Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00 |
Hammerschmiede
§ 906 BGB, zwar kommt es grds. auf Fragen der zeitlichen Priorität nicht an, jedoch kann aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses (§ 242 BGB) ein immissionsschutzrechtlicher Unterlassungsanspruch desjenigen ausgeschlossen sein, der in Kenntnis der Vorbelastung an eine störende Anlage heranzieht, sofern diese die öffentlich-rechtlichen Richtwerte einhält
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB §§ 906 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1; 1004 Abs. 1
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- openjur.de
- Dt. Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- Deutsches Notarinstitut
(Volltext/Leitsatz)
BGB §§ 906 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1; 1004 Abs. 1
Verwendung eines beschreibenden Namens als Domain-Name - NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Lärmimmissionen und Duldungspflichten
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Wer sich in der Nähe einer Immissionsquelle ansiedelt, muss deren Lärm ertragen
- laermberatung-wittstock.de
§ 906 Abs. 1 S. 1 BGB; § 906 Abs. 2 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1 BGB
Hammerschmiede an Wohngebiet - Hammerschmiede war zuerst da und hält sich an Richtwert: keine Auflagen - jurawelt.com
Duldung von Immissionen bei nachträglicher Ansiedlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Duldungspflicht hinsichtlich bekannter Immissionen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilie - Immissionsschutz, Industrielärm vom Nachbargrundstück
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 506 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 1004 Abs. 1
Duldungspflicht bei Ansiedlung neben vorhandener Immissionsquelle
- 123recht.net (Kurzinformation)
Industrielärm ist bei späterer Wohnbebauung zu dulden
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Beim Einzug bekannter Lärm ist hinzunehmen
- inselbilder.de
, S. 832 (Leitsatz)
Nachbarschaftsrecht - Störer
(Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB) - finanztip.de (Kurzinformation)
Lärmbeeinträchtigung, Mischgebiet, Unterlassungsanspruch
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Duldung von Industrielärm in vorbelastetem Gebiet? (IBR 2001, 646)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht zur Duldung von Immissionen innerhalb zulässiger Richtwerte bei Zuzug ("Hammerschmiede")
Verfahrensgang
- BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
- BGH, 21.09.2001 - V ZR 246/00
- BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1679/01
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 148, 261
- NJW 2001, 3119
- MDR 2001, 1233
- DB 2001, 2497
- DVBl 2001, 1837
- WM 2001, 1917
- BauR 2001, 1859
- NJW-RR 2002, 737
- NZM 2001, 1046
- DNotZ 2001, 949
- NVwZ 2001, 1323
- NVwZ 2001, 1323 (Ls.)
- NVwZ 2001, 1018
- IBR 2001, 646
- DÖV 2002, 33
- DB 2001, 2497 (Ls.)
- BauR 2002, 134 (Ls.)
- VersR 2002, 326
Wird zitiert von ... (45)
- BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06
Immobilien - Eigentumsverhältnisse bei verschachtelter Bauweise
Das hat zur Folge, dass dem Gedanken der Priorität - sofern er überhaupt tragfähig ist - (vgl. Senat, BGHZ 135, 235, 241 f.; 148, 261, 266 ff.) hier keine Bedeutung zukommt.Er beantwortet sie nunmehr in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1912, 589, 590) und in Fortführung seiner Hammerschmiede-Entscheidung (BGHZ 148, 261) dahin, dass der Anspruch nicht besteht, wenn sich die Geräuschimmission im Fall der Einhaltung der Schallschutzvorschriften in den Grenzen der zulässigen Richtwerte hielte (im Ergebnis ebenso AnwK-BGB/Ring, § 906 Fn. 96;… MünchKomm-BGB/Medicus, 4. Aufl., § 1004 Rdn. 81;… Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 185;… Staudinger/Gursky, BGB [2006], § 1004 Rdn. 157).
Allerdings kann die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Geräuschbelästigung nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Beurteilung festgesetzt werden (Senat, BGHZ 148, 261, 265;… Urt. v. 26. September 2003, V ZR 41/03, NJW 2003, 3699;… Urt. v. 27. Oktober 2006, V ZR 2/06, NJW-RR 2007, 168, 169).
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
Nachbarrecht - Rockkonzert auf Sommerfest: Wie viel Lärm ist zulässig?
Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind oder nicht, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (Senat BGHZ 148, 261, 264 - Hammerschmiede; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030).Die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Lärmbelästigung kann nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Beurteilung festgesetzt werden (Senat BGHZ 148, 261, 264).
Im Interesse der Harmonisierung zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe hat der Senat eine Angleichung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung vollzogen, die als erhebliche Belästigung alles ansieht, was einem verständigen Durchschnittsmenschen auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Senat BGHZ 120, 239, 255 - Froschlärm; 148, 261, 264 - Hammerschmiede).
- OLG Bremen, 11.05.2007 - 4 U 26/06
Immobilien - Duldung von jeglichen Immissionen durch später zugezogenen Nachbar?
