Rechtsprechung
| BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvF 1/93 |
Hamburger Beihilfeverordnung
§ 76 Nr. 2 BVerfGG, objektives Klarstellungsinteresse
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
BVerfGG § 76 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Zulässigkeit einer abstrakten Normenkontrolle
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verwerfung des Normenkontrollantrags betreffend "Hamburger Beihilfeverordnung"
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
BVerfGG § 76 Nr. 2 BVerfGG
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 96, 133
- NJW 1998, 589
- NVwZ 1998, 271
- NJ 1998, 27
Wird zitiert von ... (13)
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht verlangt in ständiger Rechtsprechung das Vorliegen eines besonderen objektiven Interesses des Antragstellers an der Klarstellung der Geltung der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 6, 104 [110]; - 96, 133 [137]). - BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Der Anwendungsbereich des § 76 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ist jedenfalls dann eröffnet, wenn - wie im vorliegenden Verfahren - substantiiert geltend gemacht ist, dass das Gericht unter Überschreitung der Grenzen verfassungskonformer Auslegung in Wirklichkeit den Willen des Gesetzgebers hat leer laufen lassen und die Norm damit nicht angewandt hat (vgl. BVerfGE 96, 133 : "in sonst relevanter Weise missachtet ... und ihre Geltung damit in einer ihre praktische Wirksamkeit beeinträchtigenden Weise in Frage gestellt wird"). - BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
Das erforderliche besondere objektive Klarstellungsinteresse (vgl. BVerfGE 6, 104 ; 96, 133 ) ist aufgrund der unveränderten aktuellen Rechtsgeltung der Hennenhaltungsverordnung trotz ihres Übergangscharakters gegeben.
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos
Das besondere objektive Interesse an der Klarstellung der Geltung der zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Norm (vgl. stRspr BVerfGE 96, 133 ; 103, 111 ) ist gegeben. - BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig
Zwar bildet gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, soweit es im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle um Normen des Bundesrechts geht, allein deren behauptete Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz, nicht die behauptete bloße Unvereinbarkeit mit einfachem Bundesrecht, einen zulässigen selbständigen Antragsgrund (vgl. BVerfGE 1, 184 [195 f.]; 96, 133 [138]).Ein objektives Klarstellungsinteresse ist indiziert, wenn ein auf die Bundesverfassung in besonderer Weise verpflichtetes Organ oder ein besonders verpflichteter Organteil von der Unvereinbarkeit der Norm mit höherem Bundesrecht überzeugt ist (vgl. BVerfGE 96, 133 [137]; 106, 244 [251]; 119, 394 [409]).
- BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98
Finanzausgleich III
Ob dieser Normenkontrollantrag gegenüber einem Gesetz, dessen Beachtung und Vollzug nicht in Frage gestellt wird, zulässig ist (vgl. BVerfGE 96, 133 ), kann offen bleiben, weil seine Zulässigkeit keine Auswirkung auf den Ablauf und den Prüfungsumfang des vorliegenden Verfahrens hat. - BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Insbesondere besteht das erforderliche objektive Interesse daran klarzustellen, ob die zur Prüfung gestellte Norm gültig ist (vgl. BVerfGE 6, 104 ; 96, 133 ). - BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvF 3/99
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen II
Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Antrag mit Beschluss vom 24. Juni 1997 als unzulässig verworfen (BVerfGE 96, 133).Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG nur, wenn und solange ein besonderes objektives Interesse an der Klarstellung der Geltung der zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Norm gegeben ist (vgl. BVerfGE 6, 104 [110]; 96, 133 [137]).
- BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05
Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken …
Das objektive Klarstellungsinteresse wird im Falle des Normverwerfungsantrags nach § 76 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG durch die Antragstellung und einen Antragsgrund indiziert (vgl. BVerfGE 96, 133 ). - VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05
Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes
Wie das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Haushaltsperioden ausgeführt hat, stehen solchen rückwirkenden Eingriffen Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und der verlässlichen und in ihren Wirkungen kalkulierbaren Finanz-, Ausgabe- und Haushaltswirtschaft entgegen (BVerfG, U. v. 24.06.1986 - 2 BvF 1/93 -, BVerfGE 72, 330, 422 f.; U. v. 27.05.1992 - 2 BvF 1/88 -, BVerfGE 86, 148, 279). - VerfG Brandenburg, 15.10.2009 - VfGBbg 9/08
Normenkontrollantrag gegen Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes …
- BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 1/99
Finanzausgleichsgesetz als Übergangsrecht bis Ende 2004 weiter anwendbar; …
- VG Hannover, 17.03.2005 - 2 A 2884/04
Abzugsbeträge im Beihilferecht; Abzugsbetrag; Eigenbehalt; Praxisgebühr
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