Rechtsprechung
| BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03 |
Haftverhältnisse in Indien
Art. 2 GG, Auslieferung bei drohender Folter und unmenschlichen Haftbedingungen (Art. 3 MRK, Art. 25 GG), hier: Auslieferung trotz Üblichkeit der Folter in Indien zulässig, Vorliegen eines deutsch-indischen Auslieferungsvertrags, der menschenrechtliche Mindeststandards vorsieht;
Sondervotum: "Der Rechtsstaat kennt keine von Rechts wegen jeder Widerlegung entzogenen Annahmen über die Wirklichkeit"
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 73 IRG; § 77 IRG; § 33 Abs. 4 IRG; § 33a StPO; Art. 3 UN-Antifolterkonvention; Art. 3 EMRK
Auslieferungshaft (zum Zwecke der Strafverfolgung; Indien); verbindlicher völkerrechtlicher Mindeststandard; unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung (ordre-public-Vorbehalt; materielle Grundlage); Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Menschenwürde; UN-Antifolterkonvention; Folter; lebenslange Freiheitsstrafe; unerträglich harte Strafe; grausame, unmenschliche, erniedrigende Strafe / Behandlung; Grundsatz der Subsidiarität; rechtliches Gehör; Prüfungsumfang des BVerfG bei Auslieferungssachen (Willkürverbot; Unvertretbarkeit; sachfremde und damit willkürliche Erwägungen; (Gegenseitigkeit); Anforderungen an die Darlegung der Gefahr einer menschenrechtswidriger Behandlung (stichhaltige Gründe für eine "beachtliche Wahrscheinlichkeit"); geschlossener aber noch nicht ratifizierter völkerrechtlicher Vertrag; völkerrechtliches Frustrationsverbot; Folterverbot der EMRK (Soering-Rechtsprechung); abweichende Meinung Sommer / Lübbe-Wolff: verfassungsrechtliche Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung / effektiver Grundrechtsschutz durch Verfahren; unmenschliche / erniedrigende Behandlung / Bestrafung durch langjährige Inhaftierung unter desolaten Bedingungen; Recht auf Widerlegung tatsächlicher Vermutungen im Rechtsstaat. - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
GG Art. 25; BVerfGG § 93 a Abs. 2
Verfassungsbeschwerde, Indien, Auslieferung, Zusicherung, Auslieferungsvertrag, Völkerrecht, Folter, Willkür, Haftbedingungen, lebenslange Haft - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 73
Zulässigkeit der Auslieferung nach Indien zum Zwecke der Strafverfolgung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Auslieferung nach Indien
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Auslieferung nach Indien
- 123recht.net (Pressemeldung, 22.7.2003)
Auslieferung auch in Länder mit Folter möglich
- Beck-Ticker (Kurzmitteilung)
Mutmaßliche Straftäter dürfen an Indien ausgeliefert werden - keine «konkrete» Foltergefahr
- financialmind.de (Kurzinformation)
Auslieferung: Droht rechtlich keine Folter, müssen Sträflinge 'raus
- zaoerv.de
, S. 18 (Kurzinformation und Auszüge)
Internationale Rechtshilfe - Auslieferung
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Auslieferung nach Indien
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung von Vogel zu BVerfG v. 24.06.2003 - 2 BvR 685/03" von Prof. Dr. Joachim Vogel, original erschienen in: JZ 2004, 141 - 146.
Verfahrensgang
- OLG München, 07.03.2003 - OLGAusl 275/02
- OLG München, 04.04.2003 - OLGAusl 275/02
- OLG München, 30.04.2003 - OLGAusl 275/02
- BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 108, 129
- DVBl 2003, 1262
- NVwZ 2003, 1499
Wird zitiert von ... (50)
- BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09
Unzulässige Auslieferung an die Türkei (Staatsschutzdelikte; "erschwerte" …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).
Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
Dies führt zu einem Verfassungsverstoß, auch wenn berücksichtigt wird, dass sowohl die Ermittlung des Sachverhalts als auch Anwendung des einfachen Rechts Aufgaben des zuständigen Fachgerichts sind (vgl. BVerfGE 108, 129 ; 113, 154 ).
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
Auslieferung IV
Die deutschen Gerichte sind von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ).Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ).
Es gebietet damit zugleich, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
Das Bundesverfassungsgericht prüft dies auch in Auslieferungsfällen insoweit nur am Willkürmaßstab des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 108, 129 ).
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA; …
Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2000 - 2 BvR 2184/00 -; BVerfGE 80, 48 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).Dieser Grundsatz kann so lange Geltung beanspruchen, wie er nicht durch entgegenstehende Tatsachen erschüttert wird (Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, Auslieferung nach Indien).
Dieser Umstand bekräftigt die Vermutung, dass die Vereinigten Staaten ihre Verpflichtungen gegenüber Deutschland prinzipiell einhalten werden (vgl. dazu Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, III. 2. b).
- OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10 Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 [337ff] = NJW 1983, 1726 BVerfGE 75, 1 [12] = NJW 1987, 2155 BVerfGE 108, 129 [136ff] = NVwZ 2003, 1499; BVerfGK 3, 159 [163] = BeckRS 2004, 21967).
Auch in Auslieferungsverfahren prüft das BVerfG insoweit nur, ob die Rechtsanwendung und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 108, 129 [117/ = NVwZ 2003, 1499; BVerfGK 2, 82 =.
Das OLG hat zutreffend ausgeführt, dass eine die Auslieferung hindernde Gefahr menschenrechtswidriger Behandlungen nur angenommen werden kann, wenn stichhaltige Gründe vorgetragen sind, nach denen gerade im konkreten Einzelfall eine beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verfolgte in dem ersuchenden Staat Opfer von Folter oder anderer grausamer, erniedrigender oder sonst unmenschlicher Behandlung werde, es sei denn, in dem ersuchenden Staat herrsche eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte (vgl. BVerfGE 108, 129 [138ff] = NVwZ 2003, 1499).
zum Ausdruck kommt, nachhaltig enttäuschen wurde (vgl. BVerfGE 108, 129 [140ff.] = NVwZ 2003, 1499).
Vor diesem Hintergrund ist anzunehmen, dass ein Verstoß gegen diese völkerrechtlichen Verpflichtungen das in der gegenseitigen Auslieferungs-verpflichtung des Art. 1 EuAlÜbk zum Ausdruck kommende Vertrauen der Vertragspartner enttäuschen und damit die weitere Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe nachhaltig stören würde (vgl. BVerfGE 108, 129 (140)).
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika
Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2000 - 2 BvR 2184/00 -; BVerfGE 80, 48 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).Dieser Grundsatz kann so lange Geltung beanspruchen, wie er nicht durch entgegenstehende Tatsachen erschüttert wird (Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, Auslieferung nach Indien).
Dieser Umstand bekräftigt die Vermutung, dass die Vereinigten Staaten ihre Verpflichtungen gegenüber Deutschland prinzipiell einhalten werden (vgl. dazu Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, III. 2. b).
- BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
Überprüfung einer Auslieferungsentscheidung durch das BVerfG
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind oder sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen lassen (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [18 f.]; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [19]; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).
Auch im Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2000 - 2 BvR 2184/00 -; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -; vgl. auch BVerfGE 80, 48 [51]).
Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach im vertraglichen Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und anderen Staaten dem ersuchenden Staat im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes grundsätzlich Vertrauen entgegenzubringen ist, solange es durch entgegenstehende Tatsachen nicht erschüttert wird (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, eine Auslieferung nach Indien betreffend).
- OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06
Strafvollstreckung: Unzulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an die …
Jedoch ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Rechtshilfeverkehr stets zu prüfen ist, ob die Rechtshilfe und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (s. nur BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [19]; BVerfG JZ 2004, 141; BGHSt 47, 120 [124];… Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Hackner/Gleß a.a.O. § 73 Rdn. 7a;… Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 IRG Rdn. 51 ff.).Abstrakt-generelle Missstände genügen als solche nicht, können aber ein Indiz für eine konkret-individuelle Verletzung der Mindeststandards sein, die bei grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzung der Menschenrechte nahe liegt (BVerfG JZ 2004, 141 f. mit Verweis auf Art. 3 Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984, im Folgenden: VN-FolterÜbk).
Gegen eine Verletzung der Mindeststandards im ersuchenden Staat kann hingegen sprechen, dass dieser Staat ein international anerkannter Rechtsstaat ist und/oder mit ihm vertragliche Rechtshilfebeziehungen bestehen (vgl. BVerfG JZ 2004, 141 [142]).
Die Verletzung muss nicht zur Überzeugung des Oberlandesgerichts festgestellt werden und weder sicher noch weit überwiegend wahrscheinlich sein; vielmehr genügt es, dass das Oberlandesgericht überzeugt ist, dass begründete Anhaltspunkte für eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verletzung bestehen (vgl. erneut BVerfG JZ 2004, 141 mit weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07
Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung
Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ).Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 108, 129 ; BVerfGK 2, 82 ).
Das Oberlandesgericht hat zutreffend ausgeführt, dass eine die Auslieferung hindernde Gefahr menschenrechtswidriger Behandlungen nur angenommen werden kann, wenn stichhaltige Gründe vorgetragen sind, nach denen gerade im konkreten Einzelfall eine beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verfolgte in dem ersuchenden Staat Opfer von Folter oder anderer grausamer, erniedrigender oder sonst unmenschlicher Behandlung werde, es sei denn, in dem ersuchenden Staat herrsche eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte (vgl. BVerfGE 108, 129 ).
