Rechtsprechung
| BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91 |
Hanggrundstück
§ 249 BGB, Veräußerung, fiktive Reparatur (Hinweis: die Grundsätze, die dieser Entscheidung zugrundeliegen, hat der BGH aufgegeben in «Setzungsrisse»);
§ 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls bei Gebrauchsgütern (hier: Garage)
Volltextveröffentlichungen (5)
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Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am Nachbargrundstück - Entscheidung einer im Grundurteil ausgeklammerten Rechtsfrage durch Berufungsgericht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nutzungsentschädigung wegen Bauarbeiten? (IBR 1993, 269)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1993, 1793
- MDR 1993, 537
- DNotZ 1993, 694
- ZfBR 1993, 183
- VersR 1993, 1279
- IBR 1993, 269
- WM 1993, 1256
Wird zitiert von ... (36)
- OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
Immobilien - Tiefbau: Nachbarschaden und merkantiler Minderwert
Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn die Störung des Gebrauchs so nachhaltig war, dass sie objektiv dem Entzug der Nutzung nahekommt, der Betroffene also bei vernünftiger Betrachtung sich eine Ersatzwohnung hätte beschaffen dürfen (vgl. etwa BGH, NJW 1993, 1793, 1794).Es ist bei der Frage der Gebrauchsbeeinträchtigung darauf abzustellen, ob der Eigentümer die Wohnung - sei es auch unter fühlbaren Erschwernissen - weiter benutzen kann (BGH, NJW 1980, 775; OLG Köln, NJW-RR 1992, 526, 527), wobei nichts anderes gilt, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen sind (BGH, NJW 1993, 1793, 1794).
Ausdrücklich hat der BGH einen Nutzungsausfallanspruch für den Fall der fehlenden Nutzbarkeit einer Terrasse oder eines Gartens abgelehnt, weil es sich hierbei nicht um Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung handelt, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen typischerweise angewiesen ist (vgl. BGH, NJW 1993, 1793, 1794).
- BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97
Haftung für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR
(2) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht der Anspruch auf Naturalrestitution (§ 249 BGB), wie er trotz gewisser Modifikationen auch nach dem Bergrecht der DDR primär begründet ist, wegen Unmöglichkeit unter, wenn das beschädigte Grundstück vor einer Schadensersatzleistung veräußert wird; dem Geschädigten verbleibt dann nur gemäß § 251 Abs. 1 BGB eine Forderung auf Entschädigung seiner Vermögenseinbuße in Geld (BGHZ 81, 385, 390 ff.; BGH, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793, 1794 = LM § 249 [Gb] BGB Nr. 28 m. Anm. Grunsky; Beschluß vom 10. Juni 1998 - V ZR 324/97, NJW 1998, 2905).Für eine Aufrechterhaltung des Herstellungsanspruchs ist dann kein Raum mehr (BGHZ 81, 385, 391 f.; BGH, Urteil vom 5. März 1993 aaO).
Neben anderen Faktoren können dabei auch die Reparaturkosten sowie die notwendigen Aufwendungen zur Sicherung des Hauses vor weiteren Schäden Mittel zur Schätzung der eingetretenen Wertminderung sein (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1988 - V ZR 234/86, NJW 1988, 1837 f.; Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793, 1794; siehe auch Senatsurteil vom 10. Dezember 1998 - III ZR 233/97, NJW 1999, 938, 939 unter 4. zum Entschädigungsanspruch wegen enteignungsgleichen Eingriffs).
- OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
Bauvertrag - Beratungspflicht des Heizkörperverkäufers über Wärmebedarf
In einer Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 09.07.1986 (GSZ 1/86 = BGHZ 98, 212 ff. = NJW 1987, 50 ff.) hat der BGH dann jedoch klargestellt, dass der durch den Entzug der Gebrauchsmöglichkeit entstandene Nutzungsausfallschaden jedenfalls dann zu ersetzen ist, wenn es sich um Sachen handelt, auf deren ständige Verfügbarkeit der Eigentümer in seiner eigenwirtschaftlichen Lebensführung derart angewiesen ist wie auf das von ihm selbst bewohnte Haus, und die er in der Zeit ihres Ausfalls auch entsprechend genutzt hätte (…so grundlegend BGH GSZ NJW 1987, 50 ff. = BGHZ 98, 212 ff. - zitiert nach juris Rz. 37 ff.; NJW 1993, 1793 ff. - zitiert nach juris Rz. 17;… OLG Düsseldorf OLGR 2000, 6 ff. - zitiert nach juris Rz. 39).Hierzu zählt eine Garage im Regelfall nicht (BGH NJW 1993, 1793 ff. - zitiert nach juris Rz. 15).
- BGH, 04.05.2001 - V ZR 435/99
Übergang des Schadensersatzanspruchs bei Übereignung eines beschädigten …
Er setzt daher wie dieser voraus, daß die Naturalrestitution noch möglich ist (Senat, BGHZ 81, 385, 390 ff; Urt. v. 5. März 1993, V ZR 87/91, NJW 1993, 1793, jew. m.w.N. auch zur Gegenmeinung; grundsätzlich ebenso Staudinger/. - OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Bauträger - Auszug wegen Mängeln: 215 Euro Nutzungsentschädigung pro Tag!
