Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00   

Hammerschmiede

§ 906 BGB, zwar kommt es grds. auf Fragen der zeitlichen Priorität nicht an, jedoch kann aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses (§ 242 BGB) ein immissionsschutzrechtlicher Unterlassungsanspruch desjenigen ausgeschlossen sein, der in Kenntnis der Vorbelastung an eine störende Anlage heranzieht, sofern diese die öffentlich-rechtlichen Richtwerte einhält

Volltextveröffentlichungen (14)

mehr
  • openjur.de
  • Dt. Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
  • Deutsches Notarinstitut (Volltext/Leitsatz)

    BGB §§ 906 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1; 1004 Abs. 1
    Verwendung eines beschreibenden Namens als Domain-Name

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lärmimmissionen und Duldungspflichten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wer sich in der Nähe einer Immissionsquelle ansiedelt, muss deren Lärm ertragen

  • laermberatung-wittstock.de

    § 906 Abs. 1 S. 1 BGB; § 906 Abs. 2 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1 BGB
    Hammerschmiede an Wohngebiet - Hammerschmiede war zuerst da und hält sich an Richtwert: keine Auflagen

  • jurawelt.com

    Duldung von Immissionen bei nachträglicher Ansiedlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldungspflicht hinsichtlich bekannter Immissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilie - Immissionsschutz, Industrielärm vom Nachbargrundstück

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 506 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 1004 Abs. 1
    Duldungspflicht bei Ansiedlung neben vorhandener Immissionsquelle

mehr
  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Industrielärm ist bei späterer Wohnbebauung zu dulden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beim Einzug bekannter Lärm ist hinzunehmen

  • inselbilder.de , S. 832 (Leitsatz)

    Nachbarschaftsrecht - Störer

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Lärmbeeinträchtigung, Mischgebiet, Unterlassungsanspruch

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Duldung von Industrielärm in vorbelastetem Gebiet? (IBR 2001, 646)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Duldung von Immissionen innerhalb zulässiger Richtwerte bei Zuzug ("Hammerschmiede")

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 148, 261
  • NJW 2001, 3119
  • MDR 2001, 1233
  • DB 2001, 2497
  • DVBl 2001, 1837
  • WM 2001, 1917
  • BauR 2001, 1859
  • NJW-RR 2002, 737
  • NZM 2001, 1046
  • DNotZ 2001, 949
  • NVwZ 2001, 1323
  • NVwZ 2001, 1323 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1018
  • IBR 2001, 646
  • DÖV 2002, 33
  • DB 2001, 2497 (Ls.)
  • BauR 2002, 134 (Ls.)
  • VersR 2002, 326
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)  

  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06  

    Immobilien - Eigentumsverhältnisse bei verschachtelter Bauweise

    Das hat zur Folge, dass dem Gedanken der Priorität - sofern er überhaupt tragfähig ist - (vgl. Senat, BGHZ 135, 235, 241 f.; 148, 261, 266 ff.) hier keine Bedeutung zukommt.

    Er beantwortet sie nunmehr in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1912, 589, 590) und in Fortführung seiner Hammerschmiede-Entscheidung (BGHZ 148, 261) dahin, dass der Anspruch nicht besteht, wenn sich die Geräuschimmission im Fall der Einhaltung der Schallschutzvorschriften in den Grenzen der zulässigen Richtwerte hielte (im Ergebnis ebenso AnwK-BGB/Ring, § 906 Fn. 96; MünchKomm-BGB/Medicus, 4. Aufl., § 1004 Rdn. 81; Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 185; Staudinger/Gursky, BGB [2006], § 1004 Rdn. 157).

    Allerdings kann die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Geräuschbelästigung nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Beurteilung festgesetzt werden (Senat, BGHZ 148, 261, 265; Urt. v. 26. September 2003, V ZR 41/03, NJW 2003, 3699; Urt. v. 27. Oktober 2006, V ZR 2/06, NJW-RR 2007, 168, 169).

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03  

    Nachbarrecht - Rockkonzert auf Sommerfest: Wie viel Lärm ist zulässig?

    Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind oder nicht, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (Senat BGHZ 148, 261, 264 - Hammerschmiede; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030).

    Die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Lärmbelästigung kann nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Beurteilung festgesetzt werden (Senat BGHZ 148, 261, 264).

    Im Interesse der Harmonisierung zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe hat der Senat eine Angleichung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung vollzogen, die als erhebliche Belästigung alles ansieht, was einem verständigen Durchschnittsmenschen auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Senat BGHZ 120, 239, 255 - Froschlärm; 148, 261, 264 - Hammerschmiede).

  • OLG Bremen, 11.05.2007 - 4 U 26/06  

    Immobilien - Duldung von jeglichen Immissionen durch später zugezogenen Nachbar?

    Zwar sei die Beklagte - anders als in der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 3119) - keine dem Kläger benachbarte Grundstückseigentümerin.

    Das ändert aber nichts daran, dass die zeitliche Priorität (also der Umstand, dass die Störung schon im Zeitpunkt des Eigentumserwerbs vorlag) nach der vom Landgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 3119, 3120) dem Störer keinen Rechtfertigungsgrund für die Eigentumsbeeinträchtigung des Nachbarn gibt.

    Vielmehr ist der später hinzugezogene Nachbar nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immission verpflichtet (BGH, NJW 2001, 3119, 3121).

    Maßgebend für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist eine wertende Betrachtung unter Berücksichtigung des Empfindens eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und dasjenige, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. BGH, NJW 2001, 3119; 1993, 925, 929; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 328, 329).

    Deswegen ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Tatrichter bei seiner Beurteilung im Wesentlichen auf das Ergebnis der Augenscheinseinnahme stützt (BGH, NJW 2001, 3119, 3120).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht