Rechtsprechung
| BGH, 30.06.2000 - V ZR 149/99 |
Haftung für Wohngeldrückstände
§ 123 BGB, Ausschluß der Anfechtung nach § 242 BGB (hier verneint)
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- Deutsches Notarinstitut
(Volltext/Leitsatz)
BGB §§ 123 Abs. 1, 242 Ca
Für die Frage, ob die Rechtslage des Getäuschten beeinträchtigt ist, kommt es auf den Zeitpunkt der Abgabe der Anfechtungserklärung an, nicht den des Zugangs - Prof. Dr. Lorenz
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und § 242 BGB bei Wegfall des Anfechtungsgrundes: Maßgeblicher Zeitpunkt
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 123 Abs. 1, 242 Ca
Für die Frage, ob die Rechtslage des Getäuschten beeinträchtigt ist, kommt es auf den Zeitpunkt der Abgabe der Anfechtungserklärung an - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitpunkt der Beeinträchtigung bei arglistiger Täuschung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Pflicht des Anfechtungsberechtigten gegenüber dem Täuschenden zur Einräumung der Möglichkeit, die herbeigeführten Beeinträchtigungen zu beseitigen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Anfechtung wegen Täuschung
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtungsberechtigung des arglistig Getäuschten bei Beeinträchtigung zur Zeit der Abgabe, nicht notwendigerweise des Zugangs, der Anfechtungserklärung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 2894
- ZIP 2000, 1674
- MDR 2000, 1234
- WM 2000, 2103
- JR 2001, 242
- DB 2000, 2320
