Rechtsprechung
   BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvF 3/99   

Hamburger Beihilfeverordnung II

§ 76 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG, Antrag unzulässig, wenn objektives Klarstellungsinteresse nachträglich entfallen ist

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • DFR

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen II

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5; HmbBeihVO § 6 Nr. 6
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Wahlleistungen bei stationärer Behandlung von der Beihilfefähigkeit; Zulässigkeit eines abstrakten Normenkontrollantrags

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 106, 244
  • NVwZ 2003, 724



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07  

    Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig

    Ein objektives Klarstellungsinteresse ist indiziert, wenn ein auf die Bundesverfassung in besonderer Weise verpflichtetes Organ oder ein besonders verpflichteter Organteil von der Unvereinbarkeit der Norm mit höherem Bundesrecht überzeugt ist (vgl. BVerfGE 96, 133 [137]; 106, 244 [251]; 119, 394 [409]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 1 A 1.09  

    Vorrang für Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald am Flughafen

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu der parallelen Vorschrift des Grundgesetzes (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG) für bundesrechtliche Verordnungen (Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/99 -, BVerfGE 101, 1 [41 ff.] "Legehennenverordnung") Folgendes ausgeführt:.
  • VG Oldenburg, 30.04.2004 - 6 A 3610/02  

    Kein Schadensersatz oder regelmäßige Beihilfeleistungen wegen des Wegfalls der

    Deswegen steht die Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen zur Disposition des jeweiligen Landesgesetzgebers und es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Leistungen eingeschränkt oder den Beamten nicht mehr als beihilfefähig anerkannt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. November 2002 - 2 BvF 3/99 - ZBR 2003, 245, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1035/98 - ZBR 2003, 203, Beschluss vom 9. Juli 1999 - 2 BvR 1207/99 - ZBR 1999, 381).
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