Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
19.01.1996
Aktenzeichen
V ZR 298/94
Dazu im Internet

dejure.org

Hanggrundstück I

§ 1004 BGB, strenge Zustandsstörerhaftung, Haftung des Eigentümers auch für Störungen, die unberechtigte Dritte hervorgerufen haben;

§ 536 ZPO, reformatio in peius ausnahmsweise zulässig, wenn Urteil nicht vollstreckungsfähig ist

Alpmann Schmidt

BGB § 1004 Abs. 1; ZPO § 559 Abs. 1, § 536

Fundstellen
DNotZ 1997, 38
NJW-RR 1996, 659
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht