Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96   

Haus ohne Baugenehmigung

Auslegung der Zusicherung über das Bestehen einer Baugenehmigung, § 157 BGB, § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, entgangener Gewinn, Verkehrswert

Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eigenschaftszusicherung beim Hausgrundstücksverkauf

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zugesicherte Eigenschaft eines Hausgrundstücks bei Angabe "behördlicherseits genehmigt und abgenommen"

Kurzfassungen/Presse (3)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Hausverkäufer beteuert: Baugenehmigung liegt vor - Zusage bezieht sich auf den Zeitpunkt des Verkaufs

  • Der Betrieb (Leitsatz)

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen fehlender Baugenehmigungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dachausbau nicht genehmigt: Haftet Verkäufer? (IBR 1998, 125)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 535
  • ZIP 1997, 2202
  • MDR 1998, 94
  • DB 1998, 1658
  • BB 1998, 238
  • DNotZ 1998, 881
  • ZfBR 1998, 80
  • WM 1998, 78
  • IBR 1998, 125
  • DB 1998, 1658 (Ls.)
  • BauR 1998, 196 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99  

    Bauträgervertrag und Abschlagszahlungen?

    Wenn die Beklagte als Erklärende etwas anderes gemeint haben sollte, wäre es ihre Sache gewesen, das von ihr Gemeinte klarzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, NJW 1998, 535 = ZfBR 1998, 80).
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05  

    Immobilien - Rückabwicklung des Kaufvertrages: Wert der Eigennutzung

    Der Anspruch des Käufers richtet sich vielmehr auf die Herstellung des wirtschaftlichen Erfolgs, der bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung eingetreten wäre (vgl. BGHZ 128, 111, 116; Senat, Urt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 248/96, WM 1998, 78, 79).
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03  

    Immobilienanlagen - Verstoß gegen RBerG: Erneute Vollmacht möglich?

    Zur Ermittlung des Erklärungsinhalts müssen auch der mit der Äußerung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Beteiligten berücksichtigt werden; überdies kann eine Willenserklärung nicht losgelöst von dem Geschehen erfaßt werden, das zu ihm geführt hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1999 - X ZR 100/98 - unter 4 a, in Juris dokumentiert; vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96 - ZIP 1997, 2202 unter II).
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  • BGH, 28.05.2009 - VII ZR 206/07  

    Wohnungseigentum - GbR kann nicht Verwalter sein, aber Rechte geltend machen

    Es hat insbesondere den Grundsatz der interessengerechten Auslegung verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, NJW 1998, 535, 536; Urteil vom 11. Mai 1995 - VII ZR 116/94, BauR 1995, 697 = ZfBR 1995, 259 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1999 - V ZR 220/98  

    Immobilien - Auslegung einer Gewährübernahme in einem Grundstückskaufvertrag

    Die Erklärung, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen, kann ebenso wie die Versicherung, daß die Gebäude genehmigt sind (Senatsurt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 268/96, WM 1998, 78), nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht anders denn als Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB verstanden werden.

    b) Die weitere Erwägung des Berufungsgerichts, jedenfalls habe sich die Gewährübernahme nicht auf die Zulässigkeit des vorhandenen Ausbauzustandes erstrecken sollen, wird der Rechtsprechung des Senats ebenfalls nicht gerecht (Urt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 268/96, WM 1998, 78).

  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08  

    Immobilien - Kein Teilrücktritt bei unteilbarer Leistung des Gläubigers!

    Die Auslegung der Regelung durch das Berufungsgerichts ist mit dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfordernis einer beiderseits interessengerechten Auslegung (BGHZ 131, 136, 138; 143, 175, 178 [Senat]; Senat, Urt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 248/96, NJW 1998, 535, 536; Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, 1054; Urt. v 23. Januar 2009, V ZR 197/07, NJW 2009, 1810, 1812; BGH, Urt. v. 28. Mai 2009, VII ZR 206/07, BGH-Report 2009, 866) nicht zu vereinbaren.
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03  
    Bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswerts der Regelung ist der mit der Absprache verfolgte Zweck sowie die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen (vgl. BGH WM 1998, 78 f.).

    Unter Berücksichtigung des im Regelfall anzunehmenden Interesses des Käufers, das von ihm in einem bestimmten Ausbauzustand besichtigte Objekt, das in dieser Gestalt Grundlage für seine Kaufentscheidung und die damit in Zusammenhang stehenden Kalkulationen ist, auch entsprechend zu nutzen, ist diese Klausel ebenso wie die Erklärung, "die aufstehenden Gebäude seien behördlicherseits genehmigt" nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte grundsätzlich als Zusicherung, dass nicht nur das verkaufte Gebäude selbst, sondern auch dessen Nutzung nach dem konkreten Ausbauszustand baurechtlich genehmigt sei, zu verstehen (BGH WM 1998, 78 f.; MittRhNotK 2000, 249 f.) Bei Verwendung dieser Klausel scheidet eine Gewährsübernahme für die Zulässigkeit der Nutzung nur aus, wenn beide Parteien die abgegebene Erklärung übereinstimmend in einem anderen Sinn verstanden haben oder der Verkäufer seine Zusicherung entsprechend einschränkt (BGH a.a.O).

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 311/99  

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Wenn die Beklagte als Erklärende etwas anderes gemeint haben sollte, wäre es ihre Sache gewesen, das von ihr Gemeinte klarzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, NJW 1998, 535 = ZfBR 1998, 80).
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 292/98  

    Umfang der formularmäßigen Sicherungsabtretung einer Forderung

    Das Berufungsgericht hat Sinn und Zweck der getroffenen Vereinbarungen und die Interessenlage der Beteiligten nicht, wie geboten (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96, WM 1998, 78), berücksichtigt und deshalb verkannt, daß die Forderung auf Auszahlung des Festgeldes mit dem abgetretenen Anspruch identisch ist.
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 100/98  

    Auslegung von Vereinbarungen bei Hard- und Softwarebestellung

    Nach ständiger Rechtsprechung muß zur Ermittlung des Erklärungswerts auch der mit der Äußerung verfolgte Zweck sowie die Interessenlage der Beteiligten berücksichtigt werden (vgl. etwa BGH, Urt. v. 31.10.1997 - V ZR 248/96, NJW 1998, 535, 536 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 51/02  

    Verweigerung der Auszahlung auf Notaranderkonto hinterlegter Gelder

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