Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91   

Hartgummihammer

§ 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), § 15 StGB, Gefahrverwirklichungszusammenhang, Eingreifen eines Dritten, Kausalabweichung

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1992, 2581
  • NStZ 1992, 333
  • JR 1993, 510
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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03  

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    Die Beweiskraft des Protokolls kann nur bei offenkundiger Fehler- oder Lückenhaftigkeit entfallen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12 m.w.N.).

    Die Beweiskraft des Protokolls kann nur bei offenkundiger Fehler- oder Lückenhaftigkeit entfallen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12 m.w.N.); solches ist hier insoweit nicht ersichtlich.

  • BGH, 24.07.1992 - 3 StR 282/92  
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  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05  

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408 [410]; BGHSt 16, 306 [308]; 17, 220 [221]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508; Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).
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  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00  

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    Eine Lücke wurde darin gesehen, daß der Staatsanwalt nach der Sitzungsniederschrift keinen bestimmten Schlußantrag zur Strafhöhe gestellt hat, obwohl sich aus anderen Umständen zwingend ergab, daß er einen solchen gestellt haben mußte (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12).
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05  

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408, 410; BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 221; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; bei Kusch NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95  

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Dieses aus dem Gesetzestext abgeleitete Ergebnis, das die (zum Erfolg führende) Tötungshandlung für maßgeblich erachtet (ebenso BGHSt 39, 159 zur Ermöglichungsabsicht; vgl. ferner Geilen in FS für Lackner S. 571, 583 f.; Graul JR 1993, 510; Lackner, StGB 21. Aufl. § 211 Rdn. 15; Friedrich Christian Schroeder JuS 1994, 295), wäre nur dann in Frage zu ziehen, wenn Bedenken entgegenstünden, denen höhere Bedeutung zukommt.
  • BGH, 28.03.2001 - 3 StR 532/00  

    Körperverletzung mit Todesfolge (Hirnblutung nach Angriff); Hinterlistiger

    Hierfür ist entscheidend, ob vom Täter in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Eintritt des Todes des Opfers - im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahin führenden Kausalverlaufes (BGH NStZ 1992, 333, 335 m.w.Nachw.) - vorausgesehen werden konnte (BGHR StGB § 226 Todesfolge 6).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95  

    Kindesmißhandlung - §§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch Unterlassen, § 226

    Nur dann entspricht das Unterlassen der Verwirklichung der Körperverletzung durch positives Tun (§ 13 2. Halbsatz StGB) und weist die im Unterlassen liegende Körperverletzung diejenige spezifische Gefährlichkeit auf, der entgegenzuwirken Zweck der Vorschrift des § 226 StGB ist (st. Rspr.; BGHR StGB § 226 Todesfolge 3 und 4).
  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93  

    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit

    In dem Tod von Frau H... hat sich die dem Grundtatbestand des § 223 StGB anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96, 98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334; BGH NStZ 1992, 335).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96  
    d) Zwischen der todesursächlichen Körperverletzungshandlung und dem später eingetretenen Tod des H. besteht auch der für die Verurteilung nach § 226 Abs. 1 StGB vorausgesetzte "unmittelbare" (Gefahrverwirklichungs-)Zusammenhang (vgl. BGH NStZ 1992, 333, 334 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 569/96  

    Vorgeschädigtes Herz - § 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung anhaftenden

  • BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92  

    Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen

  • BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94  
  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 364/97  
  • BGH, 23.02.1999 - 1 StR 15/99  

    Beweiswirkung des Sitzungsprotokolls

  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 193/99  

    Einführung in die Hauptverhandlung; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00  

    Risikozusammenhang bei der Körperverletzung mit Todesfolge; Verwerfung der

  • LG Berlin, 03.07.2009 - 1 Kap Js 603/07  

    Tödlicher Ausgang eines Wetttrinkens

  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06  
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