Vor diesem Hintergrund ist die von dem Oberlandesgericht geäußerte Erwartung, dass die Behandlung ausgelieferter Personen in der Republik Türkei von der Bundesregierung besonders beobachtet wird, zutreffend, zumal ein Verstoß gegen die genannten völkerrechtlichen Verpflichtungen das gegenseitige Vertrauen der beiden Staaten, wie es in der gegenseitigen Auslieferungsverpflichtung des Art. 1 EuAlÜbk zum Ausdruck kommt, nachhaltig enttäuschen würde (vgl. BVerfGE 108, 129 ).
- OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 AuslA 22/08
[Auslieferung, Türkei, lebenslange Freiheitsstrafe, Auslieferungshindernisse]
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).
Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
Dies führt zu einem Verfassungsverstoß, auch wenn berücksichtigt wird, dass sowohl die Ermittlung des Sachverhalts als auch Anwendung des einfachen Rechts Aufgaben des zuständigen Fachgerichts sind (vgl. BVerfGE 108, 129 ; 113, 154 ) .
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der …
Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ).Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 108, 129 ; BVerfGK 2, 82 ).
Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht zutreffend angenommen, dass ein Verstoß gegen diese völkerrechtlichen Verpflichtungen das in der gegenseitigen Auslieferungsverpflichtung des Art. 1 EuAlÜbk zum Ausdruck kommende Vertrauen der Vertragspartner enttäuschen und damit die weitere Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe nachhaltig stören werde (vgl. auch BVerfGE 108, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -).
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der …
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustellung einer Sammelklage
- BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04
Verfahrensrecht - Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes
- BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam
- OLG Köln, 05.11.2004 - Ausl 189/04
Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne …
- EGMR, 20.02.2007 - 35865/03
M. A. H. A.-M. gegen Deutschland
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04
Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren; …
- BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova …
- BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 1210/01
Nachversicherung eines zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten …
- VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
Indien, Punjabi, Sikhs, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, …
- VG Saarlouis, 24.11.2006 - 5 K 97/05
Asylverfahren eines staatenlosen Palästinensers aus der Westbank
- BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 629/06
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung der Abweisung einer Klage …
- OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA
- BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung des …
- BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 197/09
Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung an die USA
- OVG Sachsen, 02.11.2005 - 1 B 492/03
Indien Punjab, Sikh Khalistan, ISYF
- BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Überstellung des …
- OLG Köln, 22.08.2008 - AuslA 4/07
Unzulässigkeit der Auslieferung wegen drohender politischer Verfolgung im …
- OVG Sachsen, 02.11.2005 - A 1 B 492/03
Indien, interne Fluchtalternative, Erreichbarkeit, Punjab, Haryana, Uttar …
- OLG Köln, 15.08.2006 - 6 Ausl 19/06
Internationale Rechtshilfe: Auslieferung an die U.S.A. wegen einer Drogenstraftat
- OLG Köln, 26.11.2004 - Ausl 201/04
Zulässigkeit der Auslieferung nach Russland
- OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06
Langjährige Freiheitsstrafe ohne Aussetzung kein Hindernis für Auslieferung in …
- OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der …
- BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
- OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
Auslieferung zur Strafverfolgung wegen Besitzes kleinerer Mengen sog. weicher …
- BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Auslieferung in die USA zum Zweck der Strafverfolgung; Willkürverbot; …
- OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
Auslieferungshindernis nach Belgien zur Strafvollstreckung aus einem vor dieselbe …
- BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
Prüfung einschlägiger einfachrechtlicher Bestimmungen im Auslieferungsverfahren …
- OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
Kein Auslieferungshindernis der unverhältnismäßig hohen Strafe bei …
- OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06
Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener …
- OLG Jena, 25.01.2007 - Ausl 7/06
- OLG Köln, 22.08.2008 - 6 AuslA 2/08
- OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei …
- VerfGH Sachsen, 11.03.2011 - 25-IV-11
- OLG Köln, 21.06.2010 - AuslA 106/08
Zulässigkeit der Auslieferung eines 68 Jahre alten Verfolgten zur Vollstreckung …
- VG Gelsenkirchen, 07.09.2004 - 14A K 79/03
- OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 3 Ausl 109/01
Unzulässigkeit der Auslieferung eines Heranwachsenden wegen Unverhältnismäßigkeit …
- OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05- 17/05
Auslieferung; Türkei; unverhältnismäßige Strafe
- VG Ansbach, 05.07.2007 - AN 16 K 03.32041
Indien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