Zwar sei die Beklagte - anders als in der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 3119) - keine dem Kläger benachbarte Grundstückseigentümerin.Das ändert aber nichts daran, dass die zeitliche Priorität (also der Umstand, dass die Störung schon im Zeitpunkt des Eigentumserwerbs vorlag) nach der vom Landgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 3119, 3120) dem Störer keinen Rechtfertigungsgrund für die Eigentumsbeeinträchtigung des Nachbarn gibt.
Vielmehr ist der später hinzugezogene Nachbar nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immission verpflichtet (BGH, NJW 2001, 3119, 3121).
Maßgebend für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist eine wertende Betrachtung unter Berücksichtigung des Empfindens eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und dasjenige, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. BGH, NJW 2001, 3119; 1993, 925, 929; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 328, 329).
Deswegen ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Tatrichter bei seiner Beurteilung im Wesentlichen auf das Ergebnis der Augenscheinseinnahme stützt (BGH, NJW 2001, 3119, 3120).
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
Immobilien - Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?
Der Senat ist daher auch nach der Änderung des § 906 Abs. 1 BGB weiterhin davon ausgegangen, daß den in Satz 2 und 3 der Norm genannten Grenz- oder Richtwerten nur die Bedeutung zukommt, daß einem Überschreiten der Werte Indizwirkung für das Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung zukommt und ein Einhalten oder Unterschreiten der Grenz- oder Richtwerte die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung indiziert (vgl. BGHZ 148, 261, 264 f.). - OLG Düsseldorf, 05.12.2005 - 9 U 169/03
Anspruch auf Erstellung einer Lärmschutzwand oder Übernahme der Kosten für …
Der Maßstab der Wesentlichkeit ist nicht das subjektive Empfinden des Gestörten, sondern das Empfinden des verständigen Durchschnittsmenschen und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. BGHZ 148, 261, 264).Hier muss im Einzelfall eine Art Mittelwert gefunden werden, um das Zusammentreffen zweier Gebiete auszugleichen (vgl. dazu BGH NJW 1995, 132, 133; BGHZ 148, 261, 267).
Richtig ist zwar, dass der Bundesgerichtshof dem Umstand der zeitlichen Priorität beim sekundären Rechtsschutz nach § 906 Satz 2 BGB Bedeutung beimisst (vgl. BGHZ 148, 261, 267; 59, 378, 384 f.).
- BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03
Immobilien - Nachbarrechtliche Ausschlussfrist
Bei der Beurteilung, ob eine Beeinträchtigung wesentlich im Sinne des § 906 BGB ist, muß auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, abgestellt werden (Senat, BGHZ 148, 261, 264 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch: Beeinträchtigung eines …
Trotzdem kann die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Lärmbelästigung nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Betrachtung festgesetzt werden (BGH NJW 2001, 3119, 3120).Diesen Gesichtspunkt der Mitverantwortung des Grundstückseigentümers für die spätere vorhersehbare Konfliktlage hat der Bundesgerichtshof auch in späteren Entscheidungen aufgegriffen (vgl. BGH NJW 2001, 3119, 3120 m. w. N.).
Die Lästigkeit eines Geräuschs, die rechtlich für das Immissionsrecht entscheidend ist, hängt nämlich nicht allein von Messwerten, sondern von einer Reihe anderer Umstände ab, für die es auf das Empfinden des Tatrichters ankommt (BGH NJW 2001, 3119, 3120).
- BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02
Immobilien - Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis: Nachträgliche Entstehung
Auch auf sie ist allerdings der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzuwenden; daraus folgt für die Nachbarn eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, deren Auswirkungen auf den konkreten Fall man unter dem Begriff des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zusammenfaßt (z. B. Senat BGHZ 28, 110, 114; Senat BGHZ 42, 374, 377; BGHZ 58, 149, 157; BGHZ 88, 344, 351; BGHZ 113, 384, 389; Senatsurt. v. 26. April 1991, V ZR 346/89, NJW 1991, 2826, 2827 u. v. 6. Juli 2001, V ZR 246/01, NJW 2001, 3119, 3120;… Soergel/J. F. Baur, 13. Aufl. [2002] § 903 Rdn. 51 jeweils m. w. Nachw.).Wenn diese Bedingungen vorliegen, ist die Ausübung eines Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung vorrangiger Interessen des Störers unzulässig (vgl. Senat BGHZ 28, 225, 229 f.; 68, 350, 353 ff.; BGHZ 113, 384, 389; Urt. v 26. April 1991, V ZR 346/01, NJW 1991, 2826, 2827, u. v. 6. Juli 2001, V ZR 246/01, NJW 2001, 3119, 3120 f. ).
- BGH, 27.10.2006 - V ZR 2/06
Immobilien - Unzumutbare Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück?
Denn es legt - entgegen der Auffassung der Revision - die Wesentlichkeitsgrenze nicht etwa im Hinblick auf das bloße Überschreiten dieser Grenzwerte mathematisch exakt, sondern - was der Rechtsprechung des Senats entspricht (BGHZ 148, 261, 265;… Urt. v. 26. September 2003, V ZR 41/03, WM 2004, 886) - aufgrund seiner eigenen wertenden Beurteilung fest.Aber wer sich - wie hier die Wohnungseigentümer - in Kenntnis einer vorhandenen Immissionsquelle, nämlich der Eisenbahnbrücke, in deren Nähe ansiedelt, ist nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immissionen verpflichtet, sondern nur zur Duldung derjenigen, die sich in den Grenzen der zulässigen Richtwerte hält (Senat, BGHZ 148, 261, 269).
- OLG Frankfurt, 17.05.2002 - 25 U 311/98
Nachbarrecht - Beweislast bei Lärmbeeinträchtigungen
Dabei ist die Qualifizierung einer Immission als wesentlich oder unwesentlich eine Rechtsfrage, die vom Gericht in der Regel nur auf Grund des eigenen Empfindens von Eigenart und Lästigkeit des konkret beanstandeten Lärms, zumeist im Wege persönlicher Augenscheinseinnahme an Ort und Stelle - in geeigneten Fällen statt dessen durch Abhören des Lärms von einem Tonband (so z.Bsp.: BGHZ 120, 239 ff (258) - zu beurteilen ist (vgl. z.Bsp.: BGH NJW 2001, 3119 ff (3120)).Ob eine Lärmimmission wesentlichen ist, hängt entscheidend von der Lästigkeit des Geräuschs ab (vgl.: BGH NJW 2001, 3119 ff (3120).
Zwar ist davon auszugehen, daß eine Wohnbebauung, die in Kenntnis einer vorhandenen Immissionsquelle, insbesondere eines Industriebetriebs, errichtet wird, dann, wenn der Industriebetrieb die maßgeblichen Richtwerte einhält, zur Duldung der Lärmimmissionen verpflichten kann, auch wenn diese gleichwohl von erheblicher Lästigkeit sind (vgl.: BGH NJW 2001, 3119 ff).
- LG Bonn, 29.07.2003 - 10 O 505/99
- BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
Immobilien - Kein Schadenersatz wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner
- OLG Stuttgart, 23.02.2007 - 10 U 226/06
Immobilien - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Rauchimmissionen
- BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04
Immobilien - Wann ist Beeinträchtigung "wesentlich"?
- OLG Köln, 18.03.2004 - 8 U 72/03
- OLG Celle, 17.11.2004 - 4 U 154/04
Immobilien - Beeinträchtigung durch Erschütterungsimmissionen
- OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
Nachbar- und Immissionsrecht
- OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
Immobilien - Nachbarrecht: Mobilfunkstrahlung unwesentliche Beeinträchtigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 134/00
Fluglärm: Messung und Rechtsschutz
- BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06
Immobilien - Grenzverwirrung
- BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02
Immobilien - Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Grundstücksteilung
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03
Immobilien - Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?
- VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - 20 D 134/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 135/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 164/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 155/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 167/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- OLG Rostock, 13.05.2009 - 3 U 3/08
Immobilien - Nachbarliche Emissionen durch Infraschall
- OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 6 U 185/07
Nachbarrecht - Entschädigung wegen Überwuchses?
- OLG Celle, 29.06.2011 - 4 U 199/09
Nachbarrecht - Ist Orgelmusik in einem Dom unzulässiger Lärm?
- BGH, 01.07.2011 - V ZR 154/10
Immobilien - Recht auf freie Zufahrt zu eigenem Grundstück!
- OLG Frankfurt, 18.06.2003 - 23 U 137/02
Immobilien - Mobilfunkanlage auf Nachbargrundstück
- KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
Entscheidung über Teilnahmerechte des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. am …
- OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
Keine "Laubrente" vom Nachbarn wegen zweier Eichen
- OLG Frankfurt, 18.06.2003 - 23 U 146/02
Mobilfunkanlage: Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch elektromagnetische …
- VG Köln, 05.03.2009 - 1 K 1485/08
Pfingstkirmes in Niederkassel-Mondorf verstößt gegen gesetzlichen Lärmschutz
- BGH, 06.10.2011 - V ZR 41/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- OLG Bremen, 11.09.2002 - 1 U 79/01
Immobilien - Grunddienstbarkeit
- BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1679/01
- VGH Bayern, 01.03.2002 - 22 B 99.338
Kirche muss Glocken leiser läuten lassen
- VG Saarlouis, 09.09.2009 - 5 K 7/08
Abwehranspruch eines Nachbarn gegen den vom Betrieb einer Sportanlage ausgehenden …
- LG Bonn, 12.11.2003 - 9 O 41/01
Wertminderung eines Grundbesitzes wegen Fluglärms
- OLG Düsseldorf, 31.01.2005 - 9 W 84/04
- OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 12 U 97/06
Nachbarrecht in Baden-Württemberg: Rückschnittanspruch für Grenzbepflanzungen; …
Sie betreiben juristische Internetseiten?