Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54 |
Hamburger Parkplatzfall
§§ 145 ff BGB, Vertragsschluß durch sozialtypisches Verhalten, Entgelt für die Benutzung eines Parkplatzes, Gemeingebrauch - Sondernutzungsrecht
Volltextveröffentlichungen (3)
- Prof. Dr. Lorenz
"Faktischer Vertrag" ("Hamburger Parkplatzfall")
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten Parkfläche
Kurzfassungen/Presse
- reference-global.com (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 21, 319
- NJW 1956, 1475
- JR 1957, 100
Wird zitiert von ... (48)
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
Vorschaubilder
Ist der an die Allgemeinheit gerichteten Erklärung demnach weiterhin eine Einwilligung in die Vornahme der mit dem Betrieb von Bildersuchmaschinen üblicherweise verbundenen Nutzungshandlungen zu entnehmen, ist die gegenteilige Verwahrung gegenüber der Beklagten demzufolge auch unter dem Gesichtspunkt einer protestatio facto contraria unbeachtlich (vgl. BGHZ 21, 319, 334 f.; 23, 175, 177 f.; 95, 393, 399). - BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70
Flugreisefall
Die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze (vgl. BGHZ 21, 319, 333 ff; 23, 175, 177; BGH LM Nr. 7 und 11 Vorbem. zu § 145 BGB) sollen den besonderen Verhältnissen des modernen Massenverkehrs gerecht werden und passen deshalb nicht für Rechtsgeschäfte, wie sie jedenfalls bislang noch bei der Personenbeförderung im Flugverkehr abgeschlossen werden.Nur wenn sie einen zahlungswilligen Fluggast hätte zurückweisen müssen, weil der Beklagte einen Sitz im Flugzeug eingenommen hatte, wäre eine Schadenshaftung des Beklagten aus unerlaubter Handlung denkbar (BGHZ 21, 319, 335 für die unberechtigte Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugabstellplatzes).
Darauf wurde aber auch, zumindest dem Grundsatz nach, bei der Begründung von Bereicherungsansprüchen abgehoben, die aus dem Verbrauch oder dem Gebrauch fremden Gutes bzw. der Verletzung des Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild herzuleiten waren (BGHZ 14, 7, 9; 20, 270, 275; 20, 345, 355; 21, 319, 335/336; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312).
- BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
Verbraucherrecht - Telekommunikation: Einwahl zum Mehrwertdienst über Dritten
b) Gegen den Vertragsschluss zwischen dem Anschlussnutzer und dem Verbindungsnetz- bzw. Plattformbetreiber spricht auch die Interessenlage, die bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen ist (z.B.: BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; BGH, Urteil vom 9. Juli 2001 - II ZR 228/99 - NJW 2002, 747, 748 m.w.N.).
- BGH, 28.07.2005 - III ZR 3/05
BGH entscheidet über Entgeltanspruch von Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern …
Gegen einen Vertragsschluß zwischen dem Anschlußnutzer und dem Verbindungsnetz- beziehungsweise Plattformbetreiber spricht auch die Interessenlage, die bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen ist (z.B.: BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; BGH, Urteil vom 9. Juli 2001 - II ZR 228/99 - NJW 2002, 747, 748 m.w.N.). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10
Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos
Sollte es an dem Eigentumsnachweis ganz oder teilweise fehlen, könnte es auf das Zustandekommen und den Inhalt eines Nutzungsvertrags ankommen, der auch durch Benutzung zustande kommen kann (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juli 1956 - V ZR 223/54, BGHZ 21, 319, 333). - BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89
Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB
aa) Bei dieser Auslegung sind insbesondere der mit der Absprache verfolgte Zweck (BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110) sowie die Interessenlage der Beteiligten (BGHZ 21, 319, 328) zu berücksichtigen. - BGH, 17.02.1994 - IX ZR 158/93
Erfüllung der Kaufpreisschuld eines Grundstückskäufers bei Hinterlegung des …
Neben der Ermittlung des Wortsinnes sind außerhalb der Erklärung liegende Umstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluß auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen; dies gilt vor allem für den mit dem Rechtsgeschäft verfolgten Zweck und die Interessenlage der Parteien (BGHZ 20, 109, 110; 21, 319, 328; 63, 359, 362;… BGH, Urt. v. 16. Juni 1988 - IX ZR 34/87, WM 1988, 1639, 1641). - BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01
Vergütung für die Nutzung gemeindlicher Abwasserkanäle
Allerdings hat auch der Bundesgerichtshof in einigen älteren Entscheidungen angenommen, daß Vertragsverhältnisse, etwa im Bereich sozialer Daseinsfürsorge, nicht bloß durch rechtsgeschäftlichen Vertragsschluß, sondern nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auch durch rein tatsächliches Verhalten entstehen können (sogenannte faktische Vertragsverhältnisse; BGHZ 21, 319, 334 ff. [Parkplatz]; 23, 175, 177 f. [Versorgungsunternehmen]; 23, 249, 261 [Hoferbfolge];… vgl. hierzu MünchKomm/Kramer, BGB, 4. Aufl., Einleitung Rn. 62 ff. vor § 241;… Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Einführung Rn. 25 vor § 145). - BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 71/56
Elektrizitätslieferung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
Prozesskostenhilfe: Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs für das …
Die Ansicht zu den 'faktischen Vertragsverhältnissen' im Allgemeinen und den 'faktischen Gesellschaften' (dazu z. B. BGHZ 11, 190, wo darauf verwiesen wird, dass von einer faktischen Gesellschaft nur gesprochen werden kann, wenn ein Gesellschaftsvertrag vorliegt, der aber aus Rechtsgründen nichtig oder anfechtbar ist) im Besonderen ist zwar anfangs auch vom BGH vertreten worden (z. B. BGHZ 21, 319, 333 ff., sog. 'Hamburger Parkplatzfall'), später aber auf den Massenverkehr beschränkt und schließlich gänzlich aufgegeben worden (BGHZ 95, 393, 399). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10
Anspruch auf Unterlassung der Ablichtung und anschließenden Verwertung der …
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter
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Zulässigkeit der Berufung bei Veräußerung der streitbefangenen Sache "zwischen …
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- BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines …
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter
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Baubetreuers - Haftung bei Flächenabweichung ggü. Prospekt
- BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89
Bemessung einer Notwegrente
- BGH, 26.10.2010 - VI ZR 307/09
Schadensrecht - Behandlung eines Zivis nicht in Ausübung öffentlichen Amtes
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Haftung von Initiatoren eines Bauherrenmodells
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Entgegennahme von Subunternehmerleistungen nach Kündigung des Vertrages mit dem …
- OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01
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Auslegung der Vereinbarung, einen Grundstückskaufvertrag nicht durchzuführen
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Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Schließung eines Betriebsteils
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Stromversorgung gewerblicher Räume
- BGH, 02.11.1995 - X ZR 93/93
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Anzuwendendes Recht beim Werkvertrag; Auslegung eines Schriftwechsels zwischen …
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Anwaltsrecht - Gebühren: Begriff derselben Angelegenheit
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- BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93
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Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen …
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Rechtliche Probleme eines US-amerikanischen "Offer for employment" bei …
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Freigabe von Geldern der finanzierenden Bank im Rahmen eines Prozessvergleichs
- OLG München, 14.05.2003 - 21 U 3523/01
Üblicher Stundensatz für Beratung einer Unternehmensgruppe
- BGH, 01.03.1985 - V ZR 227/83
Auslegung einer Klausel in einem Hofübergabevertrag
- OLG Zweibrücken, 05.06.1986 - 3 W 96/86
Erforderlichkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer
- OLG München, 23.06.1995 - 21 U 5965/94
Abwälzung von Schönheitsreparaturen sowie bestimmter Reparatur- und …
- BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Verwendungsklausel nach AKB und Prämie
- BGH, 18.12.1990 - X ZR 57/89
- BGH, 17.09.1991 - X ZR 109/89
- OLG München, 05.05.1995 - 21 U 4747/94
Vorvertrag bei Bindungswirkung des Pachtvertrages vor abließender Regelung aller …
- OLG München, 29.03.1996 - 21 U 2810/94
Inhaltskontrolle bei gewerblichem Pachtvertrag - Haftung des Verpächters
- OLG München, 18.04.1997 - 21 U 6318/96
Zurückweisung neuen Sachvortrages in der Berufungsinstanz - Auslegung einer …
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