Denn für diesen Zeitraum, in dem die Wohnung - unstreitig - allenfalls teilweise und bis zu einem von ihm selbst angegebenen Einschränkungsgrad von 30 % und bestimmte Räume stundenweise nicht nutzbar waren und in dem auch kein Umzug in ein Hotel erfolgte, besteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung im geltend gemachten Umfang von 18.845,95 Euro für einen Zeitraum von 87, 57 Tagen (vgl. BGH…, Urteil vom 30.11.1979, V ZR 214/77, Rn. 26/33; BGH, Urteil vom 5.3.1993, V ZR 87/91;… Rz. 15). - OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei …
Denn weitere Voraussetzung für den Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile ist, dass Sachen vorenthalten werden, auf deren ständige Verfügbarkeit der Berechtigte für die eigenwirtschaftliche Lebensführung typischerweise angewiesen ist ( so GrS BGH NJW 1993, S. 1793, 1794). - OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
Schadensrecht - ersatzfähiger Schaden - zeitweiliger Entzug von …
Soweit sich die Kläger auf die Entscheidung des 7. Zivilsenats des BGH vom 10. Oktober 1985 (BGHZ 86, 124 = NJW 1986, 427 ff.) wegen der zuerkannten Nutzungsausfallentschädigung für eine Tiefgarage berufen, ist diese Entscheidung durch die oben genannte grundlegende Entscheidung des großen Senats für Zivilsachen überholt (so auch BGH NJW 1993, 1793, 1794).Terrasse und Garten gehören - wie die Garage - in der Regel nicht zu den nach der Rechtsprechung des großen Senats für Zivilsachen geschützten Wirtschaftsgütern (BGH NJW 1993, 1793, 1794).
- BGH, 22.07.2004 - VII ZR 275/03
Bauvertrag - Besteht Schadensersatzanspruch nach Verkauf weiter?
Die vom Berufungsgericht herangezogene Rechtsprechung des V. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1981 - V ZR 147/80, BGHZ 81, 385; BGH, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793; BGH, Urteil vom 4. Mai 2001 - V ZR 435/99, BGHZ 147, 320) betrifft Ansprüche außerhalb des Werkvertragsrechts und steht, wie der erkennende Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BGH…, Urteil vom 6. November 1986 - VII ZR 97/85, aaO), dieser Rechtsprechung nicht entgegen. - BGH, 03.03.2005 - III ZR 186/04
Immobilien - Gemeinde muss auf drohende Veränderungssperre hinweisen!
So darf bei einer einheitlichen, aus mehreren Einzelposten zusammengesetzten Schadensersatzforderung die Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach festgestellt und dem Betragsverfahren die Prüfung vorbehalten werden, ob und inwieweit einzelne Schadenspositionen auf die schadenstiftende Handlung zurückzuführen sind (…BGHZ aaO;… vgl. auch Urteile vom 4. Dezember 1997 - IX ZR 247/96 - BGHR ZPO § 304 Abs. 1 Anspruchsmehrheit 5; vom 5. März 1993 - V ZR 87/91 - BGHR aaO, Voraussetzungen 3). - OLG Hamm, 03.07.1997 - 21 U 81/96
Unterfangungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück: Anspruch nach Veräußerung des …
Durch die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück auf die Klägerin ist der Anspruch auf Naturalrestitution untergegangen, wie bereits das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH BGHZ 81, 385 = NJW 1982, 98; NJW 1993, 1793.Diese Rechtsprechung BGHZ 81, 385, 390; NJW 1993, 1793.
- BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03
Verfahrensrecht - Weitere Prozessgebühr bei Bestätigung eines Grundurteils?
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08
Schadensrecht - Prognose für die Ermittlung des Erwerbsschadens bei jungem Kind
- BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
Schadensersatzansprüche des Grundstückseigentümers bei Übertragung des Eigentums …
- BFH, 02.03.2004 - IX R 43/03
Steuerrecht - Inanspruchnahme durch Baumaßnahmen: Versteuerung der Entschädigung
- LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Folgen des Flugzeugunglücks von …
- OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
Architektenrecht - Einholung eines Bodengutachtens
- BGH, 10.06.1998 - V ZR 324/97
Berechtigung zum "kleinen" Schadensersatz nach Veräußerung der mangelbehafteten …
- OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
Wohnungseigentum - Haftung der Gemeinschaft für Schaden einzelnen Eigentümers
- OLG Köln, 18.06.1993 - 19 U 241/92
Ersatz der Mängelbeseitigungskosten
- OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
Schallschutzmangel: Nutzungswertentschädigung?
- BGH, 29.05.2002 - XII ZR 28/99
Mietrecht - Übergang des Schadensersatzes an Rechtsnachfolger des Vermieters?
- OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Haftung einer Kommune aus den neuen Bundesländern für Schäden an einem Grundstück
- LG Duisburg, 17.02.2004 - 13 S 209/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach festem …
- OLG Schleswig, 08.04.2004 - 7 U 107/00
Abstrakte Nutzungsentschädigung für den Ausfall eine Segelyacht
- BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93
Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und …
- OLG Koblenz, 08.10.2004 - 10 U 1190/02
Immobilien - Grunddienstbarkeitsberechtigter muss Eigentümerinteressen wahren!
- OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 123/09
Mietrecht - Kein Abzug "neu für alt" ohne Bereicherung!
- FG Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 4 K 80/00
Entschädigung für baubedingte Grundstücksnutzung als Einnahmen i.S. des § …
- OLG Köln, 15.08.2005 - 16 Wx 99/05
Wohnungseigentum - Pflichten des Verwalters bei Asbestverseuchung
- KG, 21.01.1998 - 24 W 5061/97
Beeinträchtigung durch Ausbau des Dachgeschosses
- AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07
Bauträger - Entschädigung bei Nutzungsausfall von Terrasse und Garten?
- OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 31/08
Architekten & Ingenieure - Grundwassererhebung zentrale Planungsaufgabe!
- LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 276/96
- LG Dortmund, 01.04.2009 - 8 O 134/06
- OLG Dresden, 09.06.2010 - 1 U 745/09
Architekten & Ingenieure - Planung muss aktuelle Entwicklungen berücksichtigen!
- LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
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