Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2000 - III ZR 252/99   

Hallenbad-Benutzungsentgelt für Schulen

§ 15 rh-pfSportFG, Art. 20 Abs. 3 GG, keine "Flucht in das Privatrecht"

Volltextveröffentlichungen (6)

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Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Schüler dürfen kostenlos planschen: Streit um Eintrittsgeld für städtisches Hallenbad

Verfahrensgang

  • OLG Koblenz, 14.07.1999 - 7 U 1717/98
  • BGH, 24.05.2000 - III ZR 252/99

Zeitschriftenfundstellen

  • WM 2000, 2011
  • NVwZ-RR 2000, 703
  • DÖV 2000, 919
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Wird zitiert von ...  

  • FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00  

    Keine vGA bei satzungsmäßiger Gewinnlosigkeit

    Insbesondere sei davon auszugehen, dass die in den Formen des Privatrechts handelnde Verwaltung die grundlegenden Prinzipien öffentlicher Finanzgebarung zu beachten habe (vgl. z. B. BGH-Urteil vom 5.4.1984 III ZR 12/83, BGHZ 91, 84) bzw. ggf. zur kostenlosen Bereitstellung von Einrichtungen für öffentliche Zwecke verpflichtet sei (BGH-Beschluss vom 24.5.2000 III ZR 252/99, Die öffentliche Verwaltung - DÖV - 2000, 919).
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