbild von Soldaten bestehen (vgl. zum sogenannten "Haar-Erlaß" des Bundesministers für Verteidigung vom 13. Mai 1972: BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1972, BVerwGE 46, 1).

    Da die Beschwerde bereits aus diesen Gründen keinen Erfolg haben kann, läßt der Senat dahinstehen, ob mit dem Ansinnen, der Antragsteller solle sich den Zopf abschneiden und die Haare kürzen lassen, nicht sogar ein Eingriff in das Grundrecht des Antragstellers auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) verbunden ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1972 a.a.O., S. 6 f.).

  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 153.83  
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  • BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 85.89  

    Recht der Soldaten: Befristetes Alkoholverbot vor Dienstbeginn

    Demnach können die staatsbürgerlichen Rechte der Soldaten im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch die gesetzlich begründeten Soldatenpflichten beschränkt werden (BDHE 5, 231; BVerwGE 46, 1).

    Werden einem Soldaten in Ausformung seiner Pflicht zum treuen Dienen besondere Pflichten auferlegt, so bleibt in diesem Bereich den zuständigen militärischen Vorgesetzten ein Raum, den sie unter militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen ausfüllen können (BVerwGE 46, 1, 3).

  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69  
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  • OLG Hamm, 20.10.2011 - 6 U 116/11  

    Geschäftsführung ohne Auftrag, Verwaltungsträger, Privare, öffentlich-rechtliche

    Allerdings muss man eine gewisse Erheblichkeit verlangen (vgl. MünchKomm-Wagner a.a.O. § 823 Rdn. 73; BeckOK-Spindler BGB § 823 Rdn. 30 unter Hinweis auf BGH NJW 1953, 1440 und BVerwG NJW 1972, 1726; AG Köln NJW-RR 2001, 1675), da leichteste Zustandsveränderungen im Rahmen der Bandbreite üblicher, alltäglicher körperlicher Befindlichkeiten, die gemeinhin nicht als "krank" oder Beeinträchtigung der Gesundheit oder des Körpers angesehen werden, eben noch kein von den normalen körperlichen Funktionen abweichender Zustand ist.
  • BVerwG, 16.01.1980 - 1 WB 97.78  
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  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 9.95  

    Recht der Soldaten: Anforderungen an ein Versetzungshindernis

  • BVerwG, 24.11.1981 - 1 WB 1.79  
  • BVerwG, 10.01.1973 - I WB 146.72  
  • BVerwG, 10.01.1973 - I WB 212.72  
  • BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 121.88  
  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02  
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